"Hassprediger"-Bezeichnung:Volker Beck geht gegen Kardinal Meisner vor

Nächste Runde im Streit zwischen Vertretern der Grünen und der katholischen Kirche: Der bekennende Homosexuelle Volker Beck will sich vom Kölner Oberhirten nicht den Mund verbieten lassen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion hat Gefallen an einer Auseinandersetzung mit Kardinal Meisner gefunden. Vor dem Landgericht Berlin hat Beck Klage gegen eine einstweilige Verfügung des Kardinals Joachim Meisner erhoben; der Kölner Erzbischof dürfe nicht das Recht haben, Beck die Äußerung zu untersagen, Meisner betätige sich in Bezug auf eine bestimmte Predigt als "selbstgerechter Hassprediger".

Will sich von Joachim Meisner nicht den Mund verbieten lassen: Grünen-Politiker Volker Beck

Will sich von Joachim Meisner nicht den Mund verbieten lassen: Grünen-Politiker Volker Beck

(Foto: Foto: AP)

Diese Feststellung solle das Gericht treffen, heißt es in einer Erklärung Becks, die er auf seiner Homepage veröffentlichte.

Meisner hatte die entsprechende Untersagung im Wege einer einstweiligen Verfügung Ende Oktober vor dem Landgericht Köln erwirkt.

Zuvor hatte Beck sich in einem Interview entsprechend über Meisner geäußert, dann aber erklärt, er werde die Bezeichnung Hassprediger in Bezug auf den Kardinal nicht mehr verwenden. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, so Beck. Es gehe ihm aber um die "Frage der Meinungsfreiheit".

Beck: Meisner diskriminiert ganze Bevölkerungsgruppen

In seiner Erklärung wiederholte Beck Passagen einer Predigt, die der Kardinal am 7. Oktober 2007 gehalten hatte und die der Auslöser dafür war, dass der Grüne den Kirchenmann einen "Hassprediger" genannt hatte.

Meisner soll sich nicht nur gegen homosexuelle Partnerschaften, sondern auch gegen Frauen gewandt haben, die Schwangerschaften abgebrochen haben.

Laut Beck soll Meisner damals gesagt haben: "Die Sünde macht immer alt und hässlich. Eine Abtreibung etwa ... macht eine Frau älter als ein halbes Dutzend Geburten." Beck wertete "diese Äußerungen und Äußerungen an anderer Stelle" als Diskriminierung "ganzer Bevölkerungsgruppen".

An einigen Stellen der Predigt fehlte der vom katholischen Katechismus ausdrücklich geforderte Respekt, mit dem diesen Menschen zu begegnen sei.

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