Innenminister-Konferenz zur Terrorismusbekämpfung:Der Präventionsstaat

"Wir brauchen mehr Sicherheit, wir brauchen mehr Staat", sagt Kanzlerin Merkel und fordert eine Anti-Terror-Datei. Dabei gibt es die längst. Ein Kommentar von Heribert Prantl

Es gehört zu den Kennzeichen der Politik der inneren Sicherheit, dass sie den Mund besonders voll nimmt. Stets ist es just das Gesetz, an dem man gerade arbeitet, von dem angeblich die Zukunft der inneren Sicherheit abhängt.

So war das bei der Kronzeugenregelung; beim Vermummungsverbot; beim Lauschangriff; bei der Ausweitung der Telefonüberwachung; bei der Vorratsspeicherung der Internet-Daten; beim Luftsicherheitsgesetz; beim erleichterten Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten von Banken, Sozial- und Gesundheitsbehörden; beim biometrischen Personalausweis; bei der Schleierfahndung; bei den diversen Terrorismusbekämpfungs-und ihren Ergänzungsgesetzen.

Unhaltbare Zustände?

Und so ist es nun auch bei der Anti-Terror-Datei, über die Innenminister an diesem Montag beraten und entscheiden wollen. Es wird so getan, als gebe es noch gar keine vernünftigen Anti-Terror-Dateien, als arbeiteten die Sicherheitsbehörden hinter dem Mond, als seien an diesem unhaltbaren Zustand diejenigen schuld, die sich trotz der augenscheinlichen Gefahren immer noch erlauben, ein neues Gesetz gründlich zu prüfen und nach dessen Rechtsstaatlichkeit und Praxistauglichkeit zu fragen.

Das stimmt natürlich nicht: Selbstverständlich gibt es, seit der RAF-Zeit, Anti-Terror-Dateien; zum Beispiel die damals eingerichtete PIOS-Datei (Personen, Institutionen, Objekt, Sachen) wird nicht nur aus Polizeiakten, sondern auch aus Sonderdateien und verdeckten Fahndungen gespeist; es handelt sich um ein gewaltiges elektronisches Notizbuch der Polizei mit Suchfunktion.

Gegen die Optimierung der Anti-Terror-Dateien hat niemand etwas. Wenn aber im Zuge solcher Optimierung die Notizbücher von Polizei und Geheimdiensten zusammengeworfen werden, wenn keine rechtsstaatliche Kontrolle bei der Verwendung von Geheimdienstdaten stattfindet, wenn Informationen über Personen gespeichert werden dürfen, die nur zufällig Kontakt mit Verdächtigen hatten, wenn bloße Religionszugehörigkeit dazu führt, dass eine zufällige Kontaktperson als Terror-Unterstützer gespeichert wird - dann wird aus der Optimierung der Anti-Terror-Datei ihre Pervertierung.

Sensibel und klug

Eine Anti-Terror-Datei ist nicht per se gut; sie muss sensibel geführt und klug kontrolliert werden.

Der Guerillero besetzt das Land; der Terrorist besetzt das Denken in den staatlichen Apparaten und den Braintrusts, in denen Gesetze gemacht werden. Er besetzt das Denken der Menschen, die diesen Gesetzen unterworfen sind - mit der Folge, dass jede staatliche Maßnahme, so sie nur mehr Sicherheit verspricht, allgemeine Billigung findet.

Und so kommt es, dass, zumal seit dem 11. September 2001, jeder, der ein Sicherheitsgesetz en gros oder en detail kritisiert, schnell als Gefahr für die innere Sicherheit gilt. Ihm wird bisweilen sogar vorgehalten, dass er sich damit unfreiwillig zum Gehilfen von Kriminalität und Terror mache.

Im Text der Sicherheitsgesetze, die in Deutschland nach dem 11. September 2001 erlassen wurden, findet sich 37 Mal das Wort Sicherheit, das Wort Freiheit aber kein einziges Mal. Ohne Sicherheit, so heißt es zur Begründung, sei ja die Freiheit nichts wert.

Dieses Argument wird benutzt wie ein Generalschlüssel, mit dem man Grundrechte aufsperren kann. Die neuen Sicherheitsgesetze geben diesen Dietrich auch den Geheimdiensten in die Hand. Und so verändert sich Gesetz für Gesetz die Rechtsordnung.

Mehr Verhinderung als Verfolgung

Es geht den neuen Sicherheitsgesetzen nicht mehr primär um die Verfolgung begangener Straftaten, auch nicht primär um die Verhinderung einzelner krimineller Handlungen. Es geht ihnen darum, ein Frühwarnsystem zu errichten, um kriminelle und terroristische Risiken schon im Vorfeld der Realisierung zu erkennen und zu bekämpfen.

Dabei werden, und das ist der Preis, Mittel und Methoden gegen jedermann angewendet, die bisher nur gegen Verdächtige erlaubt waren. Es geht ja um die Ausschaltung des Gefährlichen. Für die neuen Sicherheitsgesetze ist grundsätzlich jeder Einzelne ein Risikofaktor; grundsätzlich muss es sich daher jeder Einzelne gefallen lassen, dass er, ohne irgendeinen konkreten Anlass dafür gegeben zu haben, zur Sicherheit kontrolliert wird. Er muss dann beweisen (oder es muss sich dann erweisen), dass er wirklich nicht gefährlich ist.

An die Stelle des klassischen Straf- und Polizeirechts tritt Gesetz für Gesetz ein allgemeines Gefahrenrecht, das die Grenzen zwischen Strafverfolgung, Polizei, Geheimdienst und Militär auflöst oder aufzulösen trachtet. Die neuen Gesetze wollen dem kriminellen und terroristischen Übel überhaupt und generell zuvorkommen.

Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte.

Die rechtsstaatlichen Regularien gelten dem neuen Gefahrenrecht als hinderliche Förmlichkeiten. Bei der Gefahrenvorbeugung ist daher schon heute den Sicherheitsbehörden mehr erlaubt, als ihnen bei der Strafverfolgung je erlaubt war.

Präventive Logik ist expansiv: Wer vorbeugen will, weiß nie genug! Und so verwandelt sich der Rechtsstaat, Gesetz für Gesetz, in einen Präventionsstaat.

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