Jörg Kachelmann:Die Freiheit, die kein Freispruch ist

TV-Moderator Jörg Kachelmann ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ist die Justiz schizophren, ihn nach Monaten plötzlich doch freizulassen?

Heribert Prantl

Ist die Justiz verrückt? Sind die Organe der Rechtspflege schizophren? Kann und darf es sein, dass das eine Gericht einen "dringenden" Tatverdacht sieht und das andere absolut nicht? Kann und darf es sein, dass das eine Gericht den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann in Haft lässt und das andere Gericht den Mann sofort entlässt - und zwar aufgrund der gleichen Aktenlage? Ist ein Verdächtiger also der Willkür ausgeliefert? Oder hatte das Oberlandesgericht andere, bessere Erkenntnisquellen als das Landgericht?

Joerg Kachelmann aus Haft entlassen

Jörg Kachelmann verlässt die Untersuchungshaft in Mannheim. Das Oberlandesgericht hatte den Haftbefehl gegen den TV-Moderator aufgehoben.

(Foto: ddp)

Nein. Die Richter des Landgerichts und die Richter des Oberlandesgerichts hatten die allergleichen Akten mit den allergleichen Zeugenaussagen und den allergleichen Gutachten als Grundlage für ihre Haftentscheidung. Die Gerichte haben sie nur jeweils anders bewertet. Das ist höchst unschön, vor allem für den Betroffenen; aber das kommt vor.

Richter sind keine Automaten, sondern Menschen in Robe. Und Beweiswürdigung ist keine Sache der Mathematik; sie ist nicht nur eine Frage des Hirns, sondern eine des Gefühls. Manchmal sitzt das Gefühl im Bauch. Und die Richter, die so etwas sagen, sind keine Idioten, sondern zumeist sehr erfahren.

Konträre Bewertungen kommen vor, zumal dann, wenn die Beweislage vertrackt ist, wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gilt aber erst recht dann der Satz: im Zweifel für den Angeklagten. Dringender Tatverdacht bedeutet: Der Richter muss die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte als Täter verurteilt wird, für sehr hoch halten. Wenn er sich nicht so sicher ist, wenn er bei der Beweiswürdigung hin- und herschwankt - dann muss er den potentiellen Täter erst einmal entlassen, weil dann zwar ein Tatverdacht da ist, aber kein dringender. So ist es Recht, und so ist es jetzt geschehen.

Jörg Kachelmann ist wieder in Freiheit, aber er ist noch lang nicht freigesprochen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist kein vorweggenommener Freispruch. Sie ist schon deswegen kein Freispruch, weil nicht das Oberlandesgericht Karlsruhe über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu entscheiden hat, sondern das Landgericht Mannheim. Das Oberlandesgericht, das Kachelmann jetzt freigelassen hat, wird mit dem Verfahren Kachelmann nie mehr etwas zu tun haben. Es war nur für die Frage zuständig, ob Kachelmann bis zur Verhandlung in Haft bleibt.

Das Urteil für oder gegen Kachelmann hat nun das Landgericht Mannheim zu fällen. Und dieses Landgericht war, was den Tatverdacht betrifft, bisher härterer Ansicht als das Oberlandesgericht. Bei seinem Urteil ist es an die Bewertungen des Oberlandesgerichts nicht gebunden. Es entscheidet, so sagt das Gesetz, "nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung".

Und es gilt dann wieder der alte Rechtsatz in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Der setzt aber voraus, dass das Gericht Zweifel hat. Wenn es keine Zweifel hat, weil es die Zeugin für glaubwürdig hält, dann wird es Kachelmann revisionssicher verurteilen.

Das Strafverfahren läuft jetzt, trotz Entlassung, weiter wie auf Schienen: Die Anklage ist zugelassen, das Verfahren eröffnet. Die Verhandlung ist jetzt nicht mehr ganz so eilbedürftig, weil die Sache Kachelmann jetzt keine Haftsache mehr ist. Das Dümmste, was Kachelmann jetzt machen könnte, wäre es, wenn er sich der Verhandlung entzöge.

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