Vermutlich hatte Halil D. gehofft, das Frankfurter Landgericht am Montag als freier Mann verlassen zu können. Schließlich sei ihm, wie er im Verfahren beklagt hatte, Unrecht angetan worden. Fälschlicherweise sei er als Terrorist gebrandmarkt worden, der mit einer selbstgebastelten Rohrbombe womöglich einen Anschlag auf das Frankfurter Radrennen am 1. Mai 2015 habe verüben wollen. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf einer geplanten staatsgefährdenden Straftat hatte das Gericht tatsächlich längst fallen gelassen. Dafür fehlten jedwede Beweise.
Justiz:Aus Mangel an Beweisen
Das Landgericht Frankfurt verurteilt Halil D. wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Den Terror-Vorwurf sieht das Gericht nicht bestätigt.
Von Susanne Höll, Frankfurt
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