Die Hauptverhandlung gegen John Demjanjuk beginnt im November in München. Ihm wird Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden vorgeworfen. Der Angeklagte ist jeden Tag nur für kurze Zeit verhandlungsfähig.
Seit dem 12. Mai sitzt der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk, 89, nun schon im Gefängnis München-Stadelheim. Und dort wird er vermutlich auch noch eine ganze Weile bleiben müssen - zumindest so lange, bis der Prozess gegen ihn wegen Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor abgeschlossen ist.
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Bald wieder vor Gericht: Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk, hier bei einem Gerichtstermin im US-Bundesstaat Ohio 2006. (© Archivfoto: AP)
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Die Erste Strafkammer des Landgerichts München II hat nun die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, der Prozess wird im November beginnen, genaue Termine stehen noch nicht fest. Ein Beginn in der ersten Woche scheint aber unrealistisch zu sein. Es wird das wohl letzte ganz große NS-Verfahren sein.
Es wird aller Voraussicht nach eine sehr lange Hauptverhandlung werden, aus zwei Gründen: Demjanjuk ist alt und krank. Nach der Aussage von Gutachtern ist er zwar verhandlungsfähig - allerdings nicht länger als zweimal 90 Minuten pro Tag. Zum anderen hat Demjanjuk bisher keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht, sodass ein komplizierter Indizienprozess zu erwarten ist. Noch lebende Zeitzeugen aus dem Lager Sobibor, die Demjanjuk bewusst wahrgenommen haben, gibt es nicht.
In der Anklageschrift wird zunächst allgemein geschildert, wie das System der NS-Vernichtungslager im besetzten Polen funktionierte. In Sobibor wurden in den Jahren 1942/43 mehr als 250.000 Juden vergast. Dabei wurde das Lager lediglich von etwa 30 deutschen SS-Soldaten und etwa 100 bis 150 Angehörigen der "fremdvölkischen Wachmannschaften" betrieben, meist ukrainische Rotarmisten, die in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten waren. Unter ihnen auch Iwan (später John) Demjanjuk.
"Bereitwillig, heimtückisch und grausam"
Laut Dienstausweis - dem Hauptbeweisstück der Anklage - war er von 28. März bis Mitte September 1943 in Sobibor tätig. Demjanjuk hatte den niedrigsten Dienstgrad des Wachmanns. Nach Meinung der Staatsanwälte sind aber beim Eintreffen eines sogenannten Judentransports stets alle Angehörigen des Personals am "Vernichtungsprozess" beteiligt gewesen, also beim Entladen der Güterzüge und dem Entkleiden der Opfer. Den Ukrainern sei außerdem die Aufgabe zugefallen, bewaffnet mit Schusswaffen und Schlagstöcken jeglichen Widerstand zu unterbinden und die Menschen in die Gaskammern zu treiben. Demjanjuk sei bekannt und bewusst gewesen, dass der einzige Zweck des Lagers die Vernichtung der Juden gewesen sei. Hiebei habe er bereitwillig, heimtückisch und grausam mitgemacht - dabei habe er die Möglichkeit zur Flucht gehabt.
Als Nebenkläger treten neun NS-Opfer auf, deren Angehörige in Sobibor ermordet wurden. Die meisten von ihnen stammen aus den Niederlanden. Denn von dort kamen während der Zeit, die in Demjanjuks Ausweis vermerkt ist, 15 Transporte nach Sobibor. Mindestens 27.900 Juden wurden in dieser Zeit in dem Lager ermordet, mehr als 1900 waren deutsche Juden, die ins vermeintlich sichere Nachbarland geflohen waren.
Demjanjuk war nach dem Krieg in die USA emigriert, bereits in den achtziger Jahren war er nach Israel ausgeliefert worden, wo er als "Iwan, der Schreckliche", der im Vernichtungslager Treblinka gewütet haben soll, zum Tode verurteilt wurde. 1993 wurde er jedoch vom Obersten Gericht freigesprochen, weil ein eindeutiger Nachweis fehlte. Doch bereits damals hatte es Hinweise auf eine Verbindung zu Sobibor gegeben.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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Es kommt zu diesen Prozess,warum auch immer,ob es gut oder richtig ist,dass muss jeder fuer sich entscheiden. An Babara23 und andere,es ist nun mal so,wenn zwei das gleiche tun,dann ist es noch lange nicht das selbe. Es stimmt,der Angeklagte stannt zweimal vor Gericht,sowol in den USA und in Israel. Wer nun glaubt,das die ihn nicht Verurteilt haetten,wenn sie denn Beweise gehabt haetten,er waehre mit 100% Sicherheit im Gefaengniss gelandet. Aber das Koeniglich Bayrische Amtsgericht wird das schon hinbekommen,was Juristen in Israel und den USA nicht hinbekommen haben,ob Schuld oder nicht ich kann es nicht beurteilen,ich hatte das Glueck im Leben nicht in so eine Situation zu kommen.
Wenn ich es richtig sehe,wird Demjanjuk nicht zur Last gelegt,daß er das Blumenbeet des Lagerkommandanten gegossen hat.
auf den Lagerelektriker und die Leiterin der Zentralwäscherei ausdehnen .....
Wie lesen wir im Bericht: "Demjanjuk war nach dem Krieg in die USA emigriert, bereits in den achtziger Jahren war er nach Israel ausgeliefert worden, wo er als "Iwan, der Schreckliche", der im Vernichtungslager Treblinka gewütet haben soll, zum Tode verurteilt wurde. 1993 wurde er jedoch vom Obersten Gericht freigesprochen, weil ein eindeutiger Nachweis fehlte. Doch bereits damals hatte es Hinweise auf eine Verbindung zu Sobibor gegeben."
Ah ja, der Angeklagte wurde also schon vor Jahrzehnten in ISRAEL vor Gericht gestellt, weil man ihn für "Ivan den schrecklichen" aus Treblinka hielt. Der Angeklagte wurde frei gesprochen...
Und nun steht er nach Jahrzehnten wieder vor Gericht, er soll in Sobibor gewütet haben...
Nun ja, wenn er nun hierfür nicht verurteilt werden kann, wird man bestimmt Hinweise finden, dass Ivan in Dachau gewütet hatte oder in oder in....
WARUM wird eigentlich die Verfolgung von aktuellen Kriegsverbrechen nicht mit ähnlicher Hingabe praktiziert???
Artikel Zitat : " in der Anklageschrift wird geschildert, wie das System der Vernichtungslager funktionierte" .
Zitat Diaula : "Als ob der Bechuldigte dafür auch noch die Verantwortung trüge "
Als willfähriger Mittäter (falls er als solcher verurteilt wird) ,der das Vernichtungs-System bediente und mit am Laufen hielt,trägt er durchaus auch pesönliche Mitverantwortung dafür .Dies steht doch außer Frage !
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