Es blieb dem Bundesverfassungsgericht, weil es das Sozialstaatsgebot ernst genommen hat, gar nichts anderes übrig, als die Hartz-IV-Pauschalen intensiv zu beleuchten, zu zerlegen und dann festzustellen: Diese Pauschale ist höchst ungerecht, weil sie weniger auf fundierten Zahlen, denn auf Tricksereien und unzulässigen Pauschalisierungen beruht.

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Das Bundesverfassungsgericht hat getan, was seines Amtes ist: Es hat die Hartz-IV-Gesetze am Sozialstaatsgebot und an der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes gemessen - und ist zu einem negativen Ergebnis gekommen.

Es hat, anders als oft beklagt, dabei nicht in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingegriffen. Es hat kein beziffertes Existenzminimum vorgeschrieben, also nicht einfach die Hartz-IV-Sätze um zwanzig Prozent erhöht. Es hat sich sogar mehr zurückgehalten, als es sich viele Wohlfahrtsverbände gewünscht hätten. Die Richter gaben aber der öffentlichen Diskussion und dem Parlament eine ganze Reihe von Kriterien an die Hand, an der sich das neu festzusetzende Existenzminimum messen lassen muss.

Wenn man die ersten Reaktionen auf das Urteil betrachtet, wünscht man sich, das Urteil wäre plakativer ausgefallen - was höchstrichterliche Entscheidungen eigentlich nicht sein sollen.

Das Urteil ins Gegenteil verkehrt

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU) plädiert nämlich auf der Basis des Hartz-IV-Urteils für eine Reform, die zu niedrigeren Regelbeträgen führen soll; andere aus dem Arbeitgeberlager haben es ihm schon gleichgetan. "Auf der Basis des Urteils" kann man aber hier wirklich nicht sagen, weil ein solches Votum keinerlei Basis im Urteil hat.

Wer nun auch noch die Herabsetzung der ohnehin niedrigen Hartz-IV-Regelsätze fordert, der missbraucht, vorsätzlich oder fahrlässig, das Karlsruher Urteil. Er nutzt die vom Gericht in richterlicher Zurückhaltung gebrauchte Formulierung, die bisherigen Sätze seien nicht "offensichtlich unzureichend" dazu aus, die darin enthaltene Aussage ins Gegenteil zu verkehren.

Das, genau das, ist eine Missachtung des Gerichts. Oder, in nichtrichterlicher Zurückhaltung ausgedrückt - eine Unverschämtheit.

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(sueddeutsche.de/woja)