Hessen:Verschleierungsverbot in Tarifvertrag

Peter Beuth

Peter Beuth (CDU) ist als Innenminister der schwarz-grünen Koalition in Wiesbaden zuständig für die 45000 Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dürfen nicht ihr Gesicht verhüllen - das schade der Kommunikation.

Zehn Seiten umfasst die "Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen". Auf Seite acht steht ein Satz, den man bisher in Tarifeinigungen eher nicht vorgefunden hat. Er heißt: Die Beschäftigten "dürfen ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies." Seit der Einigung vom Freitag diskutiert Hessen nun, was das Verbot der Vollverschleierung dort zu suchen hat.

"Eine offene Kommunikation ist vollverschleiert nicht möglich, für hessische Dienstzimmer aber unabdingbar", schreibt Innenminister Peter Beuth (CDU). Zwar gibt es eine entsprechende Regelung bereits seit 2011. Wegen einer Novelle von Bundesgesetzen sei nun aber eine Neuregelung nötig, die über den Tarifvertrag abgefangen werden soll. Die neue bundeseinheitliche Regelung wird sich nur auf Beamte beziehen. Um sicherzustellen, dass es in Hessen auch künftig eine einheitliche Vorgabe für alle 45 000 öffentlichen Bediensteten gibt, sei deshalb eine Anpassung nötig.

Zahlreiche Gewerkschaftler, die Linke und die SPD hatten die Verquickung von Tarifverhandlungen und Vollverschleierung kritisiert. Ein Verdi-Vertreter hatte aber offen bekundet, Wünsche der Regierung hätten eben ihren Preis. Die Landesbeschäftigten erhalten nun 4,2 Prozent mehr Geld.

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