Homosexualität:Urteile des Unrechts

Ein ehrenvoller Plan: Heiko Maas will Schwule rehabilitieren.

Von Susanne Höll

Mag sein, dass Bundesjustizminister Heiko Maas bei seinem Einsatz für verurteilte Homosexuelle auch an die Bundestagswahl 2017 denkt. Seine SPD kann wirklich jede Stimme gebrauchen, auch die von Schwulen und Lesben. In der Sache aber hat der Minister recht: Die Rehabilitierung der Männer, die nach dem schändlichen, im Kern bis 1969 geltenden Strafrechtsparagrafen 175 vor Gericht standen, ist überfällig.

Das Gesetz gegen die Homosexualität und die Verurteilungen waren ein Verstoß gegen die Menschenwürde, unvereinbar mit dem Grundgesetz. Dass Gesetzgeber und Juristen bis hin zum Bundesverfassungsgericht das bis weit in das 20. Jahrhundert hin anders gesehen hatten, war der damals geltenden Sexualmoral geschuldet. Die hat sich dankenswerterweise geändert. Doch den Politikern fehlte auch seither schlichtweg der Mut, das Unrecht an den bis heute vorbestraften Schwulen auszugleichen.

In der vergangenen Legislaturperiode hatten Grüne und Linke sowie das Land Berlin für eine Rehabilitierung gekämpft. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP und viele andere verwiesen auf rechtliche Hürden. Sie machten nicht einmal einen Versuch, dieses staatliche Vergehen an den mittlerweile betagten Schwulen juristisch anzuerkennen. Maas zeigt Mut. Damit rettet er die Ehre der Verurteilten. Aber auch die der Politik.

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