Es war ein Urteilstermin wie gemacht für die politische Agenda. Gerade sammeln sich Tausende Polizisten zur Absicherung des G-7-Gipfels im oberbayerischen Schloss Elmau, darunter viele Kräfte der Bundespolizei. Auseinandersetzungen mit Gipfelgegnern sind wahrscheinlich. Derweil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, was gilt, wenn solche Polizeieinsätze aus dem Ruder laufen: Die Bundesregierung muss dem Bundestag über Einsätze der Bundespolizei zumindest eingeschränkt Auskunft geben - zum Beispiel über "disziplinarrechtlich relevantes Verhalten einzelner Bundespolizisten".
Innere Sicherheit:Bedingt auskunftsbereit
Bei einer Anfrage der Linken zu einem Einsatz der Bundespolizei knauserte die Regierung mit der Antwort, nun stärkt das Bundesverfassungsgericht die Kontrollrechte des Parlaments.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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