2,4 Millionen Paare leben in Deutschland ohne Trauschein zusammen. Bisher gab es für diese keine Schutzregelungen Jetzt plädiert der Juristentag dafür.
"Man kann ja heiraten": Wenn Juristen, die oft zur Unverständlichkeit neigen, einmal so ungewohnt klar reden, ist das Anlass zu gewisser Vorsicht. "Man kann ja heiraten": Ist das die richtige Antwort auf die Frage, ob die nichteheliche Lebensgemeinschaft einer gesetzlichen Regelung bedarf? 2,4 Millionen Paare leben in Deutschland unverheiratet zusammen. Es gibt aber keine Gesetzesregeln für dieses Zusammenleben ohne Trauschein.
Bild vergrößern
Immer mehr Paare in Deutschland heiraten nicht, Juristen fordern nun gesetzliche Regeln für diese Partnerschaften. (© Foto: stock.xchng)
Anzeige
Wenn solche Beziehungen scheitern, stellen sich zwar exakt die Fragen, die sich auch beim Scheitern einer Ehe stellen: Was passiert mit den Kindern, mit dem Hausrat? Wer schuldet jetzt was wem und warum und wie lange? Aber das Gesetz verweigert sich. Nur für die Abwicklung einer Ehe existieren penible Regelungen, die den schwachen Partner schützen und den starken verpflichten.
Rechtsschutz für "dauerhafte oder verfestigte Lebensgemeinschaften"
Schon vor zwanzig Jahren hatte der Juristentag deshalb die Frage gestellt, ob ein kleiner Fundus von gesetzlichen Regeln für die nichteheliche Lebensgemeinschaft bereitgestellt werden soll - und die Frage vorsichtig bejaht. Passiert ist nichts. Der Gesetzgeber und das Bundesjustizministerium meinen bis heute: Man kann ja heiraten!
Was aber, wenn immer mehr Menschen es nicht tun? Zwar ist die Ehe vor allem bei Paaren mit Kindern immer noch die dominante Lebensform. Aber immer mehr Paare leben unverheiratet zusammen. Und in diesen Partnerschaften werden immer mehr Kinder geboren - es gibt also immer öfter Familien ohne Ehe. Nach Artikel 6 Grundgesetz steht nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie "unter dem besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft".
Der Juristentag 2008 in Erfurt drängt den Gesetzgeber daher mit neuer Verve, sich von dem Satz "Die könnten ja heiraten" zu verabschieden. Dass Partner nicht heiraten oder keinen Vertrag miteinander schließen, bedeute nicht zwangsläufig, dass sie "jegliche Rechtsfolgen" für den Fall des Scheiterns ablehnten, meinte die Bonner Rechtsprofessorin Nina Dethloff.
Der Gesetzgeber sollte für "dauerhafte oder verfestigte Lebensgemeinschaften" einen Rechtsschutz vorsehen, der dem "Ausgleich eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts" dient. Geboten sei dies vor allem dann, wenn Kinder betreut oder ein Partner (oder dessen Angehörige) vom anderen gepflegt wurden.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Argumente konservative Juristen gegen die "kleine Ehe" vorbringen.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
Russland unter Putin
Homose.xuelle Paare haben nicht die Möglichkeit zu heiraten - daher das Konstrukt eingetragene Lebenspartnerschaft. Heterose.xuelle Paare können ja heiraten - wo ist ihr Problem ? Stört sie nur der Begriff "Ehe" ? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wollen sie doch keinen "staatlichen Segen" in Ihrer Beziehung. Weshalb fühlen sich sich dann gegenüber homose.xuellen Paaren benachteiligt ?
"Dieses Versprechen kann ich auch ohne Staat machen, ob ich mich daran halte - unabhängig davon ob ich dies meiner Partnerin nur versprochen habe, sie kirchlich oder standesamtlich geheiratet habe - ist eine andere Frage."
---
Ich finde schon, dass es ein Unterschied ist, ob ich mich rechtlich verpflichte oder ob ich einfach mal so dahinsage, dass ich ein Leben lang zusammenbleiben möchte.
----
"Jajaja ... das "lebenslange" Versprechen. Wenn man bedenkt das inzwischen jede 2. Ehe geschieden wird und im Durchschnitt eine Ehe "nur" 7 Jahre hält, ist Pauli mit ihrem Unfug weniger naiv als Sie ;-)"
---
Nur weil ich an ein Ideal glaube (und es übrigens auch praktiziere) bin ich naiv ? Wenn von 2 Ehen eine geschieden wird, dann hält doch die andere schließlich ein Leben lang - so kann man es nämlich auch sehen. Also sind 50 % aller Ehen auf lange Sicht stabil. Insofern finde ich es gar nicht so naiv, an die Ehe zu glauben.
Also § 2 Lebenspartnerschaftsgesetz besagt, dass die Partner dem gleichen Geschlecht angehören, womit einem "normalen" heterosexuelles Paar die Lebenspartnerschaft NICHT möglich ist.
@SaJaSen: Man kann auch als heterosexuelles Paar seine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. So bekommt man z.B. Auskunft, wenn der Partner im Krankenhaus liegt, etc... hat aber keinen Zugang zu steuerlichen Vergünstigungen oder Rechtsanspruch auf Vermögen des Anderen bei Trennung. Hierzu muss man heiraten, weil dies eine noch engere Bindung, auch rechtlich, bedeutet, als eine Lebenspartnerschaft.
Mich würde immer noch interessieren, was die genauen Bedingungen, also die Definition für eine Beziehung sein sollen!
Horst Schroth hat ja schon einmal auf eindrückliche Art und Weise parodiert, dass die Vorstellungen hierüber oft weit auseinander gehen können.
Es wird kein Weg daran vorbei führen, dass beide Partner sich in irgendeiner Form erklären. Und dann stellt sich wieder die Frage, warum man dann zusätzlich zu "eingetragene Lebenspartnerschaft" und der echten Ehe noch ein Konstrukt braucht, außer für die Auftragslage der Mitglieder des Juristentags!
Was hier einige als überfällige Reaktion auf sich vermeintlich ändernde Lebenswirklichkeiten missinterpretieren, ist letztlich nur eine ABM für Juristen und ein Einfalltor für den Fiskus, um bestimmte Sozialleistungen auf Privatleute abzuwälzen.
Wie sich aus einer sexuellen Beziehung - auch wenn fest - automatisch ein Rechtsanspruch auf Unterhalt ableiten soll, ist mir schleierhaft. Allerdings wäre es eine neue Art von Prostitution. Als durchtriebene Frau würde ich mir einen halbwegs wohlhabenden Typen suchen, ihm eine Weile seine sexuellen Wünsche erfüllen und ihm dann statt buchstäblich finanziell die Hosen ausziehen!
Paging