Mehr Schutz für Jugendliche: Akustische Warnsignale beim Verkauf von Zigaretten und Gewaltvideos und hohe Geldstrafen bei Verstößen sollen Händler disziplinieren - und zwar schon bald.

Bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen drohen dem Handel künftig saftige Bußgelder. Dazu wollen Bund, Länder und Gemeinden einen Bußgeldkatalog einführen. Wie Verstöße im Straßenverkehr solle auch der Verkauf von Tabak, Alkohol oder Gewaltvideos an Jugendliche mit bis zu vierstelligen Geldbußen geahndet werden, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie hatte sich am Mittwoch mit hochrangigen Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Jugendschutzverbänden zu einem "Runden Tisch" getroffen.

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Die Bundesfamilienministerin, die zu dem Treffen eingeladen hatte, erklärte, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, sollten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes in Zukunft rigoroser als bisher umgesetzt werden.

Wer Alkohol oder Tabak an Minderjährige verkaufe, "muss mit Strafen rechnen, die sich gewaschen haben", sagte die CDU-Politikerin. Derzeit sind Strafgelder von bis zu 50.000 Euro möglich, werden aber selten verhängt. Außerdem sollen die Altersgrenzen auf DVD und Videos deutlicher zu erkennen sein. Auch über das Thema Testkäufe von Alkohol durch Jugendliche diskutierten die Experten.

Schwerpunktkontrollen in Gaststätten und Tankstellen

Testkäufe zur Feststellung von Verstößen will von der Leyen nicht mehr bundesweit regeln, weil das Thema zu strittig sei. In sieben Bundesländern gibt es jedoch eine entsprechende Praxis. Sie soll auf Länderebene beibehalten werden.

Bei dem Treffen der Jugend- und Familienminister wurde auch vereinbart, dass es Schwerpunktkontrollen in Gaststätten und Tankstellen geben soll. Sie sollen in bestimmten Wochen durchgeführt und zur Abschreckung auch vorher angekündigt werden.

Beim Einzelhandel und bei den Tankstellen soll dafür geworben werden, dass es akustische Signale an den Kassen gibt, wenn etwa Zigaretten oder Gewaltvideos mit Altersbegrenzung über den Ladentisch gehen. NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) warb erneut für Testkäufe mit Jugendlichen, die es in vielen Kommunen bereits gebe. "Schwarze Schafe" unter den Verkäufern müssten mit Sanktionen belegt werden.

Thema "Testkäufer" vorerst im Hintergrund

Von der Leyen will noch in diesem Jahr ihren Gesetzentwurf zum Jugendschutz ins Kabinett einbringen. Sie hatte ihn im Oktober zunächst zurückgezogen, als das Thema "Testkäufe mit Jugendlichen" vor allem bei den Parteien auf heftige Kritik gestoßen war. Von der Leyen sagte, für den Vorschlag habe es Unterstützung gegeben, aber auch kritische Stimmen. Solange das Thema die Gemüter erhitze, werde sie es nicht weiter in den Vordergrund stellen.

Der nordrhein-westfälische Jugendminister Armin Laschet (CDU) ergänzte, dass es bereits heute Testkäufe gebe. Das geschehe beispielsweise durch 17 Jahre alte Anwärter für den öffentlichen Dienst zusammen mit einer älteren Person.

Die Deutsche Kinderhilfe forderte bei dem Treffen in Berlin eine Änderung des Gaststättenrechts, um sogenanntes Flatrate-Saufen und andere Werbeaktionen zur Steigerung des Alkoholkonsums von Jugendlichen zu unterbinden. Von der Leyen sagte dazu, "Flatrate-Partys" könnten auch jetzt schon von Kommunen und Landkreisen verboten werden. Allein im vergangenen Jahr kamen mehr als 3500 Kinder im Alter zwischen 10 und 15 Jahren mit schweren Alkoholvergiftungen in Kliniken.

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(dpa/AP/sma)