Ihre Frage:Wie rechtfertigt Israel die Zerstörung palästinensischer Häuser?

Israel Reacts To Yesterday's Killings At An Israeli Synagogue

Das Haus eines Palästinensers - zerstört durch die israelische Armee

(Foto: Getty Images)

Nach dem Anschlag in Jerusalem ließ Ministerpräsident Netanjahu die Wohnhäuser der Attentäter niederreißen. Israel beruft sich dabei auf eine Verordnung aus der britischen Mandatszeit.

Von Peter Münch, Tel Aviv

Ihre Frage

SZ-Leser Thomas Zeume fragt uns per E-Mail:

Mich würde interessieren, ob Aktionen wie die von Ministerpräsident Netanjahu angekündigte Zerstörung der Häuser der Attentäter in Israel rechtlich zulässig sind, und ob sich solche Maßnahmen mit den Menschenrechten der in den Häusern wohnenden Familien vereinbaren lassen. Aus meiner Sicht sieht das wie kollektive Bestrafung aus, die in einem Rechtsstaat wie Israel doch eigentlich nicht zulässig sein sollte.

Unsere Antwort

Von Peter Münch, Nahost-Korrespondent der Süddeutschen Zeitung

Auf eine Serie palästinensischer Anschläge antwortet Israel mit dem Abriss der Häuser, in dem die Attentäter mit ihren zum Teil weit verzweigten Familien wohnten. Das soll der Abschreckung dienen, doch ob dies tatsächlich wirkt ist genauso umstritten wie die rechtliche Grundlage dieser Maßnahme.

Israels Regierung beruft sich bei den Abrissen auf eine Notstandsverordnung, die noch aus der britischen Mandatszeit stammt. Strittig ist jedoch, ob diese "Regulation 119" aus dem Jahre 1945 heute noch Geltung hat. Die Genfer Konvention verbietet einer Besatzungsmacht die Zerstörung von Eigentum - mit der Ausnahme, wenn dies eine "militärische Notwendigkeit" ist.

Israel argumentiert nun zum einen, dass die aktuellen Abrissverfügungen für Ost-Jerusalem erlassen wurden. Dieses 1967 eroberte Gebiet wurde 1980 annektiert, gilt also für Israel nicht mehr als besetzt, auch wenn die Annektion international nicht anerkannt wurde. Zum anderen ist die "militärische Notwendigkeit" ein dehnbarer Begriff, den Israel Regierung so auslegt, dass dies auch eine militärische Antwort auf einen Angriff sein kann.

Menschenrechtsgruppen halten die Abrisse, die ohne ordentliches Gerichtsverfahren angeordnet werden können, für illegal und zudem rassistisch, weil davon nur palästinensische, nicht aber jüdische Gewalttäter betroffen sind. Nach Erhalt einer Abrissverfügung haben die Familien 48 Stunden Zeit, bei der Armee Einspruch zu erheben, dann noch einmal 48 Stunden zur Anrufung des Obersten Gerichts. Mit Ausnahme weniger Einzelfälle hat der Gerichtshof allerdings bis jetzt alle Abrisse abgesegnet.

Besonders häufig angewandt worden war diese Methode während der zweiten Intifada zwischen 2000 und 2005. Der israelischen Menschenrechtsorganisation Btselem zufolge wurden in dieser Zeit mehr als 675 Wohnungen zerstört. 2005 wurde die Maßnahme ausgesetzt, nachdem eine Armee-interne Untersuchungskommission zu dem Ergebnis gekommen war, dass sie eher zu neuer Gewalt aufstachelt als sie abschreckt. Seit diesem Sommer aber sind die Haus-Abrisse für Israels Premierminister Benjamin Netanjahu wieder das Mittel der Wahl, um mit einer Machtdemonstration auf palästinensische Anschläge zu antworten.

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