Die Große Koalition strebt im Streit um die künftigen Rechte von Journalisten offenbar einen Kompromiss an - und will so Kritiker zum Verstummen bringen.

Die Große Koalition bessert nach Angaben aus der SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung nach, um den Informantenschutz bei Journalisten besser zu wahren.

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Sichergestellt werde, dass Journalisten künftig strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn bei ihnen als geheim eingestufte Unterlagen gefunden werden, sagte der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss der Frankfurter Rundschau.

Zwar sollen Journalisten dem Bericht zufolge auch künftig nicht generell von Abhörmaßnahmen ausgenommen werden. Bei ihnen gefundenes Material solle aber nur dann in Strafverfahren verwendet werden dürfen, wenn es dabei um eine schwere Tat mit einem Strafmaß von mehr als fünf Jahren Gefängnis geht.

Bei den Nachbesserungen geht es dem Bericht zufolge um Passagen, nach denen Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen gerichtsverwertbar sein sollen, sowie um geheim eingestuftes Material.

Kritik aus der FDP

FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, die Koalition wolle auch künftig Unterschiede zwischen Anwälten, Seelsorgern, Abgeordneten, Ärzten und Journalisten hinsichtlich ihrer Vertrauensverhältnisse machen. Da vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig sei, müsse diese Maßnahme zudem aus dem Entwurf herausgenommen werden.

In dem Entwurf der Regierung, der derzeit im parlamentarischen Verfahren ist, soll unter anderem geregelt werden, dass auch ohne Wissen der Betroffenen die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden kann. Als Voraussetzung gilt, dass die Behörden den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat infrage kommt.

Nach dem Entwurf sind darüber hinaus Telekommunikationsdienste von 2008 an verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Gespeichert wird, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat.

In Bundestags-Anhörungen vom September war Kritik laut geworden. Wenn Informanten befürchten müssten, dass ihre Informationen gegenüber Journalisten mitgeschnitten werden und in der Vorratsspeicherung staatliche Stellen Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten erhielten, werde journalistische Arbeit gefährdet, hieß es.

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(dpa/plin/gba)