Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert eine Reform der Sicherungsverwahrung - und eigene Haftanstalten für hochgefährliche Straftäter.
Schneller als erwartet hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland für rechtskräftig erklärt. Mit dem Spruch hat das Straßburger Gericht den nachträglichen Wegfall der Höchstgrenze von zehn Jahren bei der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gewertet - und zugleich das deutsche System der Verwahrung rückfallgefährdeter Straftäter über das eigentliche Haftende hinaus grundlegend in Frage gestellt. Das hat Konsequenzen: Das Landgericht Marburg wird nach Auskunft des hessischen Justizministeriums zeitnah prüfen, ob der in Schwalmstadt inhaftierte vielfach vorbestrafte Straßburger Kläger auf freien Fuß gesetzt werden muss; bundesweit geht man von mindestens 70 Fällen aus, in denen Ähnliches bevorsteht. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung - und eigene Haftanstalten.
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Will in Zukunft deutlicher zwischen regulärer Haft und Sicherheitsverwahrung trennen: die bayerische Justizministerin Beate Merk. (© Archivfoto: dpa)
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SZ: Frau Merk, müssen jetzt auch in Bayern gefährliche Straftäter freigelassen werden?
Merk: Falls das Urteil auch für Parallelfälle bindend ist - was wir derzeit prüfen lassen -, betrifft es in Bayern 18 Straftäter, die länger als zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung sind. Unsere Staatsanwaltschaften werden ihrerseits keine Anträge auf Freilassung stellen, allerdings werden die Gefangenen über die rechtliche Situation informiert.
SZ: Haben Sie Vorkehrungen für eine Freilassung getroffen?
Merk: Wir geben vorsorglich alle relevanten Unterlagen an die für die Führungsaufsicht zuständigen Stellen und in unsere Heads-Datei - unser Überwachungsprogramm für entlassene Sexualstraftäter. Lockerungen des Vollzugs zur Vorbereitung einer Entlassung wird es aber nicht geben, dazu sind die Leute zu gefährlich. Wir prüfen zudem in jedem Einzelfall, ob nach Landesrecht eine Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt möglich ist. Das funktioniert aber nur in einigen Fällen, in denen eine Erkrankung vorliegt.
SZ: Seit mehr als zehn Jahren wird die Sicherungsverwahrung immer wieder verschärft und zugleich verunklart. Was muss eine Reform jetzt leisten?
Merk: Wir müssen das Recht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, harmonisieren, wir müssen aber auch Schutzlücken schließen. Beispielsweise bei der "Rückfallverjährung", also der Berücksichtigung früherer Straftaten, die bislang nur für die letzten fünf Jahre möglich ist. Oft ist die Zeit zwischen erster und zweiter Tat länger, deshalb ist das schlichtweg nicht ausreichend. Auch bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Ersttäter muss nachgebessert werden, ebenso bei jungen Erwachsenen.
SZ: Das klingt aber alles nach weiterer Verschärfung - die aber vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht beabsichtigt war.
Merk: Das klingt nach Konsequenz und nicht nach Verschärfung. Hier geht es allein um den Schutz der Menschen.
SZ: Der EGMR sieht die Sicherungsverwahrung als "Strafe", während deutsches Recht sie als gesonderte "Maßregel" der Besserung und Sicherung einstuft. Wo muss eine Reform ansetzen?
Merk: Wenn wir hochgefährliche Straftäter auch über das Ende der Strafhaft hinaus hinter Gittern halten wollen, müssen wir einen dritten Weg gehen, der die Probleme vermeidet, die den EGMR zu seiner Entscheidung bewogen haben. Wir brauchen ein völlig neues System: Eine neue "Sicherheitsunterbringung", die etwas anderes ist als die bisherige Sicherungsverwahrung. Das muss der Bund regeln.
SZ: Der Gerichtshof beanstandet auch die Unterbringung der Sicherungsverwahrten.
Merk: Wir müssen Leute aus den Gefängnissen herausnehmen, um den Unterschied zur Strafhaft deutlicher zu machen. Wir brauchen also eine eigene, zentrale Anstalt. Meines Erachtens lässt die Straßburger Rechtsprechung nicht zu, die Betroffenen in eigenen Gebäuden bestehender Haftanstalten unterzubringen. Man wird das allenfalls übergangsweise machen können. Auf Dauer gesehen müssen eigene Anstalten geschaffen werden, mit einem wissenschaftlich fundierten Therapieangebot. Das kostet natürlich Geld.
SZ: Können die Bundesländer hier kooperieren?
Merk: Meines Erachtens ja. Wir haben in Bayern gut 70 Sicherungsverwahrte, in den meisten Ländern sind es weniger. Deshalb wäre vorstellbar, dass sich drei oder vier Länder zusammentun.
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(SZ vom 14.05.2010/jab)
Die Bayrische Justizministerin fordet ein Umbau der Justiz und der Justisvollzugsanstallten. Fuer gefaehrliche Straftaeter und Leute mit der Sicherheitverwahrung. Wir erinnern uns als man vor einigen Jahrzenten die Strafen drastisch kuerzte. Mit den Erfolg das man fuer Extremfaelle die Sicherheitsverwahrung einfuehrte. Wenn es so ist, dass der Europaeische Gerichtshof ein ende dieser Strafe vordert,dann sollte man sich ueber das wie geht es weiter Gedanken machen. Auch sollten wir sehen,wie machen es die anderen Europaeischen Staaten,soviel mir bekannt ist, haben viele Laender Strafen die in die Jahrzehnte gehen koennen.Also nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Wenn den das nicht gegen das EU Recht verstoesst muessten wir das auch wieder einfuehren. Auch die Abschaffung der Zuchthaeuser,so hiessen die Strafanstallten fuer Extremgefaehrliche Straftaeter damals,muessen wieder unter einem neuen Namen und unter neuer Regie eingefuehrt werden. Ich erinnere mich an vergangene Jahre, wer das damals forderte gallt als rechtsextrem,oder so. Was nun lieber Europaeische Gerichtshof ? Eine Antwort wird man von da wohl nicht bekommen.
die eine echte Gewaltenteilung noch immer verhindern!
Die Gerichte sind weisungsgebunden......
damit bestimmt immer noch die Bayerische Staatskanzlei oder die Bundesregierung, ob in bestimmten Fällen ermittelt wird, wie ermittelt wird und ob ein Verfahren eingestellt wird!
Siehe: Fall Leuna: Im Buch "Das System Leuna" nachzulesen = Helmut Kohl-Schmiergeldaffäre und das kriminelle System Elf Aquitaine
Erst das Ermittlungsgesuch der Schweizer Behörden löste hier ein Handeln aus, das aber trotzdem erst vertuscht, dann verschoben - von Zuständigkeit zu Zuständigkeit --- und dann im Grunde und wesentlichen Anklagepunkten verjährt war.
Im Buch von Wilhelm Schlötterer beschrieben:
Steuerhinterziehung der Regierungsfreunde der CSU....
F.J. Strauß hatte bei seinem Ableben 450 Mio DM auf 6 verschiedenen Schweizer Konten!
Tja - liebe Bürger: Es gibt keine gleiches Recht!
"Den Kleinen hängt man --- den Großen läßt man laufen!"
Im Fall Siemens hat Frau Merck hier nicht anders gehandelt!
...die unser Land zusammen den neoliberalen "Zockern der Wirtschaft und Banken" in Grund und Boden gewirtschaftet haben!
Hätte ein einziger, kleiner Bundesbürger nur ansatzweise so gehandelt, wie z.B. Herr Stoiber im Fall der Hypo Alpe Adria, BayernLB, säße er jetzt hinter Gittern!
Hiermit meine ich nicht die soliden Betriebe, wie Grupp von Trigema & seinesgleichen, sondern die "kriminellen Zocker" die sich offensichtlich auf Kosten der Bürger die Taschen voll stopfen!
Das Problem des Vorhandenseins weniger "hochgefährlicher" Straftäter hat jeder Staat der Welt. Es wird leider "gelöst" durch Todesstrafe oder LL, wobei LL nirgens bedeutet, ein Leben lang. Faschistische Staaten lösten das Problem mit Konzentrationslagern, in die sie vor allem politische Gegener ohne Gerichtsurteil und ohne vorherige Zeitbegrenzung wegsperrten.
Angesichts geschichtlicher Lehren ist es für mich nicht verständlich, warum die BRD die Sicherungsverwahrung einführte. Sie ist auch, zwar auf einem Gerichtsbeschluß basierend, eine Freiheitsstrafe nach der Freiheitsstrafe. Auch bei ihr wird keine Zeitbegrenzung festgelegt, also auch Verdei und Verderben. Wegsperren auf unbegrenzte Zeit - wie im Mittelalter. Der so doppelt Verurteilte hat jede Gnade und Perspektive verspielt. Eine solche Sicherungsverwahrung ist unchristlich und unmenschlich.
Was tun? Erstens, Sicherungsverwahrung abschaffen. Zweitens ein Gesetz erarbeiten über die Unterbringung, sozialtherapeutische Behandlung und zielgerichtete Wiedereingliederung solcher hochgefährlicher Straftäter. Keinesfalls, und da hat die Ministerin recht, können solche, eine Strafe bereits verbüßte Straftäter in Gefängnissen untergebracht werden. Sie sollten auch in einer Einrichtungdes Bundes zusammengefaßt werden. Dritten, im Gesetz eine Unterbringung mit einer zeitlichen Beschränkung festlegen und Bewährungsaufenthalte außer "Haus".
Von Frau Merk gibts auch schönere Fotos.
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