Innenminister gegen Koch:Schäuble lehnt schärferes Jugendstrafrecht ab

Unmittelbar vor den Landtagswahlen in Hessen, wo Roland Koch schärferes Vorgehen gegen junge Kriminelle fordert, hat Bundesinnenminister Schäuble neue Gesetze zur Jugendkriminalität abgelehnt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt neue Gesetze zur schnelleren Abschiebung junger Straftäter in ihre Herkunftsländer ab.

Innenminister gegen Koch: Überraschende Töne aus dem Innenministerium: Wolfgang Schäuble spricht sich gegen Jugendstrafrechts-Verschärfungen aus.

Überraschende Töne aus dem Innenministerium: Wolfgang Schäuble spricht sich gegen Jugendstrafrechts-Verschärfungen aus.

(Foto: Foto: dpa)

Unmittelbar vor der Landtagswahl in Hessen, wo Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ein härteres Vorgehen gegen minderjährige Kriminelle aus dem Ausland fordert, sagte dessen Parteifreund Schäuble am Freitag: "Wir müssen nicht ständig neue Gesetze machen, sondern dafür sorgen, dass die vorhandenen Gesetze effizient angewendet werden."

Unionsfraktionschef Volker Kauder hatte noch am Montag ein rasches Vorgehen im Sinne Kochs verlangt. "Es muss jetzt gehandelt werden", sagte Kauder. Schäuble erklärte hingegen zur Forderung der CDU-Spitze nach rascheren Abschiebungen ausländischer Gewalttäter: "Der Rahmen im EU-Recht ist ein sehr begrenzter."

Mit seinen europäischen Kollegen habe er über eventuelle Änderungen der EU-Vorgaben bislang nicht gesprochen, erklärte der Innenminister am Rande eines EU-Innenministertreffens im slowenischen Brdo.

Zunächst müsse man diese Fragen in Deutschland eingehend erörtern. Schäuble betonte in diesem Zusammenhang, dass Deutschland "nach intensiven Diskussionen" gerade ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen habe.

Junge gewalttätige Ausländer würden in der Regel ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurden: "Aber welcher Jugendliche wird schon zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt?" Die CDU/CSU-Fraktion dringt zudem auf Sanktionen bei der Einbürgerungsentscheidung, auch wenn ein jugendlicher Krimineller noch nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt ist.

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