Homo-Ehe:Schwule und Lesben auf dem Standesamt

sueddeutsche.de beleuchtet Pro und Contra zur "Homo-Ehe".  Homosexuelle Paare können sich seit dem 01. August 2001 in deutschen Standesämtern das Jawort geben. Von Oliver Bantle, Thorsten Denkler und Bernd Oswald

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bayerns und Sachsens abgewiesen, das Gesetz über die Homo-Ehe nicht in Kraft treten zu lassen.

Die unionsgeführten Länder woltlen das von der rot-grünen Koalition beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz mit dem Argument zu Fall bringen, es verstoße gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz. Zudem seien mit der Abspaltung eines Gesetzesteils, der ohne Zustimmung des Bundesrats verabschiedet werden konnte, die Rechte der Länder ausgehebelt worden.

Die Familiensxpertin in Edmund Stoibers "Kompetenzteam", Katherina Reiche, forderte erst die Bestimmungen, die schon im Gesetz der rot-grünen Koalition stehen, schwenkte dann um und liegt seither auf Unionslinie.

Das Gesetz erlaubt homosexuellen Paaren, ihre Partnerschaft amtlich eintragen zulassen und einen gemeinsamen Namen zu tragen.

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