Der Kompromiss von SPD und Union sieht vor, dass nur ein Richter Computer-Ausspähungen anordnen darf. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr den Bundesrat passieren.
Das hochumstrittene BKA-Gesetz wird in einigen Punkten abgeändert und deshalb möglicherweise doch noch Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Innenexperten von SPD und Union aus Bund und Ländern fanden einen Kompromiss, der dem Bundeskriminalamt (BKA) etwas engere Grenzen bei den besonders strittigen Befugnissen zur Online-Durchsuchung Terrorverdächtiger setzt.
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(© Foto: ddp)
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Daraufhin gab die SPD in den von ihr regierten oder mitregierten Ländern ihren Widerstand gegen das Gesetz auf, das diese vor Wochenfrist im Bundesrat noch blockiert hatten.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, sein Land könne nun zustimmen. Ähnlich äußerte sich der sächsische SPD-Landesvorsitzende Thomas Jurk. Die Bundesregierung rief nach der Einigung den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern an, der nach Angaben von Innenexperten den neuen Kompromiss übernehmen dürfte. Dann könnte das Gesetz noch vor Ende des Jahres von Bundespräsident Horst Köhler unterschrieben werden.
Noch dieses Jahr durch den Bundesrat
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), aber auch SPD-Politiker wollten eine schnelle Einigung, um das Gesetz noch 2008 über die Hürde des Bundesrates zu bringen. Die FDP lehnt, wie die übrigen Oppositionsparteien, die Neuregelung ab und dürfte bei der hessischen Wahl am 18. Januar als Juniorpartner in eine weitere Landesregierung einziehen. Eine Mehrheit in der Länderkammer für das Gesetz wäre dann für SPD und Union kaum noch erreichbar.
Zusammen mit Koalitionspolitikern und Innenministern der Länder hatten Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am späten Dienstag einen Kompromiss gefunden. Demnach soll das BKA künftig nur mit richterlicher Genehmigung private Computer ausspähen können. Bislang war vorgesehen, dass in Eilfällen zunächst auf eine richterliche Anordnung verzichtet werden kann. Dies war eine Hauptforderung aus SPD-regierten Ländern gewesen.
Außerdem soll künftig ein Richter entscheiden, welche Daten zum "unmittelbaren Kernbereich privater Lebensführung" gehörten und deshalb von den Sicherheitsbehörden nicht ausgewertet werden dürfen. Ursprünglich sollte diese Aufgabe dem Datenschutzbeauftragten des BKA obliegen.
Der Kompromiss sieht zudem vor, dass das BKA nur dann tätig wird, wenn es um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus geht. Das stand aber auch schon bisher im Titel des Gesetzes. Ansonsten sind die Landeskriminalämter zuständig. Keine Veränderungen gab es bei den strittigen Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht für sogenannte Berufsgeheimnisträger.
Während Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete nicht aussagen müssten, gelte dieses Recht für Journalisten, andere Anwälte und Ärzte nur eingeschränkt. Der Deutsche Journalisten-Verband monierte, durch das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht würde der für Journalisten bedeutsame Informantenschutz beschnitten. Der Deutsche Anwaltverein verwarf den Kompromiss als nicht tragbar und forderte den Vermittlungsausschuss auf, nicht zuzustimmen. Das Gesetz stelle alle Bürger unter einen Generalverdacht, kritisierte Anwalt-Präsident Hartmut Kilger
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, ein gutes Gesetz sei jetzt noch besser geworden. Sein Kollege Wolfgang Bosbach von der CDU sagte auf die Frage, warum diese Vereinbarungen nicht schon vorher zwischen SPD und Union hätten getroffen werden können: "Der Widerstand aus den Bundesländern kam erst nach der Verabschiedung im Bundestag." FDP, Grüne und die Linkspartei lehnen auch die überarbeitete Gesetzesregelung als Eingriff in die Freiheitsrechte ab.
Der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhard Baum und auch Grünen-Politiker haben angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen, falls das Gesetz in Kraft treten sollte. Bundestag und Bundesrat werden vermutlich erst kurz vor Weihnachten über die Empfehlung des Vermittlungsausschusses entscheiden.
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(SZ vom 04.12.2008/liv)