Justiz:Regierung erwägt Gesetz zu Sicherungsverwahrung

Bundesjustizministerin Zypries erwägt ein Gesetz, mit dem verurteilte Straftäter unter Umständen auch nachträglich noch in Sicherungsverwahrung nehmen zu lassen.

Die rot-grüne Koalition will sich für eine solche Regelung einsetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht dies für grundsätzlich zulässig erklären, aber entsprechende Landesgesetze zur so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung dennoch kippen sollte, wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Berliner Tagesspiegel sagte.

Das höchste deutsche Gericht muss am Dienstag entscheiden, ob eine bislang nur in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen geltende Vorgehensweise verfassungsgemäß ist: Dort kann die Sicherungsverwahrung auch bei bereits verurteilten Straftätern verhängt werden, wenn sich deren Rückfallgefahr erst während der Haft herausstellt.

"Wenn das Verfassungsgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung für zulässig hält und davon ausgeht, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, werden wir uns der Sache annehmen", sagte Zypries.

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