TV-Moderator Jörg Kachelmann ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ist die Justiz schizophren, ihn nach Monaten plötzlich doch freizulassen?
Ist die Justiz verrückt? Sind die Organe der Rechtspflege schizophren? Kann und darf es sein, dass das eine Gericht einen "dringenden" Tatverdacht sieht und das andere absolut nicht? Kann und darf es sein, dass das eine Gericht den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann in Haft lässt und das andere Gericht den Mann sofort entlässt - und zwar aufgrund der gleichen Aktenlage? Ist ein Verdächtiger also der Willkür ausgeliefert? Oder hatte das Oberlandesgericht andere, bessere Erkenntnisquellen als das Landgericht?
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Jörg Kachelmann verlässt die Untersuchungshaft in Mannheim. Das Oberlandesgericht hatte den Haftbefehl gegen den TV-Moderator aufgehoben. (© ddp)
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Nein. Die Richter des Landgerichts und die Richter des Oberlandesgerichts hatten die allergleichen Akten mit den allergleichen Zeugenaussagen und den allergleichen Gutachten als Grundlage für ihre Haftentscheidung. Die Gerichte haben sie nur jeweils anders bewertet. Das ist höchst unschön, vor allem für den Betroffenen; aber das kommt vor.
Richter sind keine Automaten, sondern Menschen in Robe. Und Beweiswürdigung ist keine Sache der Mathematik; sie ist nicht nur eine Frage des Hirns, sondern eine des Gefühls. Manchmal sitzt das Gefühl im Bauch. Und die Richter, die so etwas sagen, sind keine Idioten, sondern zumeist sehr erfahren.
Konträre Bewertungen kommen vor, zumal dann, wenn die Beweislage vertrackt ist, wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gilt aber erst recht dann der Satz: im Zweifel für den Angeklagten. Dringender Tatverdacht bedeutet: Der Richter muss die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte als Täter verurteilt wird, für sehr hoch halten. Wenn er sich nicht so sicher ist, wenn er bei der Beweiswürdigung hin- und herschwankt - dann muss er den potentiellen Täter erst einmal entlassen, weil dann zwar ein Tatverdacht da ist, aber kein dringender. So ist es Recht, und so ist es jetzt geschehen.
Jörg Kachelmann ist wieder in Freiheit, aber er ist noch lang nicht freigesprochen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist kein vorweggenommener Freispruch. Sie ist schon deswegen kein Freispruch, weil nicht das Oberlandesgericht Karlsruhe über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu entscheiden hat, sondern das Landgericht Mannheim. Das Oberlandesgericht, das Kachelmann jetzt freigelassen hat, wird mit dem Verfahren Kachelmann nie mehr etwas zu tun haben. Es war nur für die Frage zuständig, ob Kachelmann bis zur Verhandlung in Haft bleibt.
Das Urteil für oder gegen Kachelmann hat nun das Landgericht Mannheim zu fällen. Und dieses Landgericht war, was den Tatverdacht betrifft, bisher härterer Ansicht als das Oberlandesgericht. Bei seinem Urteil ist es an die Bewertungen des Oberlandesgerichts nicht gebunden. Es entscheidet, so sagt das Gesetz, "nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung".
Und es gilt dann wieder der alte Rechtsatz in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Der setzt aber voraus, dass das Gericht Zweifel hat. Wenn es keine Zweifel hat, weil es die Zeugin für glaubwürdig hält, dann wird es Kachelmann revisionssicher verurteilen.
Das Strafverfahren läuft jetzt, trotz Entlassung, weiter wie auf Schienen: Die Anklage ist zugelassen, das Verfahren eröffnet. Die Verhandlung ist jetzt nicht mehr ganz so eilbedürftig, weil die Sache Kachelmann jetzt keine Haftsache mehr ist. Das Dümmste, was Kachelmann jetzt machen könnte, wäre es, wenn er sich der Verhandlung entzöge.
Sinti und Roma als Nachbarn? Bloß nicht, sagen zwei von drei Deutschen. Über Menschen, die im eigenen Land Fremde sind. Seite Drei. Jetzt lesen ...
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(sueddeutsche.de/gba)
Kabarettist Dieter Hildebrandt zum 85. Geburtstag
mit seinerm Hinweis, daß es das Dümmste ist was Kachelmann machen kann, wenn er sich dem Prozeß entzieht.
Ausführlich hat er oben nämlich erklärt wie zufällig es am Ende sein kann ob jemand in den Knast wandert oder nicht ...
Es ging in meinem gestrigen Beitrag von 17.45 Uhr um etwas anderes, nämlich um den Beitrag von bundesboy von 16.47 Uhr, dessen Inhalt die Ansicht von bundesboy impliziert, es sei schon in Ordnung, dass Herr Kachelmann in Haft war, und zwar wegen seiner sonstigen Verhaltensweisen.
Ich zitiere bundesboy:
„Kachelmann ist ein Machtmensch, der nach Möglichkeit unbegrenzten Einfluss auf Frauen haben will…
Kachelmann bleibt dennoch im Sinne der Moral schuldig, weil er sich immer mehr holte, als er gab...
Jeder Tag, den Kachelmann hinter Gittern verbringen musste, war schon mal ein
guter Tag für Frauen aber auch für die Justiz…
Kachelmanns Absolutheitsansprüche und auch die seiner Verteidiger, haben ihm selbst den Schaden zugefügt, den er verdient hat…“.
Mit der Untersuchungshaft wegen der etwaigen Vergewaltigung hat das nichts zu tun. Deshalb hieß es in meinem Beitrag „… (außerhalb des Vergewaltigungsverdachts)…“. Tipp: genau hinschauen; in diesem Sinne übrigens auch; er sass nicht; er saß.
Die Justiz kann sich n i c h t irren. Die Wege des Herrn sind nun mal manchmal seltsam. Dass soll Ironie sein.
Dieser übliche rechtspositivistische Standpunkt nimmt nicht zur Kenntnis, dass die Ausübung von Rechtstechniken eine prozessuale Nebensache ist. Leider sind die Prioritäten im Justizablauf völlig verschoben und die Justiz selbst steht im Mittelpunkt der juristischen Abläufe. Hauptsache im Ermittlungsverfahren sollte es sein, den tatsächlichen Tathergang zu ermitteln und so zu einer Anklage zu kommen (oder auch nicht). Die Untersuchungshaft ist dabei kein Hilfsmittel in der Ermittlung (wie hier dargestellt), sondern bereits eine Vorverurteilung und eine Sicherstellung des vorverurteilten angeblichen Deliquenten. Die U-Haft ist ein systemimmanenter Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Verantwortungsbewusste Staatsanwälte wissen dies.
Es gibt dabei keine unterschiedliche Interpretation von Recht, sondern es gilt: richtig oder falsch. Der Mannheimer Staatsanwalt hat nicht die Rechtsprinzipien und üblichen Methoden angewandt und ebenso nicht sein Komplize, der Haftrichter. Die Karlsruher Instanz hingegen war n i c h t voreingenommen und hat die Fakten so gewertet, wie es eine professionelle Bearbeitung von solchen Fällen erfordert.
Es geht nur um "Richtig oder Falsch", nicht darum, ob man die heiligen Schriften der Justiz unterschiedlich interpretieren kann. Es geht immer um gravierende, teil zerstörerische Eingriffe in das Leben von Menschen. Diese Recht anderen Menschen das Leben zerstören zu können, verleitet oft zum Hochmut und Machtmissbrauch.
er sass in Haft, weil eine Anzeige auf schwere Vergewaltigung vorlag und die längste Zeit ein dringender Tatverdacht bestand. Jetzt besteht der dringende Tatverdacht offenbar nicht mehr, und deshalb kam er frei.
Wenn ich nicht irre, war Herr Prantl einmal Richter. Aus dieser Bewusstseinslage heraus kann ich seinen Kommantar nachvollziehen. Egal wie das Urteil lauten wird, ein Gericht hat geirrt. Wer aber Richter ist - und das wird man nur aus eigenem Antrieb heraus - hat ein Recht auf Irrtum verwirkt. Wie auch immer geurteilt wird, aufgrund dieses juristischen Tauziehens ist Herr Kachelmann menschlich wie geschäftlich ruiniert.
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