Der Verzicht auf Privatsphäre ist oft der Preis für einen Arbeitsplatz. Das darf nicht so bleiben. Deutschland braucht ein Gesetz, das den Datenalltag in den Betrieben regelt.
Bloße Bekenntnisse zum Arbeitnehmerdatenschutz reichen nicht mehr; man hört sie seit zwanzig Jahren. Sogenannte Eckpunkte zum Datenschutz am Arbeitsplatz reichen auch nicht mehr; sie wurden schon so oft verkündet. Man kann sie als Konfetti verwenden. Man braucht aber keine Tüte mit Konfetti, man braucht ein Gesetz, das den Datenalltag in den Betrieben regelt.
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Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass nun mit Nachdruck an einem solchen Gesetz gearbeitet werde, ist schön. Ja, bitte! Zuständig ist aber, nachdem dem Arbeitsministerium die Sache zu heiß war, das Innenministerium - der Nachdruck dort ist nicht allzu groß. Bisher gibt es kein Gesetz dazu, wie mit Krankheitsdaten von Arbeitnehmern umgegangen werden muss; kein Wort dazu, wie lange Rügen über den Arbeitnehmer gespeichert werden dürfen; auch kein Wort dazu, wie mit Bewerbungsunterlagen zu verfahren ist. Darf es sein, dass ein Arbeitgeber einen Bewerber aufgrund von Erkenntnissen aus dem Internet ablehnt, ohne dass er das dem Bewerber sagt und ohne dass der dazu Stellung nehmen kann? In Paragraph 32 des Datenschutzgesetzes stehen zu alledem nur allgemeine, lächerliche Sätze.
Sicher: Man soll es sich dreimal überlegen, bevor man nach einem neuen Gesetz ruft. Hier geht es nicht anders, und es wird schon so lange gerufen. Es gibt fertige Gesetzentwürfe. Arbeitnehmer und die Betriebe brauchen ein praktikables, klares, spezifisches Datenschutzrecht. Es muss die Bedeutung bedenken, die der Arbeitsplatz für einen Beschäftigten hat. Es darf daher auch nicht sein, dass der Verzicht auf Datenschutz quasi der Preis ist für den Arbeitsplatz.
(SZ vom 13.07.2010/bavo)
"The Substance" im Kino
Arbeitsämter wollen Briefgeheimnis von Hartz IV-Empfängern abschaffen Hier ein Link http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=25062010ArtikelPolitik1
Briefgeheimnis aufheben heißt nichts anderes als Missbrauch von Privaten Daten
Die Stasi lebt
Der Begriff Datenschutz Meinungsfreiheit rechte eines jeden Bürgers sind nichts weiter als lehre Worte. Die Indianer sagten einst Weißer Man spricht mit gespaltener Zunge
= ``Sie reden so wie sie es gerade brauchen aber eben nicht Vertrauenswürdig``
Seltsam, als es um den Ankauf gestohlener Steuerdaten ging, war er noch ganz anderer Ansicht, der Herr Prantl. Da hat der Zweck noch die Mittel geheiligt. ____Da ging es auch nicht um Datenschutz sondern um Beweisen gegen Verbrecher die zu ermitteln waren.Wenn die Staatsanwaltschaft da nicht nachgeht macht sie sich selber strafbar!
Jetzt darf man als Leser schon nicht mal mehr die Kompetenz des Herrn Prantl anzweifeln! _________ich zweifel mal ihre Kompetenz an!!
Arbeitnehmer sind keine Leibeigenen die ihre Gesinnung offenbaren müssen!Wer das denkt will etwas anderes!
Ein Hotel in München - wir sind ja immerhin bei der SZ - möchte einen neuen Portier einstellen. Ein Herr bewirbt sich, die Qualifikationen sind gut.
Der Personalchef des Hotels googelt den Namen und findet heraus, dass der Herr Kreisvorsitzender einer rechtsextremen Partei ist. Das Hote hat viele internationale Gäste und möchte keinen Rassisten bzw. Nationalisten im Kontakt mit den Gästen.
Jetzt Herr Prantl:
"Darf es sein, dass ein Arbeitgeber einen Bewerber aufgrund von Erkenntnissen aus dem Internet ablehnt, ohne dass er das dem Bewerber sagt und ohne dass der dazu Stellung nehmen kann?"
Meine Antwort: Ja. Niemand hat Anrecht auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Wenn mir der Bewerber nicht gefällt und es sich nicht um einen verbotenen Diskriminierungsgrund handelt, dann lehne ich ihn ab, egal woher die Informationen kommen.
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