Integration:Schäuble und de Maizière uneins über Flüchtlingskonto

Der Bundestag hat bereits das Basiskonto für alle beschlossen. Doch manche Flüchtlinge haben immer noch kein Recht darauf - ein Passus im Geldwäschegesetz verhindert das.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Einen Job zu finden, wenn man kein Konto besitzt, ist schwierig. Welcher Arbeitgeber legt den Lohn schon noch in eine Tüte? Doch ein Konto zu eröffnen, ohne Arbeit zu haben, ist oft genauso schwer. Das ist die Zwickmühle, in der sich in Deutschland bis zu einer Million Menschen befinden. Im Februar hat der Bundestag deshalb ein Gesetz über ein so genanntes Basiskonto beschlossen. Banken werden von Mitte des Jahres an gezwungen sein, etwa für Obdachlose oder Flüchtlinge ein Girokonto zu eröffnen. Bisher wurden diese Menschen häufig an den Schaltern abgewiesen.

Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die Zahlungskonten für alle "Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union" vorschreibt, also auch für solche ohne einen europäischen Pass. Doch wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, wird es in Deutschland trotzdem noch zwei Gruppen geben, die kein Recht auf ein Konto haben: Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden und Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind. Denn ihre Bescheinigungen vom Amt gelten nicht als gültige Ausweispapiere - und verstoßen damit gegen das Geldwäschegesetz. Dieses besagt nämlich, dass es verboten ist, ohne gültigen einen Pass ein Konto zu eröffnen.

Das Haus von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat deshalb bereits einen Vorschlag erarbeitet, wie Geduldete und Asylsuchende doch ein Konto bekommen können. Per Verordnung könnte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) das Geldwäschegesetz lockern.

In dem Papier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt das Finanzministerium auch, warum: Der Zugang zu einem Konto sei nicht nur notwendig, weil Behörden die Asylbewerberleistungen damit kostengünstig überweisen können. "Er ist auch für den Zugang der Geduldeten und Asylbewerber zum Arbeitsmarkt sowie für Pflichtpraktika, Orientierungspraktika sowie sonstige Einstiegsqualifizierungen erforderlich." Erst am Mittwoch hatte sich der Koalitionsausschuss auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz geeinigt. Darin steht, dass Asylsuchende frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen sollen. Ein neuer Ankunftsnachweis soll diesen Zugang auch schon dann rechtlich sichern, wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Zur Zeit warten zwischen 300 000 und 400 000 Menschen in Deutschland darauf, ihren Antrag überhaupt zu stellen.

Doch um ein Konto zu bekommen, wird dieser Ankunftsnachweis trotzdem nicht reichen, sagt die Juristin Christina Buchmüller vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Das Dokument erfüllt nicht die rechtlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Zwar hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bereits im vergangenen Jahr an die Banken appelliert, Asylsuchenden trotzdem unbürokratisch Konten zu geben. Tatsächlich wehrten sich aber "fast alle Privatbanken" dagegen, sagt Buchmüller.

Innenminister de Maizière hat auf Schäubles Vorschlag bisher nicht reagiert. Seine Sprecherin sagt, "die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung" sei "nicht vollständig abgeschlossen". Schäuble hat seinen Vorschlag nun Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) vorgelegt. Bevor im September die EU-Frist abläuft, soll der nun entscheiden, ob künftig alle ein Konto bekommen.

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