Innenminister:Bis zu drei Jahre Haft für Übergriffe auf Polizisten

Drei Jahre Haft statt zwei: Die Innenminister wollen Polizisten besser schützen - und bleiben mit ihrem Beschluss weit hinter den Forderungen der Polizei zurück.

Wer Polizeibeamte im Einsatz angreift, soll in Zukunft mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren Haft bestraft werden. Die Innenminister von Bund und Ländern sowie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sind sich über eine Änderung des Widerstandsparagrafen im Strafrecht einig.

GdP-Chef fuer neuen Paragrafen bei Gewalt gegen Polizisten

Polizisten versus Demonstranten - im Berliner Stadtteil Friedrichshain

(Foto: ag.ddp)

Streit gibt es weiter darüber, ob der gesetzliche Schutz auch für Feuerwehrleute und Sanitäter im Einsatz gelten soll. Die Justizministerin lehnt dies ab. Bundesinnenminister Thomas de Maizière erinnerte zum Abschluss der Frühjahrstagung der Innenminister am Freitag in Hamburg daran, dass in der Koalitionsvereinbarung auch eine Verbesserung des Schutzes für andere Personen, die öffentliche Aufgeben wahrnähmen, vorgesehen sei.

Der CDU-Politiker sagte, die Innenminister seien einig, "dass Feuerwehrleute und Rettungskräfte in den gleichen Schutz einbezogen werden sollen", den auch Polizisten bekommen. De Maizière zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Innenminister im Streit mit der Bundesjustizministerin am Ende durchsetzen würden.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte Pläne für eine Strafverschärfung für Angriffe auf Polizisten bestätigt. Eine Änderung der Strafandrohung "von zwei auf drei Jahre, wenn sich etwa ein Demonstrant gegen eine Festnahme wehrt und aus dem Griff eines Polizisten losreißt" sei Teil ihres Gesetzentwurfes, sagte die FDP-Politikerin dem Hamburger Abendblatt. Zu weitergehenden Forderungen vor allem von Unionsministern sagte sie: "Die erratische Debatte der letzten Tage lenkt nur von dem eigentlichen Problem ab, dass die Unions-Landesinnenminister Polizeipersonal einsparen und auf symbolische Gesten setzen. Prävention ist wichtiger als Repression", erklärte die Ministerin. "Es wird kein Zweiklassenstrafrecht geben, das die Unversehrtheit von Polizisten höher bewertet als die von Bauarbeitern oder Bankangestellten."

Der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) reagierte darauf verärgert und sagte, er könne das "überhaupt nicht verstehen". "Die Äußerungen der Bundesjustizministerin offenbaren ein zweifelhaftes Staatsverständnis", sagte auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, laut Handelsblatt Online.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte sich enttäuscht darüber, dass die Innenministerkonferenz kein eindeutiges Zeichen gegen die Gewalt gegen Polizisten setzte. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg erklärte: "Die Innenminister und -senatoren haben sich lediglich hinter den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit von Gewalttaten gegen die Polizei geschart. Der ist völlig unzureichend."

Für die FDP erklärte dagegen die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Gisela Piltz, ein Sonderstrafrecht für Polizisten sei "weder notwendig noch das richtige Signal für eine Gesellschaft, die Gewalt insgesamt ächtet". Schon heute sei für einen Angriff mit einem Pflasterstein, bei dem jemand verletzt wird, eine Strafe von sechs Monaten bis zehn Jahren möglich, "unabhängig davon, ob der Verletzte ein Polizist oder ein anderer ist".

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