20 Jahre Kruzifix-Urteil:Aufstand der Aufgeregten

Kruzifix-Beschluss 1995

Passion für Christus: Die Empörung war 1995 nach dem Beschluss gewaltig. Die praktischen Auswirkungen waren eher gering - die ideellen aber nicht.

(Foto: Andreas Heddergott/SZ Photo)

1995 erging das "Kruzifix-Urteil": Es war die Leitentscheidung für ein heute multireligiöses Land. Die Verfassungsrichter proklamierten Neutralität duch Pluralität.

Von Heribert Prantl

Vor zwanzig Jahren stand die christliche Welt Kopf, die in Bayern jedenfalls. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte den Beschluss, der als "Kruzifix-Urteil" bekannt wurde. Seine Kritiker interpretierten den Richterspruch als einen höchstrichterlichen Angriff auf die geistigen Grundlagen des christlichen Abendlandes. Der Protest der Kirchen und der CSU war zornig und wütend; und viele Gläubige fühlten sich vom Gericht verletzt an Herz und Seele.

Heute, nach zwanzig Jahren zeigt sich freilich: Der Karlsruher Spruch hatte kaum praktische Auswirkungen. Der antichristliche Kulturkampf, damals von den Kirchen und der CSU befürchtet, ist ausgeblieben. In den bayerischen Klassenzimmern hängen immer noch Kreuze; nur ein paar wenige wurden, weil es an den Schulen Streit darüber gab, abgehängt. Der bayerische Gesetzgeber erließ nämlich ein neues Kreuzrecht, das wie folgt lautet: "Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz aufgehängt." Das klingt nach Ungehorsam gegenüber dem Gericht, das klingt nach Boykott. Aber: Das bayerische Gesetz ergänzt die Aufhängepflicht immerhin mit einer Konfliktregelung - und wohl deswegen hat das Gesetz bis heute juristisch Bestand: Weil dort auch steht, wann das Kreuz ausnahmsweise abgehängt werden soll.

Viel Lärm um nichts also? Nein. Das sogenannte Kruzifix-Urteil hatte und hat wegweisende Bedeutung für das Verhältnis von Religion und Staat in Deutschland Der Karlsruher Kruzifix-Spruch war eine Leitentscheidung - der erste große Gerichtsentscheid über den Respekt gegenüber Anders- und Nichtgläubigen in einem Land, das multikulturell und multireligiös geworden ist. Vom Kruzifix-Urteil führt der Weg nämlich zu den Kopftuch-Urteilen. Das Gemeinsame daran: keine flächendeckenden, pauschalen Gebote (zum Kruzifix-Aufhängen in Schulen), keine flächendeckenden, pauschalen Verbote (von Kopftüchern bei muslimischen Lehrerinnen).

Der Beschluss wurde als Aufruf zur Entfernung aller Kreuze missverstanden

Das Karlsruher Urteil, und das war wohl das eigentliche Unglück von 1995, war gar kein Urteil, sondern ein Beschluss. Urteile ergehen nach mündlicher Verhandlung und werden dann öffentlich verkündet und erläutert. Beschlüsse ergehen ohne Verhandlung, sie werden auch nicht in öffentlicher Sitzung vorgestellt; sie sind auf einmal da, und wenn es ungut läuft, werden sie völlig missverstanden.

Beim Kruzifix-Beschluss lief es sehr ungut. Dieser Beschluss, veröffentlicht am 10. August, betraf die Kreuze in bayerischen Klassenzimmern; er betraf die bayerische Volksschulordnung von 1983, in der es hieß: "In jedem Klassenzimmer ist ein Kreuz anzubringen." Karlsruhe erklärte diese Anordnung für verfassungswidrig. Diese Entscheidung schlug ein wie ein Blitz, weil sie - fahrlässig oder vorsätzlich - von den wütenden und zornigen Kritikern als Aufruf zur Gottlosigkeit und zur Entfernung aller Kreuze missverstanden wurde; der Donner, der der Entscheidung folgte, krachte daher monatelang. Kein Karlsruher Urteil oder Beschluss bis dahin und kein Urteil oder Beschluss mehr seitdem führte zu einem solchen Aufstand. 256 000 wütende Proteste gingen beim Gericht ein.

Untergang des Abendlandes? Warum war dann bisher das Kreuz nur für die bayerischen Volksschulen, nicht aber auch für die bayerischen Gymnasien angeordnet? Die anderen Bundesländer kannten eine Kreuz-Anbringungspflicht wie die in Bayern ohnehin nicht. Gleichwohl: Die CSU rief zum Volksaufstand auf gegen die Entscheidung; in München und anderswo wurde groß demonstriert gegen die Richter, die angeblich die Axt wider das Kreuz erhoben hatten. CSU, katholische Kirche und viele Gläubige erinnerten an die Nazis: Die hatten 54 Jahre vorher die Kreuze in den Schulen abgehängt, weil sie keine anderen Symbole und Zeichen als die ihren dulden wollten. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber proklamierte den Boykott gegen Karlsruhe; und der damalige CSU-Vorsitzende Theodor Waigel forderte, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts künftig stets mit Zweidrittel-Mehrheit fallen müssten. Die Kruzifix-Entscheidung hatten fünf der acht Richter des Senats getroffen - das sind 62,5 Prozent. Und über die fünf Verfassungsrichter Henschel, Grimm, Kühling, Seibert und Jaeger wurde geredet, als hätten sie rote Jakobinermützen auf dem Kopf.

Die Verfassungsrichter proklamierten Neutralität durch Pluralität

"Haben solche Zeugnisse unserer Geschichte in unseren Schulen kein Hausrecht mehr?", fragte der frühere bayerische Kultusminister Hans Maier in der FAZ. Christen, die so fragen, hat dann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom 18. März 2011 gut gefallen. Der Fall betraf Kreuze in italienischen Klassenzimmern: Die "dominante Sichtbarkeit" der christlichen "Mehrheitsreligion" sei keine unzulässige Indoktrinierung; denn ein an der Wand angebrachtes Kruzifix müsse als "seinem Wesen nach passives Symbol" betrachtet werden. Passives Symbol - das heißt: Das Kreuz wird zum allgemeinen Zeichen der abendländischen Kultur erklärt, zum Zeugnis der Geschichte, zu historischer Folklore, zu einem Dekorationsgegenstand. Das christliche Kreuz wird, so wie das schon zitierte neue bayerische Gesetz es tut, zu einem rein kulturellen Symbol erklärt: "Kreuze gehören zu Bayern wie die Berge", rief der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber bei der Demonstration auf dem Münchner Odeonsplatz.

Man kann die Frage stellen, ob nicht genau darin eine Herabwürdigung des Kreuzes liegt. Die Richter in Karlsruhe haben unter dem Kreuz mehr verstanden: das Sinnbild des Leidens und der Herrschaft Christi. Man kann deshalb der Ansicht sein, dass ihr Urteil das christlichere Urteil war, weil es im Kreuz mehr sah als einen vertrauten und schon eher neutralen Wandschmuck. Ein religiös neutraler Staat, wie ihn die deutschen Verfassungsrichter nach den Vorgaben des Grundgesetzes verlangten, kann aber seinen staatlichen Angestellten erlauben, ihre religiöse Überzeugung kenntlich zu machen. Die Verfassungsrichter proklamierten und proklamieren Neutralität durch Pluralität, keine Neutralität durch Sterilität. So lässt man den Religionen Spielraum, auch in der Öffentlichkeit.

Das zeigt sich 2015 klarer als in der Sommeraufgeregtheit von 1995.

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