Freital-Prozess:"Eiskalt den Tod von Menschen in Kauf genommen"

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Einer der Angeklagten im Prozess gegen die "Gruppe Freital" (Archivbild) (Foto: dpa)

Die rechtsgerichtete "Gruppe Freital" terrorisierte Flüchtlinge und deren Unterstützer, selbst versuchter Mord steht im Raum. Nun fällt das Urteil gegen die acht Angeklagten. Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk über die Lehren aus dem Fall.

Interview von Antonie Rietzschel

Bis zu elf Jahre Haft fordert die Bundesanwaltschaft für die Mitglieder der "Gruppe Freital". Sieben Männer und eine Frau begingen 2015 in der sächsischen Kleinstadt Freital mehrere Sprengstoffanschläge ( eine Chronologie) und sind wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie versuchten Mordes angeklagt. Die Anwältin Kristin Pietrzyk vertritt vor dem Oberlandesgericht in Dresden einen jungen Syrer, vor dessen Unterkunft ein Sprengsatz explodierte.

SZ: Ein Jahr dauerte der Terrorprozess in Dresden. Was erwarten Sie sich von dem Urteil?

Kristin Pietrzyk: Es sollte ein klares Signal von der Entscheidung des Gerichts ausgehen: Wer sich zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammenschließt und bereit ist, Menschen zu töten, der bedroht das gesellschaftliche Zusammenleben und wird hart bestraft. Außerdem sollten wir darüber reden, wie sich Taten wie die der "Gruppe Freital" verhindern lassen. Rechtsterroristische Vereinigungen wird es immer wieder geben, wenn wir nicht endlich gesamtpolitisch und gesellschaftlich gegensteuern. Ich habe die Hoffnung, dass das Urteil einen Diskurs anstoßen könnte. Obwohl, wenn es der NSU schon nicht geschafft hat, der größtmögliche Gau auf allen Ebenen überhaupt - dann wird es dieser Prozess auch nicht.

Als der Nationalsozialistische Untergrund aufflog, versprachen Politik und Justiz, wachsamer gegenüber Rechtsterrorismus sein zu wollen. Die "Gruppe Freital" hatten die Behörden 2015 zunächst nicht auf dem Schirm. Was ist schief gelaufen?

Der Prozess hat gezeigt, dass niemand etwas aus den Fehlern gelernt hat, die im Zusammenhang mit dem NSU passiert sind. Nachdem die "Gruppe Freital" aufflog, sollten deren Taten vor dem Dresdner Amtsgericht verhandelt werden. Aus Sicht der Justiz handelte es sich nicht um eine terroristische Vereinigung, die Angeklagten verfolgten angeblich keine politische Agenda. Dabei hatten Polizeibeamte darauf hingewiesen, dass es sich hier um feste Strukturen handelte. Die Angeklagten kommentierten öffentlich auf einer Facebook-Seite alle Taten. Das liest sich im Nachhinein wie eine Aneinanderreihung von Bekennerschreiben. Das Gericht hätte erkennen müssen, dass die Täter eine fremdenfeindliche Gesinnung haben und danach handeln.

Schließlich hat die Bundesanwaltschaft, die für politisch motivierte Straftaten zuständig ist, den Fall an sich gezogen. Die sieben Männer und eine Frau wurden unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Ein Dämpfer für die sächsische Justiz?

Die sächsische Justizist dafür bekannt, mit rechten Straftätern nachlässig umzugehen - während sie linke gnadenlos verfolgt. Die Botschaft der Bundesanwaltschaft war eindeutig: Verschließt vor diesen Taten nicht mehr die Augen.

Die Angeklagten waren Pizzaboten, Busfahrer oder Krankenpfleger, die sich entschieden, Sprengsätze zu legen. Wie werden aus scheinbar normalen Bürgern mutmaßliche Terroristen?

Wir haben es hier mit einem neuen Typus von militanten Neonazis zu tun. Sie sehen aus wie die Jungs und Mädels von nebenan. Sie gehen in der Masse der so genannten "Asylkritikern" unter, und das macht sie gefährlich. Fremdenhass und übersteigerten Nationalismus hatten die Angeklagten verinnerlicht, bevor sie sich auf Demonstrationen gegen eine Erstaufnahmeeinrichtung kennenlernten. Dort wurde ihnen vermittelt, dass alle anderen angeblich auch gegen die Unterkunft sind. Alle anderen haben auch Angst. Die Angeklagten glaubten, einen Abwehrkampf führen zu müssen. Aus dem Gefühl heraus, dass es kein anderer tut. Die Zielsetzung war, die Geflüchteten zu vertreiben.

Wichtiger Bestandteil der Beweisaufnahme waren die zahlreichen Chatnachrichten, die sich die Angeklagten untereinander schrieben. Welche Rolle spielten diese bei der Radikalisierung?

Die Angeklagten sprachen Flüchtlingen und deren Unterstützern das Menschsein ab. In den Nachrichten ging es nur um "Kanacken", "Viehzeug", "Parasiten". Wenn ich jemandem das Menschsein abspreche, ist es moralisch einfacher, dieser Person auch das Recht auf Leben abzusprechen. Einer der Angeklagten äußerte auch Tötungsfantasien. Drei Tage vor dem Anschlag auf meinen Mandanten, schrieb er: "Da guckt man nichts ahnend in den Innenraumspiegel und erblickt nur Nigger. Einer widerlicher als der andere. Alle wohl genährt und mit dem neuesten Technikmist ausgestattet. Alle grinsend vor Gier und Überheblichkeit, weil sie wissen, dass sie alles in ihren Affenarsch geschoben kriegen und die ekligen Zecken ausnutzen können. Alle töten diese Parasiten!" Äußerungen wie diesen, ist im Chat nie widersprochen worden.

Es gibt Menschen, die die Taten der "Gruppe Freital" herunterspielen, die Mitglieder öffentlich als "Lausbuben" bezeichnen. Der Bürgermeister von Freital sagte, man solle das nicht überbewerten. Was sagen Sie dazu?

Diese Taten wären nicht ohne ein gesamtgesellschaftliches Klima möglich gewesen, das auch im Gerichtsaal zu spüren war. Die Angeklagten sprengten das Auto des Linken-Stadtrats Michael Richter in die Luft. Ein Zeuge sagte vor Gericht aus, Richter sei selbst schuld, wenn er Geflüchtete unterstütze. Da läuft doch was falsch! Und ein Lausbubenstreich ist, Kirschen aus Nachbars Garten zu klauen. Aber die Täter haben eiskalt den Tod von Menschen in Kauf genommen. Sie kannten die Sprengwirkung der Böller, die sie illegal in Tschechien kauften. Bei einem Sprengversuch stapelten sie Backsteine um die Sprengsätze, die waren nach der Explosion weg. Da kann mir keiner erzählen, er könne sich nicht vorstellen, dass so ein Böller an einem Fenster wie eine Splitterbombe wirkt.

Sie spielen auf den Anschlag auf die Wohnung an, in der auch ihr Mandant untergebracht war.

Er lebte im Oktober 2015 mit anderen Geflüchteten in einem Mehrfamilienhaus in Freital. Die Fenster sind sehr niedrig. Damals gab es keine Jalousien und keine Vorhänge. Die Bewohner saßen am Tisch und spielten Karten. Die Angeklagten müssen sie gesehen haben. Mein Mandant ging zum Kühlschrank, der direkt am Fenster stand und öffnete ihn. Als er die Tür wieder schloss, sah er die brennende Lunte. Er rief: "Raus, raus, raus". Bei der Flucht gingen die Sprengsätze hoch. Die mit Schallschutzfolien verstärkten Fenster waren völlig zerstört. Im Raum lagen die Splitter verstreut. Es war pures Glück, dass niemand tödlich verletzt wurde.

Was passierte nach dem Anschlag mit ihrem Mandanten?

Er und die anderen Bewohner wurden weg gebracht, in eine Kleinstadt nahe der polnischen Grenze. Die Wohnung, in der sie einen Monat lebten, war verschimmelt. Sie hatten keine gute Anbindung an die Behörden, es gab Niemanden, der ihre Sprache sprach. Mein Mandant hatte das Gefühl, er werde bestraft für das, was passiert ist. Als der Prozess zunächst vor dem Dresdner Amtsgericht angesetzt wurde, sollte mein Mandant keine Prozesskostenhilfe bekommen. Es hieß, er können sich ja selbst verteidigen. Diese fehlende Sensibilität zeigt, dass man auch im Umgang mit den Opfern nichts aus den Erfahrungen mit dem NSU gelernt hat.

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