Internationaler Strafgerichtshof:Was sich in Den Haag ändern muss

Zehn Jahre existiert der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, jetzt ist mit dem "Fall Lubanga" der erste Prozess über die Bühne gegangen. Der Gerichtshof zeigt sich damit arbeitsfähig, mehr aber auch noch nicht - besonders an Sorgfalt mangelt es dem Chefankläger.

Ronen Steinke

In den weiß glänzenden Türmen des Internationalen Strafgerichtshofs ist ein besonderes Selbstbewusstsein zu Hause. Die Juristen, die von hier aus Despoten in aller Welt anklagen, kennen selbst keine politischen Herren über sich; keine vier alliierten Siegermächte und keine fünf UN-Veto-Mächte. Das macht diesen Gerichtshof einzigartig. Das unterscheidet ihn von allen früheren Tribunalen - von denen in Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg ebenso wie von den UN-Tribunalen, die in den neunziger Jahren speziell für Jugoslawen und Ruander errichtet worden sind.

Internationaler Strafgerichtshof  vor Al-Baschir-Entscheidung

Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag.

(Foto: dpa)

Seit der Internationale Strafgerichtshof existiert, seit 2002, gibt es erstmals so etwas wie eine von der Politik unabhängige internationale Strafjustiz. In der Ruhe eines gesichtslosen holländischen Gewerbegebiets verwirklichen Juristen einen Traum, für den eine ganze Generation von Völkerrechtlern gekämpft hat.

Und dies haben sie nun vorzuweisen, nach fast zehn Jahren Arbeit: Ein einziger Prozess ist über die Bühne gebracht und mit einem Urteil besiegelt. Gegen einen einzigen kongolesischen Milizenführer, einen Mann namens Thomas Lubanga. Der Prozess, der mit reichlich historischem Pathos aufgeladen wurde - für das Schlussplädoyer wurde eigens ein heute 91-jähriger Ankläger der Nürnberger Prozesse eingeflogen - verlief chaotisch.

Da gab es Zeugen, die plötzlich ihre Geschichte änderten. Da gab es den schillernden argentinischen Chefankläger Luis Moreno-Ocampo, der nur selten in einer Verhandlung vorbeischaute, dort einmal sichtbar auf seinem Laptop das Kartenspiel Solitaire spielte - und der sich über Monate sogar weigerte, den Mann auf der Anklagebank mehr als nur ein paar bis zur Unkenntlichkeit geschwärzte Textseiten als Beweismaterial einsehen zu lassen. Zweimal waren die Richter im Begriff, den ganzen Prozess platzen zu lassen und Lubanga wieder auf freien Fuß zu setzen.

Man könnte den Wert dieses Prozesses nun im Symbolischen sehen, wie es die Ankläger selbst nahelegen. Sie konzentrierten sich darauf, dem Milizenführer Lubanga die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten nachzuweisen. Kinder, die zum Töten gezwungen werden, stehen noch nicht lange im Fokus von Menschenrechtsorganisationen.

Tatsächlich, so erzählt ein Jurist, der bei der Entscheidung im Jahr 2006 dabei war, steckte aber selbst dahinter wenig mehr als die Ungeduld des Chefanklägers. Während sich seine Ermittler noch bemühten, einen Überblick über die Lage in Kongo zu gewinnen und die großen Fische des Bürgerkriegs von den kleinen zu unterscheiden, ordnete er an: Das erste Verbrechen, das wir beweisen können, wird angeklagt. So fiel die Wahl auf Lubanga - und die Kindersoldaten.

Die wirkliche historische Bedeutung dieses Prozesses ist so eher eine profane, ganz gering zu schätzen ist sie deshalb aber nicht. Der Lubanga-Prozess ist das gewesen, was der erste Prozess an einem solchen neu geschaffenen Gericht sein musste: ein Probelauf. Auch das Jugoslawien-Tribunal begann in den neunziger Jahren nicht mit den Großen der Balkankriege. Der allererste Angeklagte dort hieß Dusko Tadic - und ja, in einem Geschichtsbuch wird man diesen Namen sogar noch länger suchen müssen als nun den des Milizionärs Lubanga.

Chefankläger Moreno-Ocampo wollte seinen Gerichts-Apparat auf Tempo bringen. So wie er seine Ermittler stets zur Eile antrieb, wie er um die Welt flog und für sie warb, so hat er auch vieles übers Knie gebrochen, was Überlegung und Abwägung verlangt hätte. Das Gute, das man über die turbulenten Aufbaujahre in Den Haag sagen kann, ist: Sie waren kurz und zügig. Das Gericht ist nun in voller Fahrt.

Wenn im Juni die neue Chefanklägerin übernimmt, Fatou Bensouda, kann Besonnenheit einkehren. Und vielleicht endlich auch eine Sorgfalt, die zu dem turmhohen Selbstbewusstsein des Strafgerichtshofs passt.

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