Brisantes Versäumnis: Die Finanzbehörden wussten offenbar schon früh, dass Teldafax die Insolvenz droht. Gewarnt haben sie die Kunden nicht. Dabei hätten sie viele Verbraucher davor bewahren können, auf den Stromanbieter hereinzufallen.
Diesen Gewinn hätte jeder Zuschauer von Wetten, dass..? gerne eingeheimst. Drei Jahre lang kostenlos Strom, Gas und Telefon, und obendrein VIP-Tickets für ein Spiel der Fußball-Bundesliga. Wer im Herbst 2009 die Show von Thomas Gottschalk anschaute und per Anruf den Wettkönig mitwählte, der durfte auf das große Los hoffen. Liefern sollte anschließend der in Troisdorf bei Bonn ansässige Stromanbieter Teldafax, der die ZDF-Show sponserte und so auf Kundenfang ging. Inzwischen ist Teldafax pleite. Und 750.000 Kunden, die im voraus für Energie oder Telefon zahlten, haben wohl viel Geld verloren.
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Die Behörden wussten vor der bevorstehenden Pleite des Energie-Billiganbieters Teldafax - gewarnt haben sie die Kunden dennoch nicht. (© dpa)
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Was Gottschalk und das ZDF nicht ahnen konnten: Teldafax war damals schon so gut wie pleite. Aber der Fiskus wusste Bescheid, wie der Entwurf eines internen Prüfberichts im Hauptzollamt Düsseldorf vom 25. September 2009 belegt. Der Stromanbieter, der die Verbraucher mit günstigen Tarifen lockte und vorab zur Kasse bat, schuldete den Finanzbehörden seinerzeit 28,3 Millionen Euro. Der Fiskus nahm das zum Anlass, Teldafax zu durchleuchten. Das dem Bundesfinanzministerium unterstellte Hauptzollamt Düsseldorf kümmerte sich darum und kam zu alarmierenden Ergebnissen.
Die Firma hatte so gut wie kein Vermögen und keine Perspektive, und sie war bereits "bilanziell überschuldet". Teldafax finanzierte die laufenden Kosten mit den Vorauszahlungen der Kunden, was wie ein Schnellballsystem wirkte, das auf Dauer nicht funktionieren konnte. Den Kunden schuldete der Stromanbieter bereits 44 Millionen Euro.
Mehrere Maßnahmen, mit denen Teldafax die Notlage beseitigen wollte, seien "nicht realisiert", notierte das Hauptzollamt. Doch der Staat behielt sein brisantes Wissen für sich und ließ Hunderttausende Verbraucher, die bis zur Insolvenz von Teldafax im Juni 2011 dort einen Vertrag unterschrieben, in die Falle laufen.
Eine halbe Milliarde Euro sind weg
Ist es dem Fiskus bei solchen Firmen wichtiger, seine Außenstände einzutreiben, als die Bürger aufzuklären? Trotz des Steuergeheimnisses haben die Finanzbehörden schließlich Möglichkeiten genug, Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen. So kann bei Hinweisen auf Insolvenzverschleppung, Betrug und andere Vergehen die Justiz eingeschaltet werden.
In der Causa Teldafax ist das offenbar nicht geschehen. Erst nach der Insolvenz des Stromanbieters filzte die Bonner Staatsanwaltschaft dessen Büros. Ermittelt wird nunmehr wegen des Verdachts, Teldafax habe seit Jahren trotz drohender Pleite immer neue Kunden akquiriert, um an deren Geld zu kommen. Hätte die Staatsanwaltschaft früher zugreifen können, wären viele Verbraucher nicht auf Teldafax hereingefallen. Nun aber sind, wie die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland schätzt, eine halbe Milliarde Euro weg.
Finanzministerium und Hauptzollamt äußern sich wegen des Steuergeheimnisses nur spärlich. Sie sagen, mit den Staatsanwaltschaften arbeite man eng zusammen. Der Teldafax-Vorstand hatte im Herbst 2009 übrigens versucht, über den rheinländischen Bundestagsabgeordneten Leo Dautzenberg Einfluss auf den Fiskus zu nehmen. Der inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedene Dautzenberg war damals finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er sagt, er habe sich von Teldafax "nicht vereinnahmen lassen".
Am besten kommen nun noch die Gewinner von Wetten, dass..? weg. Sie erhalten laut ZDF für die ausstehenden Stromlieferungen zumindest eine Entschädigung.
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(SZ vom 20.09.2011/fo/luk)
Nach Massaker in Haula
hallo erstmal,
das ist wirklich eine ziemliche sauerei - die kunden von teldafax derartig auflaufen zu lassen ist sicher nicht die feinste art! da fragt man sich doch wirklich, wer das wieder verbockt hat - irgendein untergeordneter sachbearbeiter oder ein "hohes tier" in der behörde.
wie auch immer, der schaden ist angerichtet und jede weitere schuldzuweisung ziemlich müssig.
Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller Unternehmen im Finanzsektor, Transaktionen mit kriminellem Hintergrund zu verhindern und dazu beizutragen, sie aufzudecken und zu bekämpfen. Dies betrifft in besonderem Maße Vorgänge, die der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen, sowie betrügerische Handlungen zu Lasten der Institute. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines hierzu missbrauchten Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.
Jeder Mitarbeiter in derartigen Unternehmen muss beim Erkennen unzulässiger Handlungen Verdachtsmeldungen gemäß § 11 GwG versenden.
Gelten die Regeln und die Verdachtsanzeigepflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und betrügerischen Handlungen nicht für die Mitarbeiter der Bundesbehörden? -->Ein Grund warum die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in ihrem Prüfungsbericht auf Schwachstellen in der Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche in Deutschland hingewiesen hatte (Quelle BaFin).
Wer wurde geschädigt? -->In den deutschen Universitätsstädten insbesondere eine große Zahl von Studenten, die zum Sparen gezwungen sind, um ihre Bildung zu finanzieren, da der Staat für die Bildung seiner Bürger nie Geld erübrigen wollte. Jetzt aber viele Milliarden für Irland, Griechenland .... bereitwillig zahlen muss, wenn die Garantien beansprucht werden.
Meiner Meinung hat der Staat ja auch die Pflicht die Bürger zu schützen und so gesehen sollte man den Staat auch belangen da einfach noch monatelang zuzusehen ist eine Zumutung. Kann man da keine rechtlichen Schritte einleiten, mich ärgert die Sache gewaltig !
Wenn das Finanzamt tatsächlich trotz Kenntnis der drohenden Insolvenz von Teldafax noch die Steuerverbindlichkeiten "runtergefahren" hat, könnte der Verwalter einen Anfechtungsanspruch aus § 133 InsO prüfen und am Ende wäre auch ein Schaden für die Steuerzahler eingetreten – siehe unter http://www.insolvenz-news.de/teldafax-insolvenz-finanzamt
Wegen der Anfechtungsrisiken und Nebenwirkungen sind nach meinen Erfahrungen daher die Steuerbehörden recht schnell darin, selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.
"Die Finanzbehörden werden einen Teufel tun davor zu warnen und das ist auch gut so. Sie stecken nicht zu 100% in den Unternehmensinterna und es kann schnell zu Regressforderungen seitens der Unternehmen kommen."
Dass sie die Bevölkerung nicht warnen können ist klar. Wenn jedoch der Verdacht auf Überschuldung und damit Insolvenzverschleppung - also eine Straftat! - im Raum steht, dann müssen sie den Verdacht zumindest anzeigen, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen kann - ganz ohne Risiko einer Regressforderung für die Finanzbehörde.
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