Ein italienisches Gericht hat auch in zweiter Instanz einen Anwalt wegen Falschaussage verurteilt. Er hatte zugunsten von Silvio Berlusconi gelogen. Der Cavaliere muss jetzt möglicherweise vor Gericht.

Der britische Anwalt David Mills ist auch in zweiter Instanz wegen Falschaussagen zugunsten von Silvio Berlusconi verurteilt worden. Das Mailänder Berufungsgericht bestätigte am Dienstag die Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren, zu denen Mills im Februar in einem Korruptionsprozess verurteilt worden war. Das Gericht hatte damals festgehalten, der Brite habe zum persönlichen oder finanziellen Vorteil des italienischen Regierungschefs gelogen.

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Silvio Berlusconi: Die Schlinge zieht sich zu (© Foto: Reuters)

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Die Mills-Anwälte wollen das Verfahren vors Kassationsgericht ziehen und spekulieren dabei möglicherweise auf eine Verjährung des Falls. Mills habe falsch ausgesagt, um in zwei Prozessen "Strafe von Silvio Berlusconi und der Gruppe Fininvest abzuwenden oder um zumindest die beachtlichen realisierten Gewinne zu verteidigen", so hieß es in der erst im Mai veröffentlichten Urteilsbegründung der ersten Instanz.

Der Brite habe dafür 1998 von dem Medienzar und Milliardär 600.000 Dollar (mehr als 400.000 Euro) an Bestechungsgeldern bekommen. Beide bestreiten dies. Während Berlusconi im Mai von einem Feldzug gegen ihn sprach, forderte die Opposition seinen Rücktritt.

Berlusconi hatte sich in dem Prozess nicht mehr wegen Bestechung verantworten müssen, weil er zunächst durch ein Immunitätsgesetz von 2008 geschützt war, das seine große Mehrheit im Parlament durchgeboxt hatte.

Dieses Gesetz ist jedoch vom Verfassungsgerichtshof Anfang Oktober als verfassungswidrig aufgehoben worden. Das Verfahren gegen den Ministerpräsidenten in dieser Sache müsste neu aufgerollt werden.

Berlusconi habe das Recht auf neue Richter, so heißt es. Sein Anwalt Niccolò Ghedini zeigte sich am Dienstag davon überzeugt, dass es dazu nicht kommen werde: Die Berufung sei in einer Rekordzeit durchgezogen worden und könne vor dem Kassationsgerichtshof gar nicht bestehen.

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(dpa/segi)