Die Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe greift tief in das Leben von Millionen Menschen ein, die Regeln für Jobsucher werden sich vom 1. Januar an gravierender verändern, als jemals zuvor in der bundesdeutschen Geschichte.
Berlin - Künftig geht ein Arbeitsloser nicht zum Arbeitsamt, sondern zu seiner Agentur für Arbeit. Für alle unter 55 gibt es nur noch ein Jahr das vom Einkommen abhängige Arbeitslosengeld I; wer älter ist, bekommt dieses 18 Monate. Danach gibt es für alle das Arbeitlosengeld II, das sich nicht mehr am Lohn orientiert.
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Wer einen Job angeboten bekommt, kann diesen nicht mehr mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen. Jede Stelle gilt als zumutbar - auch wenn sie weit entfernt ist, unter Tarif bezahlt wird oder nicht der früheren Qualifikation entspricht. Wer diese Arbeit ablehnt oder sich nicht selber um einen Job kümmert, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 100 Euro gekürzt. Jobsuchende unter 25 Jahre erhalten in diesem Fall sogar drei Monate gar kein Geld.
Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammengefasst. Wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt das Arbeitlosengeld II. Dieses orientiert sich, anders als die Arbeitslosenhilfe, nicht am Einkommen. Wer nicht arbeiten kann, weil er krank oder behindert ist, bekommt Sozialgeld.
Weniger Geld für Langzeitarbeitlose
Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld beträgt in Westdeutschland 345 Euro und in Ostdeutschland 331 Euro. Für den Lebenspartner gibt es 311 Euro extra, im Osten 298 Euro. Hinzu kommen Zuschüsse für jedes Kind. Um die Einbuße gegenüber dem ArbeitslosengeldI etwas zu mildern, gibt es in den ersten beiden Jahren einen Zuschlag, der ebenfalls von der Zahl der Kinder abhängt. Die Jobcenter übernehmen zudem Miet- und Heizkosten sowie die Erstausstattung mit Möbeln, Haushaltsgeräten und Bekleidung.
Unterm Strich hat die Hälfte der heute zwei Millionen Langzeitarbeitslosen und eine Million erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger künftig weniger Geld zur Verfügung. 500000 Betroffene, die bislang Arbeitslosenhilfe bezogen, bekommen gar nichts mehr. Denn es wird - jenseits bestimmter Freigrenzen - nicht nur das eigene Vermögen, sondern auch das Einkommen und Vermögen des Lebenspartners, der im selben Haushalt wohnt, stärker mit der Hilfe verrechnet als heute. Anders als bisher bitten die Behörden nicht mehr auch noch andere Verwandte, also Eltern oder Kinder, zur Kasse.
Die Freigrenze, bis zu der das eigene Vermögen verschont bleibt, beträgt pro Lebensjahr 200 Euro. Wer 40 Jahre alt ist, darf also 8000 Euro behalten. Das Gleiche gilt für den Lebenspartner. Außen vor bleiben auch das selbst genutzte Häuschen oder die Eigentumswohnung, soweit deren Größe "angemessen" ist. Auch hat jedes erwachsene Familienmitglied Anspruch auf ein eigenes Auto.
Zusatzjobs werden attraktiver
Besonders hart sind die Einschnitte bei Gut- und Besserverdienern. Verlieren diese ihren Job, rutschen sie bereits nach einem Jahr, wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft, auf Sozialhilfeniveau ab. Geringverdiener sind von den neuen Regeln hingegen kaum betroffen. Familien mit einem Durchschnittseinkommen von gut 33 000 Euro jährlich, in der nur einer der Ehepartner einen Job hat, bekommen anfangs sogar mehr Hilfe als nach heutigem Recht.
Attraktiver ist es künftig, die staatliche Stütze durch einen Zusatzjob aufzubessern. Bislang fiel die Sozialhilfe schon bei einem Nebeneinkommen ab 691 Euro komplett weg, künftig wird erst ab Einkünften oberhalb von 1500 Euro jeder selbst verdiente Euro voll mit dem Arbeitlosengeld II verrechnet. Dies soll die Menschen zum Wiedereinstieg ins Erwerbsleben bewegen.
Widersprüchlich sind die Regeln zur Altersvorsorge. So wird der Staat, anders als bisher, die Rentenbeiträge für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger übernehmen und ihnen erstmals zu einer gesetzlichen Altersvorsorge verhelfen. Gleichzeitig müssen aber alle, die fürs Alter eine private Lebensversicherung abgeschlossen haben, diese vorzeitig verkaufen, soweit deren Wert jenseits der genannten Vermögensfreigrenzen liegt.
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(SZ vom 2.7.2004)
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