60 Jahre Grundgesetz:Ein Liebeskummer-Brief

Das Grundgesetz ist kein poetisches und kein mitreißendes Epos. Doch ohne dieses Grundgesetz wäre das Land nicht, was es ist.

Heribert Prantl

Man traut es sich fast nicht zu sagen, zum 60. Jubiläum schon gar nicht: Es gibt Verfassungen, die sich schwungvoller lesen, die sprachgewaltiger und volkstümlicher sind, und in denen man lustvoller blättert. Das Grundgesetz ist kein poetisches und kein mitreißendes Epos. Es ist eigentlich eine Sperrholz-Verfassung, trocken und spröde. Vom revolutionären Stolz der ersten deutschen Verfassung, der Paulskirchen-Verfassung von 1848, ist nichts mehr zu spüren. Dieses Grundgesetz, hundert Jahre später auf Anordnung der Besatzungsmächte geschrieben, ist nüchtern, fast schüchtern.

60 Jahre Grundgesetz: Das Grundgesetz ist kein poetisches und kein mitreißendes Epos. Es ist eigentlich eine Sperrholz-Verfassung, trocken und spröde.

Das Grundgesetz ist kein poetisches und kein mitreißendes Epos. Es ist eigentlich eine Sperrholz-Verfassung, trocken und spröde.

(Foto: Foto: dpa)

Wenn man andere Verfassungen liest, hört man die Glocken läuten und die Orgel brausen; die Artikel dort klingen so packend wie die Strophen einer Nationalhymne und so anrührend wie ein altes Volkslied, sie versprechen Glück, Freiheit und goldene Zukunft; sie sind wie Liebesbriefe an ein Land. So eine Verfassung ist das Grundgesetz nicht. Es ist ein Liebeskummer-Brief, geschrieben in einer Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung, entstanden 1948/49 im deutschen Dreck, in Schutt und Elend.

Das Grundgesetz ist leise; trotzdem hat es eine Kraft entwickelt, die ihm einst kein Mensch zugetraut hat. Ohne dieses Grundgesetz wäre das Land nicht, was es ist: eine leidlich lebendige Demokratie, ein passabel funktionierender Rechtsstaat, ein sich mühender Sozialstaat. Das Grundgesetz kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg der Bundesrepublik entfiele. Es gehört zum Besten, was den Deutschen in ihrer Geschichte widerfahren ist.

Schwierige Ausgangslage

Das war ihm nicht in die Wiege gelegt. Man merkt den 146 Artikeln an, dass sie in einer staatsrechtlich schwierigen Situation entstanden sind, dass seine Schöpfer damit keinen Staat machen wollten, dass sie Angst davor hatten, mit dem Grundgesetz die staatliche Teilung zu zementieren. Die Verfassungen der Bundesländer hatten dieses Problem nicht, im Gegenteil: Das bayerische oder hessische Verfassungswerk etwa wollte den Bestand des Landes sichern. Diese Landesverfassungen sind konkreter, praktischer, detaillierter als das Grundgesetz; sie sind hier christlich, da sozialistisch, hier verzopft und da modern. Das Grundgesetz ist vergleichsweise abstrakt. Erst das Bundesverfassungsgericht hat es zu dem gemacht, was es ist: die wahrscheinlich wirkmächtigste Verfassung der Welt, ein Vademecum für die Staatsbürger, ein Werk mit Rechten und Garantien, auf die man sich gern beruft.

Es wäre ein wenig zu hart, wenn man konstatierte, dass das Grundgesetz im Jahr 1949 den Menschen erst einmal Steine gab, wo die Landesverfassungen zwei Jahre vorher noch Brot ausgeteilt haben. Tatsache ist, dass das Brot der Landesverfassungen dürr geworden ist, sich aber die Grundrechte des Grundgesetzes als unerwartet nahrhaft herausgestellt haben. Sie sind es ja vor allem, die beim Lobpreis des Grundgesetzes gemeint sind, weil die nachfolgenden Staatsorganisationsregeln kaum jemand kennt. Diese Grundrechte aber wären abstrakt geblieben, wenn das Gericht in Karlsruhe sie nicht konkretisiert und gestärkt hätte.

Karlsruhe hat dafür gesorgt, dass der Satz von der Unantastbarkeit der Menschenwürde im Artikel 1 kein bloßes Sprüchlein blieb. Das höchste Gericht hat das Grundgesetz stark gemacht (auch wenn das Gericht dabei nicht immer so mutig und stark war, wie man es sich gewünscht hätte). Die Landesverfassungen hat gar niemand gestärkt. Das Grundgesetz hat eine Adresse: Karlsruhe; die Landesverfassungen haben keine. Man darf die Karlsruher Richter daher Väter und Mütter des Grundgesetzes nennen; aus den Männern und Frauen, die 1948/49 dieses Werk geschrieben haben, sind dann dessen Großväter und Großmütter geworden. Das von ihnen allen geschaffene Grundgesetz hat evolutionäre Potenz. Es war Motor für die geglückte Modernisierung der Gesellschaft. Das ist das Grundgesetz-Wunder.

Wenig Stolz zu spüren

Das Wort "Wunder" und das Wort "Wunden" liegen nah beieinander. Dem Wunder sind Wunden geschlagen worden. Wenn nun bei den Jubiläumsfeiern viel Weihrauch verbrannt wird, dann dient die Räucherei auch dazu, den Blick auf diese Wunden zu trüben. Von einem Stolz der Politik auf die Bürger- und Freiheitsrechte spürt man im politischen Alltag sehr wenig, seitdem ein ungeschriebenes "Grundrecht auf Sicherheit" zum Super-Grundrecht aufgestiegen ist. Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich seit Jahren um die Grund- und Freiheitsrechte, Regierung und Bundestag kümmern sich um deren Einschränkung.

Der Gesetzgeber auf dem Gebiet der inneren Sicherheit tut so, als müsse er - mit Vorratsdatenspeicherung, Computerdurchsuchung und sonstigen Überwachungsmaßnahmen - eher den Staat vor dem Bürger schützen als den Bürger vor dem Staat. An die Stelle des Stolzes auf die Bürgerrechte ist das Vorurteil getreten, man müsse diese kleiner machen, um so mehr Sicherheit zu schaffen. So kommt es, dass das sichere grundrechtliche Fundament nicht mehr sicher ist.

Politischer Verzehr des Bürgerrechte

Ein solcher Befund gilt den Sicherheitspolitikern als Alarmismus. Wer nichts angestellt habe, sagen sie, müsse vor schärferen Kontrollen keine Angst haben. Solche Sätze sind die Stricke, an denen immer neue Sicherheitsgesetze wie trojanische Pferde in den Rechtsstaat hineingezogen werden. Die schönste Beobachtung, die man zum Grundgesetz-Jubiläum machen kann, ist daher die: Der Widerstand gegen den politischen Verzehr des Bürgerrechte wächst, er artikuliert sich auch in den Klagen, die in Karlsruhe erhoben werden. Diese Klagen sind die neuen deutschen Liebeskummer-Briefe; und das Verfassungsgericht bemüht sich in seinen Antworten immer mehr, den Kummer zu lindern.

Was soll man dem Grundgesetz zum Jubiläum wünschen? Noch ein bisschen mehr Demokratie zuallererst. Das Misstrauen gegen das Volk, das sich im Grundgesetz spiegelt, weil es dem Plebiszit keinen Millimeter Raum gibt, ist unberechtigt geworden. 1949 hatte man keinen Anlass zu überlegen, ob die strenge Rationierung der Mitwirkungsrechte der Bürger Dauerzustand bleiben solle. Das Grundgesetz war ja als vorläufige Ordnung gedacht; als sich herausstellte, dass aus der vorläufigen eine feste Ordnung geworden war, und als nach der Wiedervereinigung eine Verfassungsreform auf der Tagesordnung stand, hatten sich aber die Politiker schon so an die Bequemlichkeiten des streng repräsentativen Systems gewöhnt, dass die Mehrheit für eine Verfassungsänderung nicht zustande kam. Alle Bundesländer kennen das Plebiszit. Was dort gut ist, kann auf Bundesebene nicht rundweg des Teufels sein.

Das Schönste wäre, wenn diejenigen Grundgesetz-Änderungen rückgängig gemacht würden, die das Asylrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung kastriert haben; es waren dies nämlich Änderungen wider den Geist der Verfassung. Aber da wird dem Gratulanten der Schnabel sauber bleiben. Also wünscht er dem Grundgesetz schlicht neue Kraft, auch in Europa - und der Demokratie die Kraft, sie dem Grundgesetz zu geben.

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