Monatelang zoffte sich die Koalition in Berlin, nun hat sie einen ihrer schwersten Konflikte beigelegt: Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert. Sie sollen nun weiter angewandt werden, "soweit sie erforderlich sind", sagte Innenminister Friedrich.
Die Koalition hat sich im monatelangen Streit um die Anti-Terror-Gesetze geeinigt und damit einen ihrer größten Konflikte ausgeräumt. Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze werden demnach erneut befristet verlängert, und zwar um vier Jahre. Die Gesetze sollten weiter angewandt werden, "soweit sie erforderlich sind", sagte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Berlin. Die Hürden zur Anwendung der Befugnisse werden aber erhöht - auch die parlamentarische Kontrolle wird verstärkt.
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Gezerre beendet: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) haben ihren Streit um die Anti-Terror-Gesetze beigelegt. (© REUTERS)
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Auf Drängen der FDP sollen einige Auskunftsbefugnisse für die Geheimdienste nicht verlängert werden, dazu zählen Auskünfte über den Postverkehr und Postfächer. Andere Befugnisse werden dagegen erweitert:So können die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Flüge und Kontodaten von Terrorverdächtigen einholen, wie Friedrich sagte. Die Abfragen sollen dadurch effizienter werden. Bislang mussten die Ermittler dazu bei einzelnen Banken und Airlines um Auskunft bitten.
Friedrich erklärte, er habe auf ursprünglich vorgesehene Verschärfungen der Gesetze verzichtet. So wird es keinen Anspruch auf Auskunft über Inhalte von Bankschließfächern geben. Ganz wegfallen sollen unter anderem Auskunftsbefugnisse zum Postverkehr - sie spielten im Internet-Zeitalter ohnehin kaum noch eine Rolle. Auch Bußgelder bei Auskunftsverweigerung sollen nicht eingeführt werden. Auslaufen wird außerdem der sogenannte kleine Lauschangriff, also die Ausrüstung von Beamten mit Mikrofonen am Körper zur Eigensicherung.
Friedrich bekräftigte, dass die Sicherheitslage in Deutschland heute schwieriger sei als vor zehn Jahren. Deutschland stehe tatsächlich im Fadenkreuz internationaler Terroristen. Die Lage sei "unverändert schwierig" - die Sicherheitsbehörden seien wachsam.
Die FDP setzte sich mit ihrer Forderung durch, eine unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich insgesamt kritisch betrachten soll. Die Kommission soll sich auch mit der Zukunft des Militärischen Abschirmdienstes MAD beschäftigen, der der FDP schon lange ein Dorn im Auge ist.
Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer Trendwende im Umgang mit den Sicherheitsgesetzen. Es gebe keine Verknüpfung der Einigung mit einem anderen Thema wie den geplanten Steuersenkungen. Es sei allein um die Sache gegangen, betonte die Ministerin.
Es war erklärtes Ziel der Koalition, den Streit vor dem Start in die Sommerpause Mitte Juli beizulegen. Die Auseinandersetzung hatte die Außenwirkung der Regierung seit Monaten belastet. Konkret ging es darum, ob und in welcher Form die im Januar 2012 auslaufenden Anti-Terror-Gesetze verlängert werden sollen. Das Gesetzespaket war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 befristet auf fünf Jahre erlassen worden und wurde seither einmal verlängert.
Völlig offen ist nach wie vor aber ein weiterer großer Streitpunkt: die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die dafür zuständige Justizministerin hatte zwar einen Gesetzentwurf vorgelegt, den die Union aber für vollkommen unzureichend hält. Leutheusser sagte, über das Thema sei nun nicht gesprochen worden. Sie wandte sich abermals dagegen, sachfremde Themen zusammen zu verhandeln.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung, nach der Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt, aber Wege zur Neuregelung aufgezeigt. Die Union argumentiert, ohne die Speicherung gebe es Lücken bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zudem existiert eine EU-Richtlinie, die die Speicherung der Daten über mindestens sechs Monate vorsieht. Die FDP verweist aber darauf, dass auf EU-Ebene noch heftig über die Richtlinie diskutiert wird.
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(AFP/dapd/dpa/Reuters/gal/segi)
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Aktuell wird vor dem 6. Senat des OLG München gegen eine Gruppe junger Männer und Frauen zwischen 15 und 30 Jahren, wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verhandelt. Die Beschuldigten sollen aus ihren Computern Terror-Verherrlichende Dateien auf Youtube usw. geladen haben. Dabei ist von den Ermittlern die Inhalte von Tel.Gesprächen, Emailverkehr usw. in 657 Leitz-Ordnern zusammengetragen worden.
Ich habe einige Prozesstage beobachtet und interessiert wahrgenommen wie die Ermittler nahezu 24Std. Profile der Angeklagten zusammen stellen konnten.
Das solche Überwachungsergebnisse zustande kamen, lag freilich mehr an der schieren Dummheit der Angeklagten, als den Bürgerüberwachungsgesetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass richtig gefährliche Terroristen über Wege kommunizieren, die überwachbar sind. Bestes Beispiel ist die organisierte Mafia in Italien oder auch Bin Laden, der nur über Boten mit anderen kommunizierte.
Die Gesetze dienen ausschließlich der Bürgerüberwachung.
Politiker den Gegenbeweis antreten können."
Wenn es nicht zu einem Verfahren kommt, heißt das nicht, dass es keine Erkenntnisse nach dem Antiterrorgesetz (korrekt wäre Mehrzahl, es sind in bisherige Gesetzt eingearbeitet Paragrafen) gibt.
Und wenn es wenig Veröffentlichungen hierzu gibt, heißt das ebenfalls nicht, dass das Antiterrorgesetz nicht greift.
Warum sollte man den linken Krawallbrüdern auf die Nase binden, wie man auf sie aufmerksam geworden ist ?
kann mich meinem Vorredner kritischer_bürger nur anschließen.
Für Informationen zur Überwachung und deren Folgen etc. gibt es auch die Seite bzw. den Verein www.foebud.org
"Der FoeBuD e.V. setzt sich seit 1987 für Bürgerrechte und Datenschutz ein. Beim FoeBuD treffen unterschiedlichste Menschen zusammen, die Technik und Politik kritisch erkunden und menschenwürdig gestalten wollen.
Wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. Wir wollen keine Gesellschaft, in der Menschen nur noch als Marketingobjekte, Manövriermasse beim Abbau des Sozialstaates oder als potentielle Terroristen behandelt werden. Wir wollen eine lebendige Demokratie." (entnommen von: Foebud)
Es ist festzustellen, dass die FDP ein weiteres zentrales Wahlversprechen über Bord geworfen hat. Nämlich die Bürgerschaft vor der überbordenden staatlichen Überwachung zu schützen.
Ich fordere als Antwort auf die Bürgerüberwachungsgesetze ein Politikerüberwachungsgesetz. So könnte der Bürger vor korrupten und kriminellen Politkern geschützt werden.
das ist erwiesen und bisher hat kein Politiker den Gegenbeweis antreten können.
Wenn es überhaupt Festnahmen hinsichtlich "Terrorbekämpfung" gegeben hat, begründen sich diese auf rein polizeilicher Emittlungsarbeit und nicht auf die Möglichkeiten der "Terrorgesetze" und auch nicht auf die Vorratsdatenspeicherung...
Aufgrund von Hinweisen andere Geheimdienste haben die dt. Ermittlungsbehörden ihre Arbeit aufgenommen. Von selber hätten sie nichts tun können, trotz der vielzahl an Überwachungsmöglichkeiten die das Gesetz mittlerweile zulässt.
Folglich sind die Überwachungsgesetze überflüssig und dienen nur der Maßnahme der Überwachung der Bürger...
Und das hatten wir schon einmal... oder zweimal...
Paging