In wenigen Jahrzehnten haben sich Ehe und Familie mehr verändert als zuvor in vierhundert Jahren: Das Familienrecht versucht, so gut es geht, Sicherheit in die pralle Fülle des Lebens zu bringen. Ausgerechnet dieses dynamische Recht soll nun in der Juristenausbildung an Bedeutung verlieren. Aus dem Pflichtstoff für das erste juristische Staatsexamen soll das Familienrecht gestrichen werden; übrig bleiben soll es allenfalls noch "in Grundzügen" oder "im Überblick".
Juristen-Ausbildung:Examen ohne Familienrecht
Die deutschen Justizminister wollen Familienrecht nicht länger als Pflichtstoff für das erste juristische Staatsexamen haben.
Von Heribert Prantl
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