Innere Sicherheit:Bedingt auskunftsbereit

Innere Sicherheit: Stein des Anstoßes: Der Polizeieinsatz in Dresden im Februar 2011 veranlasste die Opposition zu Nachfragen.

Stein des Anstoßes: Der Polizeieinsatz in Dresden im Februar 2011 veranlasste die Opposition zu Nachfragen.

(Foto: Robert Michael/AFP)

Bei einer Anfrage der Linken zu einem Einsatz der Bundespolizei knauserte die Regierung mit der Antwort, nun stärkt das Bundesverfassungsgericht die Kontrollrechte des Parlaments.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war ein Urteilstermin wie gemacht für die politische Agenda. Gerade sammeln sich Tausende Polizisten zur Absicherung des G-7-Gipfels im oberbayerischen Schloss Elmau, darunter viele Kräfte der Bundespolizei. Auseinandersetzungen mit Gipfelgegnern sind wahrscheinlich. Derweil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, was gilt, wenn solche Polizeieinsätze aus dem Ruder laufen: Die Bundesregierung muss dem Bundestag über Einsätze der Bundespolizei zumindest eingeschränkt Auskunft geben - zum Beispiel über "disziplinarrechtlich relevantes Verhalten einzelner Bundespolizisten".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: