Von Christoph Schwennicke

Der Bundespräsident hat es sich schwergemacht - er fand keinen Grund zur Gnade für den ehemaligen Terroristen. Dennoch verbietet sich für Unionspolitiker jedes Triumphgeheul.

Mehrere Stunden Gespräch in einer Behörde in Karlsruhe am Freitag, ein Wochenende dazwischen, und nun, am Montag, hat der Bundespräsident seine Entscheidung mitgeteilt: kurz, trocken, überraschend und schnell. Christian Klar bleibt in Haft.

Empörung als Auslöser: Bundespräsident Horst Köhler. (© Foto: dpa)

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Die Frage drängt sich auf: Warum hat Horst Köhler dieses glühende Eisen überhaupt angefasst, wenn jetzt alles bleibt, wie es ist? Die genaue Antwort ist nicht einfach. Eine große Rolle hat gespielt, dass der Präsident von der Sache mit den Fußfesseln erfuhr: Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar wurde aus dem Gefängnis Bruchsal seiner Mutter nicht nur in Hand-, sondern auch in Fußfesseln vorgeführt, um mit der 80-Jährigen ihren Geburtstag zu feiern.

Diese unwürdige Begebenheit hat Köhler empört. Eine Rolle hat ebenfalls gespielt, dass der Präsident bei seinen ersten Nachfragen in der Causa Klar den Eindruck gewann, niemand habe Lust, sich um den Fall zu kümmern.

Köhlers kindlich-reiner Gerechtigkeitssinn

Köhler wollte Informationen, Stellungnahmen vom Justizministerium, vom Innenministerium; er wollte wissen, warum das Gutachten, das inzwischen vorliegt, nicht längst da lag. Und immer hatte der Bundespräsident das Gefühl, dass alle Augen gen Himmel gingen, sich die Münder zum Pfeifen spitzten und nichts passierte.

Und weil er - da mögen ihm noch so viele neoliberale Härte andichten - einen fast kindlich-reinen Gerechtigkeitssinn besitzt, nahm er sich der Sache Klar an. Der hatte für Köhlers Begriffe ein Anrecht, dass sich nach vier Jahren jemand zu seinem Gnadengesuch verhält, das schon Köhlers Vorgänger Johannes Rau auf den Tisch bekommen hatte.

Von Beginn seiner Amtszeit als Bundespräsident wollte Köhler eine ,,moralische Instanz'' sein, einer, der die Deutschen repräsentiert, ,,der sich aber auch um sie kümmert''. In diesem Fall kümmert er sich um Christian Klar, der um nichts weniger deutscher Staatsangehöriger ist, auch als mehrfacher Mörder und möglicherweise unbeirrtester RAF-Terrorist.

Das Grundgesetz sieht das Gnadenrecht des Bundespräsidenten vor, und Klar hatte ein Gesuch gestellt, das ließ sich nicht mehr ignorieren. Das ist der simple Grund, aus dem Horst Köhler sich in das Kabbelwasser begab, das ihn alsbald umspülte.

Ein Rutschbahneffekt

Damals, Anfang des Jahres, war Köhler schon bewusst, in welches allgemeine Klima er sich mit dem Fall Klar begeben würde. Lauter Jahrestage standen bevor: der 30. des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der 40. des Todes von Benno Ohnesorg am 2.Juni 1967, der deutsche Herbst 1977. Der

Bundespräsident ahnte auch, in welche politische Gemengelage sein etwaiger Gnadenakt geraten würde: Die CDU/CSU im Richtungsstreit, bei den harten Konservativen das Gefühl, die konservativen Werte würden durch die Kanzlerin und Parteivorsitzende Angela Merkel ausverkauft - zu der wiederum Köhlers Verhältnis schon besser war. Seine unbequeme Amtsführung hatte Schleifspuren hinterlassen.

Ich stehe hier und kann nicht anders - dass dies seine Gefühlslage war, konnte man in Gesprächen mit Köhler zu jener Zeit spüren. Es passierte in diesem Fall - wie bei vorangegangenen Anlässen - noch etwas: Versuche, Köhler die Gedanken oder die Hand zu führen, machen diesen Mann eher autonomer und unbeirrter, manche würden sagen: bockiger.

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