Deutliche Worte zum Festakt: Bundespräsident Wulff erklärt zum Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts, warum das höchste Gericht gerade in der derzeitigen Schuldenkrise besonders wichtig ist. Die Politik dürfe demokratische Verfahren nicht unterlaufen.
Zum 60. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts hat Bundespräsident Christian Wulff die Politik davor gewarnt, die vom Grundgesetz vorgegebenen Verfahrensregeln zu missachten. Unter der Maxime der Dringlichkeit oder Alternativlosigkeit dürfe die parlamentarische Befassung nicht vernachlässigt werden, sagte Wulff am Mittwoch bei einem Festakt in Karlsruhe.
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60 Jahre Bundesverfassungsgericht – Urteile, die Deutschland verändert haben
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Die Beteiligungsrechte des Parlaments seien die Herzkammer der Demokratie. Entscheidungsgrundlagen und -motive müssten formuliert und offengelegt werden, forderte der Bundespräsident.
Wulff betonte damit vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die Bekämpfung der Schuldenkrise, die Notwendigkeit der Einbeziehung des Bundestages. In der Schwarz-Gelben Koalition war gestritten worden, in welchem Umfang der Bundestag an Entscheidungen über Hilfen für hochverschuldete Euro-Länder beteiligt werden sollte.
Die Rechtstreue der Bürger leide, "wenn rechtliche Bindungen beiseite geschoben werden - von Wirtschaftseliten, die Verträge missachten, von der Politik, die bestehende Regeln aussetzt oder Fristen, die das Bundesverfassungsgericht setzt, nicht beachtet." Diese Tendenzen seien "bedenklich", sagte Wulff.
Würdigung der Rolle des Verfassungsgerichts
Gleichzeitig hat der Bundespräsident die herausragende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts gewürdigt. Wulff hob die Unabhängigkeit des Gerichts und seine tragende Rolle für die Demokratie in Deutschland hervor.
Die Karslruher Richter hätten erheblich zur Festigung des Rechtsstaatsbewusstseins in der Bundesrepublik beigetragen. Bei seiner Gründung habe das höchste deutsche Gericht keine Vorbilder gehabt, es sei aber inzwischen auch im Ausland zum Vorbild geworden, sagte der Bundespräsident am Mittwoch bei einem Festakt im Badischen Staatstheater in Karlsruhe.
Insbesondere durch seine Rechtsprechung zur Meinungs- und Demonstrationsfreiheit habe das Gericht die Demokratie in Deutschland gefördert, sagte Wulff vor rund 1000 Gästen aus dem In- und Ausland. Die Karlsruhe Richter hätten den engen Zusammenhang zwischen Demokratie und freier Meinungsäußerung in zahlreichen Entscheidungen unermüdlich betont.
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Russland unter Putin
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
Fortgesetzte massive Menschenrechtsverletzungen mit Merkel
Seit 2005 täuscht die Merkel darüber hinweg, dass die Verletzung von Bürgerrechten schwerster Art unverändert fortgesetzt wird. Dazu kommt, dass die Merkel die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher deckt, damit diese die Menschenrechtsverletzungen weiterhin ungestört fortsetzen können. Schlimmer noch: Die Situation der Menschenrechte hat sich seit ihrem Amtsantritt drastisch verschlechtert. Und die Merkel blinzelt den Journalisten zu.
Ein Unrechtsstaat ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verletzung von Bürgerrechten schwerster Art über einen längeren Zeitraum mit Duldung, wenn nicht sogar mit Billigung staatlicher Stellen fortgesetzt wird, die strafrechtliche Sanktionierung der Rechtsbrecher durch Staatsanwaltschaft und Gerichte systematisch verschleppt und behindert wird und das Parlament sich über die Menschenrechtsverletzungen schwerster Art und die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher ausschweigen.
Und wann kommt der Autor dieses Artikels endlich seiner journalistischen Berichtspflicht nach? S p r e c h e n Sie diesen Straftäter gegen Bürgerrechte doch ö f f e n t l i c h auf die Menschenrechtsverletzungen an!
Das Ansehen, das Karlsruhe inzwischen entgegengebracht wird, hat sich das Gericht über Jahrzehnte erarbeitet.
Das war nicht immer so. Früher versuchte die Regierung , das Gericht zu manipulieren. Die Richterwahlbestimmungen ist immer wieder geändert worden. Außerdem gab es deftige Urteilsscheltem,ob sie nun von Adenauer oder Dehler, oder, unter der Gürtellinie, von Herbert Wehner kamen.
Das ist offensichtlich vorbei.
Ein wenig Wasser darf dennoch in den Jubiläumswein gegossen werden:
a) das Gericht hat in seiner Geschichte teilweise erschütternd verfassungsferne Urteile gefällt ( im 28ten Band der Entscheidungssammlungen finden sich dazu einige)
b) die Entscheidungen hatten höchst begrenzte Wirksamkeit, wenn sie ans Eingemachte gingen ( Abgeordnetenbesoldung, Parteienfinanzierung,Alimentierung kinderreicher Beamter, usw.)
Das Gericht ist oftmals selbst nachexponierten Entscheidungen eingeknickt ( Kruxifix)
c) das Wahlverfahren begrenzt den Konsens. Ein Bürgerrechtler wurde noch nie als Verfassungsrichter berufen, aber durchaus Innenminister, hohe Bürokraten usw, die bereits lange Sozialisationen als Staatsbedienstete hinter sich haben)
d) die Hürden für die Verfassungsbeschwerde sind so hoch, dass selbst Verfassungsrichter ( Lübbe-Wolff) dies als unvorhersehbare Lotterie bezeichnen
e) im konkreten Fall werden verfassungsrechtliche Prinzipien gerne durch Kammerentscheidungen verworfen. Bei einem Griff in die Kasse gilt zB für den Beamten nicht der Grundsatz der Verhältnismässigkeit- er ist draussen. Generalpräventi, entschieden von einem Richter, der sich Preise dafür geben lässt, gegen die Generalprävention zu argumentieren.
Das Wasser macht den Wein nicht ungeniessbar, aber es sollte auch heute nicht unerwähnt bleiben.