Interview: Wolfgang Janisch

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert eine Reform der Sicherungsverwahrung - und eigene Haftanstalten für hochgefährliche Straftäter.

Schneller als erwartet hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland für rechtskräftig erklärt. Mit dem Spruch hat das Straßburger Gericht den nachträglichen Wegfall der Höchstgrenze von zehn Jahren bei der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gewertet - und zugleich das deutsche System der Verwahrung rückfallgefährdeter Straftäter über das eigentliche Haftende hinaus grundlegend in Frage gestellt. Das hat Konsequenzen: Das Landgericht Marburg wird nach Auskunft des hessischen Justizministeriums zeitnah prüfen, ob der in Schwalmstadt inhaftierte vielfach vorbestrafte Straßburger Kläger auf freien Fuß gesetzt werden muss; bundesweit geht man von mindestens 70 Fällen aus, in denen Ähnliches bevorsteht. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung - und eigene Haftanstalten.

dpa, Beate Merk, Sicherheitsverwahrung Bild vergrößern

Will in Zukunft deutlicher zwischen regulärer Haft und Sicherheitsverwahrung trennen: die bayerische Justizministerin Beate Merk. (© Archivfoto: dpa)

Anzeige

SZ: Frau Merk, müssen jetzt auch in Bayern gefährliche Straftäter freigelassen werden?

Merk: Falls das Urteil auch für Parallelfälle bindend ist - was wir derzeit prüfen lassen -, betrifft es in Bayern 18 Straftäter, die länger als zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung sind. Unsere Staatsanwaltschaften werden ihrerseits keine Anträge auf Freilassung stellen, allerdings werden die Gefangenen über die rechtliche Situation informiert.

SZ: Haben Sie Vorkehrungen für eine Freilassung getroffen?

Merk: Wir geben vorsorglich alle relevanten Unterlagen an die für die Führungsaufsicht zuständigen Stellen und in unsere Heads-Datei - unser Überwachungsprogramm für entlassene Sexualstraftäter. Lockerungen des Vollzugs zur Vorbereitung einer Entlassung wird es aber nicht geben, dazu sind die Leute zu gefährlich. Wir prüfen zudem in jedem Einzelfall, ob nach Landesrecht eine Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt möglich ist. Das funktioniert aber nur in einigen Fällen, in denen eine Erkrankung vorliegt.

SZ: Seit mehr als zehn Jahren wird die Sicherungsverwahrung immer wieder verschärft und zugleich verunklart. Was muss eine Reform jetzt leisten?

Merk: Wir müssen das Recht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, harmonisieren, wir müssen aber auch Schutzlücken schließen. Beispielsweise bei der "Rückfallverjährung", also der Berücksichtigung früherer Straftaten, die bislang nur für die letzten fünf Jahre möglich ist. Oft ist die Zeit zwischen erster und zweiter Tat länger, deshalb ist das schlichtweg nicht ausreichend. Auch bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Ersttäter muss nachgebessert werden, ebenso bei jungen Erwachsenen.

SZ: Das klingt aber alles nach weiterer Verschärfung - die aber vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht beabsichtigt war.

Merk: Das klingt nach Konsequenz und nicht nach Verschärfung. Hier geht es allein um den Schutz der Menschen.

SZ: Der EGMR sieht die Sicherungsverwahrung als "Strafe", während deutsches Recht sie als gesonderte "Maßregel" der Besserung und Sicherung einstuft. Wo muss eine Reform ansetzen?

Merk: Wenn wir hochgefährliche Straftäter auch über das Ende der Strafhaft hinaus hinter Gittern halten wollen, müssen wir einen dritten Weg gehen, der die Probleme vermeidet, die den EGMR zu seiner Entscheidung bewogen haben. Wir brauchen ein völlig neues System: Eine neue "Sicherheitsunterbringung", die etwas anderes ist als die bisherige Sicherungsverwahrung. Das muss der Bund regeln.

SZ: Der Gerichtshof beanstandet auch die Unterbringung der Sicherungsverwahrten.

Merk: Wir müssen Leute aus den Gefängnissen herausnehmen, um den Unterschied zur Strafhaft deutlicher zu machen. Wir brauchen also eine eigene, zentrale Anstalt. Meines Erachtens lässt die Straßburger Rechtsprechung nicht zu, die Betroffenen in eigenen Gebäuden bestehender Haftanstalten unterzubringen. Man wird das allenfalls übergangsweise machen können. Auf Dauer gesehen müssen eigene Anstalten geschaffen werden, mit einem wissenschaftlich fundierten Therapieangebot. Das kostet natürlich Geld.

SZ: Können die Bundesländer hier kooperieren?

Merk: Meines Erachtens ja. Wir haben in Bayern gut 70 Sicherungsverwahrte, in den meisten Ländern sind es weniger. Deshalb wäre vorstellbar, dass sich drei oder vier Länder zusammentun.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(SZ vom 14.05.2010/jab)