Bislang hatten Mütter von unehelichen Kindern weit geringere Ansprüche an den Vater als geschiedene Frauen. Diese Unterscheidung aber verstößt gegen das Grundgesetz, wie die Karsruher Richter nun befanden.
Mütter, die ein Kind betreuen, haben Anspruch auf so genannten Betreuungsunterhalt gegenüber dem Vater. Dieser muss also nicht nur für sein Kind Unterhalt leisten, sondern auch für die betreuende Mutter.
Anzeige
Unter Eheleuten gilt, dass sie stets einander Unterhalt schulden. Wer ein gemeinsames Kind betreut, hat Anspruch, dass der verdienende Partner ihm und dem Kind den seinem Einkommen entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt sichert.
Zwischen Müttern, die geschieden sind, und solchen, die nie mit dem Kindesvater verheiratet waren, machte das Bürgerliche Gesetzbuch bisher einen Unterschied - in verfassungswidriger Weise, wie das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung erklärte.
Ein geschiedener Ehepartner kann nach Paragraf 1570 BGB "von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann."
Nach der Rechtsprechung kann bis zum dritten Schuljahr des Kindes in der Regel keine Erwerbstätigkeit verlangt werden, danach eine Halbtagsarbeit. Volle Erwerbstätigkeit wird erst ab dem 16. Lebensjahr des Kindes erwartet.
Für Mütter, die nie mit dem Kindesvater verheiratet waren, endet dagegen nach dem dritten Lebensjahr des Kindes der Unterhaltsanspruch. In Paragraf 1615 L heißt es: "Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhalt nach Ablauf dieser Frist zu versagen."
Unbillig ist die Einstellung der Unterhaltszahlungen nur in besonderen Fällen. Nach einem Urteil des BGH etwa dann, wenn sich ein Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam für ein Kind entscheidet, der Vater dann nach einer Trennung die Zahlungen an seine Partnerin aber einstellt, weil das Kind drei Jahre alt ist, obwohl die Mutter wegen des Kindes nur eingeschränkt arbeiten kann.
Diese unterschiedlichen Unterhaltsansprüche der jeweiligen Mütter verstoßen laut Bundesverfassungsgericht gegen die Verfassung und hier insbesondere gegen Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(AP)
Lohnzettel auf Facebook
Parteispender 2010
Putin, der "Alpha-Rüde"
Politiker und ihre Pannen
Und wieder ein neues Gesetz für das Hauptproblem in Deutschland!
Das ist einfach super!
Man stelle sich vor, man habe in dem Dach seines Hauses ein Loch und dort dringt Wasser ein. Dieses Wasser macht an einer Stelle den Putz kaputt. Man erneuert den Putz, man stellt Regeln auf wie man den kaputten Putz handhaben muss, usw. Aber man kümmert sich nicht um das Loch im Dach.
Jeder würde sagen, dass das dumm ist.
Aber das ist genau das Problem mit unseren Kindern in Deutschland!
Wieder einmal wird darüber diskutiert, wie man unverantwortlichen, egoistischen und triebgesteuerten Vätern an die Wäsche gehen kann.
Ich muss da 'ottonormalverbraucher125' recht geben. Wer in Deutschland noch Vater werden will muss echt dumm sein.
Irgendwann haben wir dann nur noch Homosexuelle (ich habe nichts gegen diese Gruppe)?
Aber was juckt das die Politiker! Lassen wir doch das Loch im Dach! Kümmern wir uns nur um den kaputten Verputz, denn den sieht man ja!
Und unsere kinderlose Bundeskanzlerin ist es eh egal. Die weiss werder etwas von Kindern, noch von den daraus resultierenden Problemen.
Wenn die Politiker nicht so egoistisch und kurzsichtig wären, würden sie das Loch im Dach schliessen.
Z.B. Gesetze, die den Arbeitsplatz der Väter sicher stellen usw.
Sonst sollten sich die Politiker in 'Penner' umbenennen, denn genau das sind sie!
Was passiert eigentlich, wenn der böse Vater arbeitslos ist? Zahlt dann der Staat?
Das Gesetz ist im Februar beschlossen worden und kommt erst jetzt an die öffentlichkeit .. Warum wohl?
Also dises Gesetz "für die benachteiligten unehelichen Kinder".. das würde würde ich mal stark inFrage stellen.
Das hier wieder einmal Väter unehelicher Kinder, denen eh schon kein Sorgerecht zuteil wird, mit dem Familenrecht zur Kasse gebeten werden sollen damit viele Umgangsboykottierende alleinerziehende Mütter ein halbes Leben versorgt sein sollen ist mir schleierhaft ..
Das wird unter dem Deckmantzel der gleichberechtigung unehelicher gegenüber ehelichen verkauft !!
Also wie eine solche desolate Rechtsprechung Vertrauen in die Familie fördern soll ist mir absolut schleierhaft. Männer sollten sich hiermit über eins Klipp und Klar sein, jeder Beischlaf und ungeschützter G.Verkehr, kann lebenslange Raten bedeuten.
Apropos Sorge um die ungelichberechtigten unehelichen Kinder!
Bei mir sind es 2 Std wchtl. Umgang Woche die ich mein Kind (20Mon.) sehen darf. DABEI WAR ES VON MIR / UNS GEWOLLT, nur der Mutter meinte irgendwann die kleine doch besser alleine aufzuziehen zu können, wie so oft wenn Väter mit Hilfe des FamilienRechts " entsorgt" werden
Alle Männer sollten sich unter solchen Umständen generell verbünden und die Zeugung verweigern bis dei Kinder um deren Wohl es hier angeblich geht ihr wahres Recht bekommen.
Für mich ein Witz dieses Urteil !
Es bedeutet wie dann auch, für den allein erziehenden Elternteil, dass er/sie mit viel Glück bis zum Abdanken weiterarbeiten darf. Die Kaste der reichen Alleinerziehenden, mit ausgezeichneten Möglichkeiten zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer längeren Auszeit wegen Kinderbetreung, kenne ich nicht.
mehr gibt es nicht zu sagen einfach ungalublich
welcher mann ist da noch so dumm und will ein kind??