Hartz IV:Streit um Zukunft der Jobcenter beigelegt

Bund und Länder haben sich geeinigt: Damit die Jobcenter zur Betreuung von Langzeitsarbeitslosen fortbestehen können, soll die Verfassung geändert werden.

Bund und Länder haben ihren Streit über die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen beigelegt. Sie wollen die Verfassung ändern, um das jetzige Modell der Jobcenter beibehalten zu können, wie der Hamburger Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nach einer Sonderkonferenz in Berlin mitteilten.

Für die Jobcenter soll nun die Verfassung geändert werden. (Foto: Foto: AP)

Scholz sprach von einem "großen Durchbruch". Im Mittelpunkt der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder stand die Frage, ob künftig hauptsächlich der Bund oder hauptsächlich die Kommunen für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständig sein sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Mischverwaltung in Arbeitsgemeinschaften im Dezember 2007 als grundgesetzwidrig eingestuft und zur Klärung eine Frist bis 2010 gesetzt. Das Gericht gab damit einer Klage von elf Landkreisen teilweise Recht. Sie sahen in den Arbeitsgemeinschaften eine unzulässige Mischverwaltung. Diese verletzten die Gemeindeverbände in ihrem Recht auf eigenständige Aufgabenerledigung, hieß es in der Begründung.

Der Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sagte damals, das Urteil sei "keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, sondern eine Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken". Zwar sei das von der rot-grünen Regierung im Jahr 2003 verfolgte Ziel sinnvoll, den Bedürftigen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Leistungen aus einer Hand zu gewähren.

Dazu müsse die Trägerschaft aber entweder beim Bund bleiben oder insgesamt den Ländern beziehungsweise bei den dort angesiedelten Kommunen und Kreisen überlassen werden. Die gemeinsame Zuständigkeit von Bundesagentur und Landkreisen oder Städten für die Umsetzung der Arbeitsmarktreform war als Folge eines politischen Kompromisses vereinbart worden.

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