Der Islamistenführer Metin Kaplan hat sein Recht auf Asyl verwirkt - in die Türkei abgeschoben werden darf er aber nicht, so die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Kaplan hatte vier Jahre im Gefängnis gesessen, weil er zu einem Mord aufgerufen hatte.

Den Asylstatus habe Kaplan verwirkt, weil er straffällig geworden sei, hieß es. Eine Abschiebung verstoße jedoch gegen den Artikel sechs der Europäischen Menschenrechtskonvention, urteilten die Kölner Richter am Mittwoch. Dem selbst ernannten "Kalifen von Köln" drohe in der Türkei ein Strafverfahren, das "mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar" sei.

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Die Verwaltungsrichter werteten es als Hindernis für eine Abschiebung Kaplans, dass dieser in der Türkei möglicherweise auf Grund von Aussagen von Zeugen verurteilt werden könnte, die gefoltert worden waren.

Damit schloss sich das Kölner Gericht dem Oberlandesgericht Düsseldorf an, das die von der Türkei beantragte Auslieferung Kaplans aus denselben Gründen als unzulässig verworfen und den Islmamistenführer auf freien Fuß gesetzt hatte.

Zugleich bestätigte das Gericht die Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Kaplans Status als anerkannter Asylbewerber zu widerrufen. Der Islamist hatte gegen den Widerruf seiner Asylberechtigung geklagt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Verurteilung Kaplans zu einer vierjährigen Haftstrafe, die der Ex-Führer des verbotenen "Kalifatsstaats" inzwischen abgesessen hat (Az. 3 K 8110/02. A; 3 K 629/02. A).

Auch nach Verbüßung der Haftstrafe, so hieß es, betehe bei Kaplan "die Gefahr, dass er wieder straffällig wird".

Da eine Abschiebung Kaplans verboten wurde, steht ihm nach Angaben eines Gerichtssprechers trotz des Urteils ein Bleiberecht in Deutschland zu. Gegen beide Urteile sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

(sueddeutsche.de/dpa/AFP)

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