Justiz:Aufgabenteilung mit Risiko

Die Bundesanwaltschaft lässt sich bei Ermittlungen gegen Terrorverdächtige von den Ländern helfen - ein Wagnis.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wegen der wachsenden Zahl von Ermittlungen gegen islamistische Terrorverdächtige gibt die Bundesanwaltschaft seit einiger Zeit zahlreiche Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder ab. Nun warnt ein hochrangiger Richter vor den Risiken dieser Aufgabenteilung. Die Generalstaatsanwaltschaften der Länder seien für Verfahren - meist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - häufig nicht hinreichend gerüstet, weder personell noch inhaltlich, sagte Jörg-Peter Becker, Vorsitzender des Staatsschutzsenats am Bundesgerichtshof. "Vielfach ist das erforderliche Know-how für Staatsschutz-Strafsachen nicht vorhanden." Mancher Haftbefehl, erlassen vom Amtsgericht, entspreche "nicht in jeder Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen". Mitunter fehle sogar der Hinweis, um welche Straftat es gehe. Dem für Haftprüfungen zuständigen BGH bleibe dann nichts anderes übrig, als die Haft aufzuheben. "Diese Verfahren machen uns große Sorgen." Becker erinnerte an den Fall eines terrorverdächtigen Tunesiers aus Frankfurt, der aber letztlich trotz Aufhebung des Haftbefehls nicht frei kam, weil er in Abschiebehaft genommen werden konnte. Laut Becker muss entweder die Kompetenz der Staatsanwälte in den Ländern gestärkt werden, oder die Bundesanwaltschaft müsse diese Verfahren intensiver vorbereiten.

© SZ vom 16.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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