Justiz:Fachlich unbefriedigend

Justiz: Işıl Karakaş trat ihren Posten am 1. Mai 2008 an, 2015 wurde sie Vizepräsidentin des Gerichts. Ihre Amtsperiode ist inzwischen abgelaufen, es findet sich aber bisher kein Nachfolger.

Işıl Karakaş trat ihren Posten am 1. Mai 2008 an, 2015 wurde sie Vizepräsidentin des Gerichts. Ihre Amtsperiode ist inzwischen abgelaufen, es findet sich aber bisher kein Nachfolger.

(Foto: privat)

47 Europäische Staaten "betreiben" den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie müssen für die Richterstellen aber auch geeignete Kandidaten vorschlagen. Das fällt einigen Staaten nicht immer leicht - die Gründe sind vielfältig.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Demnächst kann Işıl Karakaş ihr Zehnjähriges feiern. Am 1. Mai 2008 fing die türkische Juristin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, ihr Abschied aus Straßburg ist damit überfällig - die Amtszeit der 47 Richterinnen und Richter ist auf neun Jahren begrenzt. Jedenfalls, wenn bis dahin die Nachfolge geregelt ist, aber davon ist die Türkei derzeit weit entfernt. Drei Listen mit je drei Richtern hat die Regierung inzwischen beim Europarat eingereicht, bei den ersten beiden wurden nicht alle Kandidaten als fachlich tauglich eingestuft.

Nun hat die Türkei ihren dritten Vorschlag zurückgezogen - auch hier drohte eine Ablehnung. Grund soll ausgerechnet die Favoritin von Staatspräsident Recep Tayyib Erdoğan gewesen sein, eine in Deutschland geborenen Juristin, die Kopftuch trägt - aber das Tuch war nicht Anlass der Skepsis: Der Lebenslauf der erst 39-jährigen Juristin klingt eher nach engagierter wissenschaftlicher Assistentin, weniger nach der ersten Wahl für ein derart hohes Richteramt.

Die ursprünglich für diese Woche angesetzte Kandidatenkür durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist also erst einmal abgesetzt. Der Gerichtshof kann zwar ganz normal weiterarbeiten, Işıl Karakaş bleibt einfach im Amt. Allerdings ist die Hängepartie Symptom eines tiefer sitzendes Problems. Es ist fast schon an der Tagesordnung, dass Kandidaten nach Straßburg geschickt werden sollen, denen es an Reputation, Erfahrung und schlicht an juristischen Kenntnissen fehlt. Vergangene Woche hat das Ministerkomitee des Europarats - jenes Bündnisses aus 47 Staaten, dem der Gerichtshof angegliedert ist - deshalb nachdrücklich in seiner "Kopenhagener Erklärung" darauf gedrungen, dass die hohe fachliche Autorität der Menschenrechtsrichter gewährleistet sein müsse.

Dabei ist das Wahlverfahren - wenn es gut läuft - ein harmonischer Paarlauf zwischen Mitgliedstaat und Europarat. Der Staat präsentiert eine Liste von drei möglichst gleich qualifizierten Kandidaten. Den ersten Filter beim Europarat bildet ein Expertengremium, das eine - unverbindliche - Empfehlung abgibt. Auf dieser Basis führt dann ein Wahlausschuss Interviews mit den Kandidaten und legt die Liste der Parlamentarischen Versammlung aus 324 Abgeordneten zur abschließenden Wahl vor.

Oder eben auch nicht. Das Expertengremium, 2010 als Qualitätsgarant eingerichtet, schreibt in seinem jüngsten Bericht: Von Anfang 2016 bis Mitte 2017 waren zwölf Listen zu untersuchen, nur zwei da-von bekamen umgehend grünes Licht. In den anderen Fällen gab es Rückfragen, Beanstandungen oder gar Ablehnungen. Doch beileibe nicht alle Staaten scheren sich um das Votum der Fachleute: Manche reichen ihre Liste kurzerhand unverändert direkt bei der Parlamentarischen Versammlung ein, andere präsentieren neue, ebenfalls schwache Kandidaten. So schafft es mancher Bewerber auch ohne juristische Spitzenqualifikation in den Gerichtshof - weil den Parlamentariern mitunter politische Allianzen wichtiger sind als fachliche Eignung.

Notorisch wurde der Fall des tschechischen Richters Aleš Pejchal, Rechtsberater des damaligen tschechischen Präsidenten Václav Klaus - 2012 als ungeeignet eingestuft, aber vom machtbewussten Präsidenten trotzdem durchgesetzt. Bekannt wurden auch Fälle versuchter Vetternwirtschaft, wie der eines bulgarischen Justizministers, der den Namen seiner Frau auf die Liste setzte. Erst jüngst wurde Kritik an der Wahl der im März ernannten spanischen Richterin María Elósegui laut, allerdings nicht wegen juristischer Defizite; ihr werden homophobe Äußerungen nachgesagt. Zum Zug kam sie nach Medienberichten nur deshalb, weil ihr Mitbewerber, der ehemalige Verfassungsgerichtspräsidenten Francisco Pérez de los Cobos, an mangelhaften Englischkenntnissen gescheitert war. Im Auswahlgespräch habe er darum gebeten, eine auf Englisch gestellte Frage doch bitte auf Spanisch zu wiederholen. Englisch und Französisch sind aber die Arbeitssprachen des Gerichts, mindestens eine muss man fließend beherrschen - auch das ist eine Hürde, die beileibe nicht alle Bewerber nehmen.

Dass sich nicht mehr hochrangige Juristen um die Posten bewerben, hat einen überraschenden Grund: Der Job in Straßburg kann zur Karrierebremse werden. Und zwar deshalb, weil man Gefahr läuft, aus dem Rennen um die besten Stellen im Heimatstaat auszusteigen und nach der Rückkehr vergessen worden zu sein. Mancher, der auch dem Karrieretrack für einen hohen inländischen Richterposten ist, zögert deshalb mit einer Bewerbung in Straßburg. Auch, weil man sich damit in manchen Staaten viel Ärger einhandeln kann: Wer seine Aufgabe als Hüter der Menschenrechte wirklich ernst nimmt und gelegentlich auch gegen das eigene Land entscheidet, hat womöglich seine Karriereleiter selbst abgesägt - wenn er nicht sogar mit weiteren Repressalien rechnen muss.

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