Der Bundesinnenminister will das Kriegsrecht bei Terroranschlägen anwenden - in der Ausländer-Debatte warnt er vor Aktionismus.
SZ: Herr Minister, was sollen eigentlich die 7000 Bundeswehrsoldaten während der Weltmeisterschaft machen? Ohnmächtige Fußballfans in stabile Seitenlage bringen? Franz Beckenbauer im Jeep zum Stadion fahren? Dem Fifa-Chef Dossiers übermitteln? Was ist die Aufgabe der Soldaten, die ja laut Grundgesetz und Verfassung für Polizeiaufgaben nicht eingesetzt werden dürfen?
Wolfgang Schäuble. (© Foto: AP)
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Schäuble: Zweitausend Soldaten machen die Dienstleistungen, die bei solchen Großveranstaltungen bewährt und üblich und mit dem Organisationskomitee besprochen sind. Weitere fünftausend Soldaten werden vorsorglich in Einsatzbereitschaft gehalten; man muss ja im Fall des Falles auf die Möglichkeiten, die die Bundeswehr im Sanitätswesen hat, zurückgreifen können. Die Bundeswehr macht nur das, was im Rahmen des geltenden Artikels 35 Grundgesetz möglich ist - Amtshilfe und Hilfe bei Katastrophen.
SZ: Geht das bis hin zu Verkehrskontrollen, Straßensperren, Platzverweisen, Razzien?
Schäuble: Nein. Das sind nun alles polizeiliche Aufgaben, die die Bundeswehr nach der geltenden Fassung des Grundgesetzes noch nicht machen darf. Wie Sie wissen, plädiere ich seit langem dafür, das zu ändern. Aber das ist für den Augenblick völlig sinnlos. Deswegen betreibe ich es öffentlich auch jetzt nicht weiter.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir Soldaten für den Objektschutz an anderer Stelle, nicht bei der Fußball-WM, hätten einsetzen können, etwa für die Bewachung der Botschaften in Berlin - auf diese Weise hätten wir zusätzlich Polizisten für die WM gewonnen. Aber ich führe die Debatte jetzt im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft nicht weiter, weil ich nicht den Eindruck erwecken möchte, wir wären sicherheitsmäßig auf die WM nicht gut vorbereitet. Wir tun, was immer wir können.
SZ: Das Thema Soldaten als Polizisten ist für die WM erledigt?
Schäuble: Wir kriegen aktuell keine Grundgesetzänderung. Der Verteidigungsminister hat gesagt, die Bundeswehr macht, was sie darf. Und ich sage: Weil sie es jetzt nicht darf, würde ich mir wünschen, sie dürfte es, wozu man eine Grundgesetzänderung braucht.
SZ: Schauen wir über die Fußball-Weltmeisterschaft hinaus. Gehen wir ins Grundsätzliche. Im Grundgesetz steht schlicht der Satz: Die Bundeswehr ist zur Verteidigung da. Was ist Verteidigung? Bisher war das stets die Abwehr eines militärischen Angriffs von außen. Wollen Sie den Verteidigungsbegriff neu definieren?
Schäuble: Darum geht es, das ist die eigentliche Frage. Das hat nun mit der ganz neuen Bedrohungslage zu tun. Im Grunde haben wir seit dem 11.September 2001, in Wahrheit seit dem 9.November 1989, seit dem Fall der Mauer, eine völlig veränderte Bedrohungslage. Lesen Sie den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Reform der UN, dort sind die neuen Bedrohungslagen sehr eindrucksvoll beschrieben. Und darauf müssen wir Antworten finden.
Deswegen hat im Übrigen der Sicherheitsrat, wie ich finde zu Recht, am Tag nach dem 11.September die Anschläge als einen Angriff auf die Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta gewertet, also als einen Fall, gegen den Verteidigung geübt werden muss. Die Nato hat folgerichtig das auch als Bündnisfall ausgerufen. Und jetzt geht es um die Frage, wie wir diese neue Bedrohungslage mit dem Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes in einer vernünftigen Weise in Übereinstimmung bringen.
SZ: Wo Gefahr ist, sagt Hölderlin, wächst das Rettende auch. Das Rettende ist für Sie der Bundeswehreinsatz im Inland?
Schäuble: Die Staaten haben nicht mehr das - das ist ja auch ironisch oder zynisch - "Monopol" auf Kriegführung. Und da gibt es ja nicht nur bin Laden oder al-Qaida, es gibt die Warlords, die Krieg in die Welt tragen. Schauen Sie, was auf dem Balkan in den neunziger Jahren los war, blicken Sie auf Afghanistan.
SZ: Der frühere Verteidigungsminister Struck hat deswegen gesagt, die Bundeswehr müsse die Freiheit auch am Hindukusch verteidigen. Sie sagen nun, sie müsse die Freiheit auch in Großhadern verteidigen, wenn dort im Supermarkt eine Bombe hochgeht, oder am Himmel über Berlin, wenn dort ein Flugzeug entführt worden ist.
Schäuble: Verteidigung mit militärischen Mitteln muss auch möglich werden gegen Angriffe, selbst wenn diese nicht von staatlichen Truppen geführt werden, aber die die Qualität von kriegerischen Angriffen haben. Wenn wir das Grundgesetz genau anschauen, finden wir im Notstandsrecht schon jetzt die Möglichkeiten für Bundeswehreinsätze, wenn es gegen bewaffnete Gruppen von Aufständischen geht.
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Bundespräsident Gauck in Israel