Justiz:Wende im Fall Franco A.

Oberlandesgericht Frankfurt sieht keinen hinreichenden Terrorverdacht gegen den rechtsextremen Bundeswehrsoldaten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss verwies das Gericht das Verfahren gegen A. deshalb an das Landgericht Darmstadt, das wegen der weiteren Anklagepunkte zuständig sei. Gegen diesen Beschluss kann die Bundesanwaltschaft binnen einer Woche Beschwerde einlegen.

Der Generalbundesanwalt hatte im Dezember Anklage gegen den 29 Jahre alten Oberleutnant Franco A. erhoben und ihm vorgeworfen, "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung" heraus einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und anderer Personen geplant zu haben, die aus seiner Sicht ein flüchtlingsfreundliches Engagement zeigten. Mutmaßlich um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken, hatte sich Franco A. Ende 2016 - obwohl er kein Arabisch spricht - als Obstverkäufer aus Damaskus ausgegeben und erfolgreich Asyl beantragt. Der Soldat war Ende April 2017 in Untersuchungshaft genommen worden.

Das OLG Frankfurt ordnete nach der Anklage noch weitere Beweiserhebungen durch das Bundeskriminalamt an, zu diesen Beweismitteln zählten auch Äußerungen und Aufzeichnungen von A. Auf deren Grundlage liege kein hinreichender Tatverdacht vor. So kam zwar auch das OLG zu dem Schluss, dass es wahrscheinlich sei, dass A. sich zwei Pistolen, zwei Gewehre und 51 Sprengkörper beschaffte und aufbewahrte. Es sei aber nicht wahrscheinlich, dass er dabei bereits den festen Entschluss gehabt habe, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen.

Dies begründete das Gericht damit, dass A. schon seit Juli 2016 im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sei und auch einen denkbaren Tatort ausspioniert habe, dennoch aber keinen Anschlag verübt habe.

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