Innere Sicherheit:Der Cyber-Test

Der Innenminister will das Grundgesetz ändern.

Von Ronen Steinke

Wer Demokratie gut findet, der sollte Föderalismus erst recht gut finden. Wenn die Einheiten staatlicher Herrschaft möglichst klein sind, wenn möglichst viel Autorität bei lokalen Behörden konzentriert ist und die Entscheidungen geografisch nah an den mitredenden Bürgern gefällt werden, dann ist das gut: nicht nur ein beliebiges Verfassungsmodell unter vielen; nicht nur eine zufällige Laune der Alliierten, die nach dem Krieg Pate für dieses Grundgesetz standen. Es war auch nicht bloß ihr historischer Versuch, den teutonischen Riesen durch Zerstückelung zu schwächen, sondern ein großes Geschenk an die Bürger.

Insofern kann man es bedauern, dass diese schöne Idee immer mehr in einen Zielkonflikt mit einer zweiten, auch wichtigen Idee gerät: der Effektivität. Die Augen davor verschließen sollte man aber nicht. Dass eine Verbrecherbande, von deutschen Polizisten gejagt, sich allein in den Grenzen eines Bundeslandes bewegt, ist heute die krasse Ausnahme. Bei Dschihadisten sowieso. Nur für die Polizei gelten diese Grenzen noch.

Der Bundesinnenminister hat jetzt eine Grundgesetzreform angeregt. Zumindest die Cyber-Gefahrenabwehr solle von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Da kann ihm niemand ernsthaft widersprechen. Aber es dürfte nur ein erster Testballon sein. Er wird noch weitere Zuständigkeiten haben wollen.

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