Die seit den Anschlägen vom 11. September 2001 betriebene Rasterfahndung nach islamistischen Schläfern verstößt gegen die Verfassung. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es keine konkrete, sondern nur eine allgemeine Bedrohung für Deutschland gebe.
Die bundesweite Rasterfahndung nach so genannten Schläfern in der Zeit nach dem 11. September 2001 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und einem marokkanischen Ex-Studenten aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben.
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Nach einem Beschluss ist eine solche massenhafte Datenermittlung nur bei einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter erlaubt. Eine "allgemeine Bedrohungslage", wie sie nach den Terroranschlägen in den USA bestanden habe, reiche dagegen nicht aus.
Laut Karlsruhe wird deshalb künftig ein Richter einer Rasterfahndung etwa nach Terroristen erst dann anordnen dürfen, wenn "konkrete Tatsachen auf die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge hindeuten". Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus, heißt es in dem Beschluss.
Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Der Staat müsse Terrorangriffe mit rechtsstaatlichen Mitteln abwehren; dabei habe er sich aber auch "auf diese rechtsstaatlichen Mittel zu beschränken". Dass er sich "auch im Umgang mit seinen Gegnern" den Grundsätzen der demokratischen Ordnung unterwirft, "zeigt die Kraft dieses Rechtsstaats", betonten die Richter.
Zwar ließen die Karlsruher Richter das damalige nordrhein-westfälische Polizeirecht unbeanstandet, das ausreichend hohe Hürden für die Anordnung einer Rasterfahndung stellte. Allerdings verstößt die damalige gerichtliche Anordnung der Maßnahme gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Durch die unter anderem bei Universitäten, Einwohnermeldeämtern und dem Ausländerzentralregister gewonnenen Daten ließen sich Persönlichkeitsbilder erstellen, beanstandeten die Richter.
FDP begrüßt Urteil
Nun müssen elf der 16 Bundesländer, darunter Bayern und Baden-Württemberg, ihre Regelungen zur verdachtslosen Rasterfahndung ändern. Nach den Terroranschlägen vom 11. September in New York und Washington hatten die Behörden im Oktober 2001 in allen Bundesländern nach so genannten islamistischen Schläfern gefahndet. Es handelte sich um die größten koordinierte Rasterfahndung in der deutschen Geschichte. Terroristen wurden dabei allerdings nicht gefunden.
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, begrüßte den Karlsruher Beschluss. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik seine "so viele und so tiefe Eingriffe in Freiheit und Eigentum der Bürger in so kurzer Zeit vorgenommen worden wie unter Rot-Grün", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Dem Verfassungsgericht komme daher die Aufgabe zu, den Abbau des Rechtstaats zu stoppen und die Bürgerrechte zu verteidigen.
(sueddeutsche.de/AFP/dpa)
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