Hintergrund:Was gilt als Sterbehilfe?

Die organisierte Sterbehilfe soll in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag in einem Entschließungsantrag, dass noch in diesem Jahr ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden "sollte".

Bislang ist in Deutschland nur AKTIVE STERBEHILFE strafbar. Wer jemanden auf dessen eigenen Wunsch hin tötet, wird nach deutschem Recht wegen "Tötung auf Verlangen" mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Als PASSIVE STERBEHILFE bezeichnet man den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Zulässig ist dies, wenn der Patient bereits im Sterben liegt und der Abbruch seinem - in einer Patientenverfügung erklärten oder mutmaßlichen - Willen entspricht. Bei Zweifeln müssen sich die Ärzte für das Leben entscheiden.

Als INDIREKTE STERBEHILFE gilt die Verabreichung starker, das Leben verkürzender Schmerzmittel an Todkranke. Dies ist nicht strafbar, wenn es dem Willen des Patienten entspricht, weil damit ein Tod in Würde ermöglicht wird.

BEIHILFE ZUM SUIZID ist grundsätzlich nicht strafbar, womit es erlaubt ist, dem Lebensmüden die tödliche Dosis bereitzustellen. Allerdings wäre der Sterbehelfer - solange er anwesend ist - nach der Einnahme durch den Patienten zu dessen Rettung verpflichtet, um sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar zu machen.

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