Endlich hat Iraks Parlament das Wahlgesetz für die Parlamentswahl im Januar beschlossen. Doch die wichtigsten Fragen kommen nicht vor.
Iraks mit Verspätung verabschiedetes Wahlgesetz regelt keines der großen Probleme des Landes: Wem gehört die zwischen Kurden, Arabern und Turkmenen umstrittene Region Kirkuk? Wie werden sich die einzelnen Volksgruppen nach Abzug der Amerikaner die Macht im Irak teilen? Wer verfügt am Ende über das Erdöl? Wie entwickelt sich das Verhältnis des schiitischen Bagdader Regimes zu Teheran?
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Wenn die Abstimmung im Januar stattfinden soll, war es höchste Zeit. Es wird schon befürchtet, dass die Zeit zu knapp ist. (© Foto: dpa)
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Ohne ein Wahlgesetz jedoch wären die Wege zu einer künftigen irakischer Normalität blockiert gewesen. Wenn die Abstimmung im Januar stattfinden soll, war es allerhöchste Zeit.
Zu Kirkuk, das die Kurden für ihre autonome Provinz beanspruchen, wurde ein fauler Kompromiss gefunden. Er vertagt den Streit, indem die Stimmergebnisse in allen umstrittenen Wahlbezirken als "provisorisch" gelten sollen, bis eine Kommission unter UN-Beteiligung sie binnen eines Jahres überprüft hat.
Araber und Turkmenen, die sich über kurdische Zuwanderung beklagen, hatten ein gesondertes Wahlverfahren gefordert.
Indessen haben die Kurden außenpolitisch einen Erfolg errungen. Denn die Türkei eröffnet ein Konsulat in Erbil, was einem ersten Schritt zur Anerkennung eines kurdischen Teilstaats gleichkommt.
Ministerpräsident Nuri al-Malikis Zukunft nach der Wahl bleibt unsicher. Seine Gruppierung "Gesetzesstaat" ist die schwächere Schiiten-Formation, verglichen mit der "Irakischen National-Allianz", zu der der Hohe Islamische Rat und die Bewegung des radikaleren Muktada al-Sadr gehören. Ob diese Mehrheit Maliki wieder an die Spitze der Regierung stellt, ist zweifelhaft. Auch die Kurden drohen, sie würden es ihm heimzahlen, dass er ihnen in Kirkuk nicht entgegen gekommen ist.
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(SZ vom 10.11.2009/ehr)
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Politiker und ihre Pannen
Seltsames Wahlgesetz, in dem es darum geht, wem eine Stadt gehört. Sie gehört ihren Einwohnern, Bürgern, und nicht irgendwelchen "Volksgruppen". Sie gehört allen, aber keiner Gruppe allein.
Und in einer Demokratie zählt jede Stimme gleich. Minderheitenschutz ist möglich (siehe SSW in Schleswig-Holstein). Aber gewählt muss doch noch werden.
Worum es im Wahlgesetz genau geht, erklärt die SZ seit Wochen nicht.