Es blieb dem Bundesverfassungsgericht, weil es das Sozialstaatsgebot ernst genommen hat, gar nichts anderes übrig, als die Hartz-IV-Pauschalen intensiv zu beleuchten, zu zerlegen und dann festzustellen: Diese Pauschale ist höchst ungerecht, weil sie weniger auf fundierten Zahlen, denn auf Tricksereien und unzulässigen Pauschalisierungen beruht.
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Das Bundesverfassungsgericht hat getan, was seines Amtes ist: Es hat die Hartz-IV-Gesetze am Sozialstaatsgebot und an der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes gemessen - und ist zu einem negativen Ergebnis gekommen.
Es hat, anders als oft beklagt, dabei nicht in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingegriffen. Es hat kein beziffertes Existenzminimum vorgeschrieben, also nicht einfach die Hartz-IV-Sätze um zwanzig Prozent erhöht. Es hat sich sogar mehr zurückgehalten, als es sich viele Wohlfahrtsverbände gewünscht hätten. Die Richter gaben aber der öffentlichen Diskussion und dem Parlament eine ganze Reihe von Kriterien an die Hand, an der sich das neu festzusetzende Existenzminimum messen lassen muss.
Wenn man die ersten Reaktionen auf das Urteil betrachtet, wünscht man sich, das Urteil wäre plakativer ausgefallen - was höchstrichterliche Entscheidungen eigentlich nicht sein sollen.
Das Urteil ins Gegenteil verkehrt
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU) plädiert nämlich auf der Basis des Hartz-IV-Urteils für eine Reform, die zu niedrigeren Regelbeträgen führen soll; andere aus dem Arbeitgeberlager haben es ihm schon gleichgetan. "Auf der Basis des Urteils" kann man aber hier wirklich nicht sagen, weil ein solches Votum keinerlei Basis im Urteil hat.
Wer nun auch noch die Herabsetzung der ohnehin niedrigen Hartz-IV-Regelsätze fordert, der missbraucht, vorsätzlich oder fahrlässig, das Karlsruher Urteil. Er nutzt die vom Gericht in richterlicher Zurückhaltung gebrauchte Formulierung, die bisherigen Sätze seien nicht "offensichtlich unzureichend" dazu aus, die darin enthaltene Aussage ins Gegenteil zu verkehren.
Das, genau das, ist eine Missachtung des Gerichts. Oder, in nichtrichterlicher Zurückhaltung ausgedrückt - eine Unverschämtheit.
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(sueddeutsche.de/woja)
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vielen Dank für diesen und alle Artikel die ich schon in vielen Jahren von Ihnen Herr Prantl las. Danke fr
"Über das Thema Finanzierung machen die sich keine Gedanken und ignorieren, dass ein gehöriger Teil mit Hartz IV im Monat mehr verdient als mit 6 Monaten Arbeit im Heimatland."
Der Satz vermittelt klammheimliche Sympathie mit Asylantenheim-Abfacklern. Wenn Sie darin eine Beleidigung sehen, können Sie ja den Eindruck zurechtrücken, den Sie hinterlassen. Falls dem nicht so ist, hat sich jede weitere Debatte erledigt.
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mit ihrer braunen keule haben Sie hier ja scohn manchen erschlagen. Alles was nicht im Politbüro abgesegnet wurde rücken Sie in die rechte Ecke.
Reden Sie mal mit Mitarbeitern der ARGE Büros,
Sie Salonbolchewick.
"Endlich traut sich ein Regierungsmitglied die Selbstherrlichkeit der Götter in Rot anzugreifen.
Über das Thema Finanzierung machen die sich keine Gedanken und ignorieren, dass ein gehöriger Teil mit Hartz IV im Monat mehr verdient als mit 6 Monaten Arbeit im Heimatland."
Sie gehen wieder mal am Rande der Volksverhetzung spazieren. Das Verfassungsgericht so geringschätzig als "die" zu bezeichnen, sollte sich mal ein Linker erlauben, das gäbe eine Jaulerei.
Aber nett, wie sehr Sie die Grundgesetztreue Ihrer Ecke herausarbeiten. Fast ein Gesamtkunstwerk nostalgisch verklärter Tage, 70-years-ago-style über den Daumen gepeilt. Zuckt eigentlich fallweise der Arm zum Gruß nach oben?
Paging