NPD-Verbotsantrag:Juristisch riskant, politisch geboten

Wie stehen die Chancen, dass der NPD-Verbotsantrag tatsächlich durchkommt? Die Grundlagen sind diesmal deutlich besser als beim ersten gescheiterten Versuch 2003, sagen Experten. Dennoch: Die Hürden sind hoch.

Eine Übersicht. Von Oliver Klasen

In Rostocker Stadtteil Warnemünde, direkt an der Ostsee, haben die Innenminister an diesem Mittwoch über ein besonders delikates Thema zu verhandeln. Es geht um einen neuen Antrag, um die rechstextreme NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Die Aufgabe der Ressortchefs: Eine verbindliche Empfehlung für einen NPD-Verbotsantrag abgeben. Die eigentliche Entscheidung über den Gang nach Karlsruhe ist dann Chefsache. Dafür kommen einen Tag später noch einmal extra die Ministerpräsidenten zusammen.

Der erste Vorstoß für ein Verbot der rechtsextremen Partei ist im Jahre 2003 gescheitert. Die Richter kritisierten damals, dass V-Leute des Verfassungschutzes bis in die Führungsebene der NPD hinein gewirkt haben. Das Gericht habe nicht mehr trennen können, welche Aktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz initiiert worden waren.

Eine derartige Blamage, da sind sich alle Beteiligten einig, darf es dieses Mal nicht geben. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich warnt deshalb vor den Gefahren eines Verbotsantrages, auch eine Minderheit unter den Landespolitikern schien zuletzt noch nicht restlos überzeugt, ob man den Gang nach Karlsruhe wirklich wagen soll.

Doch seit dem Auffliegen der Neonazi-Terrorzelle NSU im November 2011, geben die Verbotsbefürworter in der öffentlichen Diskussion den Ton an - und das, obwohl es den Ermittlern bisher kaum gelungen ist, Verbindungen zwischen NSU und NPD nachzuweisen.

Was sind die Gefahren eines Verbotsantrages in Karlsruhe, welche Chancen bietet er? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Welche Chancen ein Verbotsantrag hat

[] Innenminister von Bund und Ländern sind sich einig: Die Materialsammlung ist dieses Mal besser als beim ersten Verbotsantrag, der hastig angegangen wurde und nach Meinung vieler Experten deshalb auch schlecht vorbereitet war. In den mehr als 1000 Seiten sind dem Vernehmen nach keine Informationen von Spitzeln der Verfassungsschutzämter enthalten. Die V-Leute seien "abgeschaltet worden", wie es im Geheimdienstjargon heißt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) soll sogar darauf bestanden haben, dass seine Länderkollegen ihm schriftlich bestätigen, dass das von ihnen gelieferte Material sauber ist. Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern, der die Runde der Innenminister leitet, zeigt sich vor Beginn der Beratungen optimistisch: Die zusammengetragenen Quellen belegten "eindeutig den verfassungsfeindlichen Charakter" der rechtsextremen Partei. Das Beweismaterial sei "gut und stichfest".

[] Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer gibt in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zu bedenken, dass die Karlsruher Richter beim ersten Verbotsantrag gar nicht "zum materiellen Problem vorgedrungen" seien. Vielmehr hätten die Karlsruher Richter damals lediglich den Formfehler mit den V-Leuten gerügt und den Verbotsantrag deshalb gar nicht erst angenommen. Erst jetzt biete sich die Möglichkeit, dass die Richter sich konkret mit der Frage auseinandersetzen, ob die NPD wirklich verfassungsfeindlich ist. Dafür gibt es nach Meinung vieler Politiker mehr als genug Anhaltspunkte. "Die Fakten, die wir in den vergangenen Monaten zusammengetragen haben, belegen klar ihre Verfassungsfeindlichkeit und aggressiv-kämpferische Grundhaltung", sagt Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU).

[] Zwar geben Mahner wie Friedrich zu Bedenken, dass das Problem des Rechtsextremismus durch ein NPD-Verbot keineswegs gelöst werde. Trotzdem: Es gibt berechtigte Hoffungen, dass die rechtsextreme Partei entscheidend geschwächt wäre, wenn sie nicht mehr zu Landes- und Bundestagswahlen antreten dürfte - und damit auch die staatliche Parteienfinanzierung wegfiele.

Welche Risiken der Gang nach Karlsruhe birgt

[] Das Grundgesetz stellt - vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus - ganz bewusst sehr hohe Anforderungen für ein Parteienverbot. Erst zwei Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde eine Partei tatsächlich verboten, 1952 die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die kommunistische KPD. Friedrich befürchtet, dass die Karlsruher Richter die Schwelle für ein Verbot aktuell höher einstufen und einen Verbotsantrag schärfer prüfen werden als in den fünfziger Jahren. Im KPD-Urteil von 1956, das als eine der wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gilt und noch heute sehr häufig zitiert wird, hatten die Karlsruher Richter damals die Bedingungen für ein Verbot formuliert. Eine bloße verfassungsfeindliche Haltung reicht demnach nicht aus. Es muss eine "aggressiv-kämpferische Haltung gegen die bestehende Ordnung hinzukommen". Diese nicht nur zu dokumentieren, sondern gerichtsfest zu belegen, dürfte nicht einfach werden.

[] Zusätzlich zu den Vorgaben, die sich aus dem Grundgesetz und aus der bisherigen Rechtssprechung der Karlsruher Richter ergeben, ist im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht eine weitere Hürde eingebaut: Für ein Verbot reicht nicht die einfache Mehrheit der acht Richter eines Senats - erforderlich ist vielmehr eine Zweidrittelmehrheit, also die Zustimmung von mindestens sechs Richtern.

[] Skeptiker wie Innenminister Friedrich treibt allerdings weniger die Frage um, ob der Antrag vor dem Verfassungsgericht Bestand hat. Die Beweisführung und die Qualität des gesammelten Materials hält er durchaus für ausreichend. Seine Sorge gilt vor allem der Dauer eines Verbotsverfahrens, das sich über Monate oder gar Jahre hinziehen könnte. Der CSU-Politiker sieht die Gefahr, dass eine derzeit in desolatem Zustand befindliche Partei durch den Gang nach Karlsruhe viel Aufmerksamkeit erhalten und so wiederbelebt werden könnte. Ein Verfahren würde der NPD die Möglichkeit bieten, "mit einer großen Show auch in den Medien aufzutreten", sagte Friedrich kürzlich im Südwestrundfunk.

[] Doch selbst wenn Karsruhe dem Antrag entspricht, bleibt den Rechtsextremen immer noch ein letzter Ausweg: Sie können vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen. Ein Klage dort könnte Erfolg haben, denn der EGMR legt höhere Maßstäbe für ein Verbot an als das Bundesverfassungsgericht. Darauf hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits 2007 in einem Papier hingewiesen. Die Richter in Straßburg, so habe sich in früheren Urteilen gezeigt, konzentrieren sich vor allem auf die Frage der "Verhältnismäßigkeit" von Parteiverboten. Wesentlich ist dabei laut einem EGMR-Urteil von 2003, ob eine Partei eine konkrete Bedrohung für den Staat darstellt und ihr Verbot ein "dringendes gesellschaftliche Bedürfnis" ist. Auch angesichts der schwachen Wahlergebnisse der NPD in den vergangenen Jahren ist fraglich, ob dieses Kriterium erfüllt ist.

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