Interview: Bernd Oswald

Maria Böhmer, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, im Gespräch mit sueddeutsche.de über Bewährungsstrafen, die als Freispruch aufgefasst werden, den Sinn von Erziehungscamps und die tieferen Wurzeln von Jugendkriminalität.

sueddeutsche.de: Umfragen zufolge sehen die Deutschen, auch eine Mehrheit der CDU-Anhänger, in der von Roland Koch entfachten Debatte ein reines Wahlkampfmanöver. Wie beurteilen Sie das?

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Maria Böhmer: Strenge Strafen für Gewalttäter (© Foto: dpa)

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Maria Böhmer: In Wahlkämpfen müssen die Themen angesprochen werden, die die Menschen bewegen. Ich bin mir sicher, dass uns das Thema Jugendkriminalität über die aktuelle Debatte hinaus beschäftigen wird. Eine Lösung gibt es nur mit dem Dreiklang 'Vorbeugen - Hinsehen - Eingreifen'.

sueddeutsche.de: Wie bewerten Sie den CSU-Vorschlag, kriminelle jugendliche Ausländer schon bei Haftstrafen ab einem Jahr auszuweisen?

Böhmer: Damit wird ein Vorschlag aus dem Bereich der Justiz aufgegriffen. Schon jetzt ist bei einer dreijährigen Jugendstrafe auszuweisen. Andererseits gelten für hier geborene Täter Schutzbestimmungen. Der aktuelle Vorschlag soll diesen Bereich klarer einordnen. In der Debatte um die Bestrafung jugendlicher Krimineller sind mir vor allem zwei Punkte wichtig: Erstens sollte zwischen der Tat und der Verurteilung möglichst wenig Zeit verstreicht. Zweitens müssen wir es ernst nehmen, wenn Experten sagen, dass jugendliche Kriminelle eine Bewährungsstrafe häufig als Freispruch betrachten. Das heißt, die bestehenden Instrumente des Strafrechts müssen so angewendet werden, dass den Tätern die Schwere ihrer Tat bewusst gemacht und der Opferschutz angemessen berücksichtigt wird. Gleichzeitig muss im Rahmen des Strafvollzuges auf junge Täter so eingewirkt werden, dass sie eine zweite Chance auf ein rechtstreues Leben nutzen.

sueddeutsche.de: Sollen kriminelle Jugendliche Ihrer Meinung nach generell nach dem Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden?

Böhmer: In Deutschland ist man ab dem 18. Lebensjahr volljährig und hat alle Rechten und Pflichten eines Staatsbürgers. Bei Straftätern zwischen 18 und 21 Jahren wird in der Regel das Jugendstrafrecht angewandt. Der Bundesrat hat sich aus nachvollziehbaren Gründen schon 2003 für die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ausgesprochen. Dies betrifft ausländische und deutsche Täter gleichermaßen, wie alle Maßnahmen, die derzeit erörtert werden.

sueddeutsche.de: Wie groß ist die Gefahr, dass durch die Diskussion über Verschärfungen des Jugendstrafrechts die Mehrheit der deutschen Gesellschaft und die Zuwanderer voneinander zusätzlich entfremdet werden?

Böhmer: Entfremdung entsteht dann, wenn man nicht miteinander, sondern nur übereinander redet. Deshalb haben wir mit den beiden Integrationsgipfeln und der Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans den umgekehrten Weg eingeschlagen: Wir gestalten Integrationspolitik gemeinsam. Jetzt hat sich die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, die türkischstämmige Politikerin Bilkay Öney, dafür ausgesprochen, die Vorschläge des Ministerpräsidenten Roland Koch offen und sachlich zu diskutieren und nicht gleich alles abzuwehren. Das zeigt, dass sich auch innerhalb der Migrantengruppen die Erkenntnis durchsetzt, dass man Probleme nicht durch Ignorieren lösen kann, sondern nur, indem man sie offen anspricht und gemeinsam nach Lösungen sucht. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen der Integration und nachhaltige Prävention. Aber gerade Intensivtäter müssen auch wissen, dass sie für ihre Gewalttaten die vollen strafrechtliche Folgen zu tragen haben.

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