IS-Anhängerin:BGH bestätigt Urteil gegen Safia S.

Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe

Der BGH verwarf die Revision von Safia S.

(Foto: dpa)

Die heute 17-jährige IS-Anhängerin wurde zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt. Sie hatte in Hannover einen Polizisten mit einem Messer attackiert.

Gut zwei Jahre nach der Messer-Attacke auf einen Polizisten in Hannover ist das Urteil gegen die jugendliche IS-Sympathisantin Safia S. rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag in Karlsruhe die Revision des Mädchens zurück. Er bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Die damalige Gymnasiastin hatte am 26. Februar 2016 in Hannover einen Polizisten am Hauptbahnhof niedergestochen und schwer verletzt.

Dem OLG zufolge hatte das Mädchen dem Streifenpolizisten unvermittelt mit einem Messer in den Hals gestochen, um ihn zu töten. Sie sah in ihm demnach einen Repräsentanten Deutschlands, deren Bewohner sie als "Feinde des Islams" hasste.

Das OLG hatte die heute 17-Jährige deshalb zu einer sechsjährigen Jugendstrafe wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Dagegen hatte sie Revision eingelegt.

Die Schülerin soll von IS-Mittelsmännern zu einer "Märtyreroperation" in Deutschland angestachelt worden sein. Das Mädchen habe damit "im Auftrag" der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt und mit der Miliz "die konkrete Tat abgesprochen", urteilte der BGH.

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