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- Die Regierung muss den Bundestag nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
- Besser als nichts. So lässt sich das Urteil aus Karlsruhe zu den Rüstungsexporten zusammenfassen. Ein Kommentar von Wolfgang Janisch.
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