Justiz-Konferenz:Urteile sollen ins Fernsehen

In Verfahren mit großem Interesse sei auch eine Tonübertragung denkbar.

Urteilsverkündungen oberster Bundesgerichte sollen grundsätzlich von Medien übertragen werden können. Das sieht ein Beschluss der Justizministerkonferenz vor. Zudem soll es bei Gerichtsverfahren, bei denen ein großes Medieninteresse besteht, eine Tonübertragung für Journalisten in einen Nebenraum geben. Damit würde eine Lehre aus dem Prozess gegen das mutmaßliche Mitglied der Neonazi-Terrorzelle NSU, Beate Zschäpe, vor dem Oberlandesgericht in München gezogen werden. Dort hatte das Interesse der Journalisten zum Prozessauftakt bei Weitem die Zahl der verfügbaren Plätze überstiegen. Ein weiterer Vorschlag der Ressortchefs: Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sollen in Ton und Bild für die Nachwelt dokumentiert werden. Die Konferenz bat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) diese Punkte in ein Gesetz zu gießen.

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