Hartz-IV-Reform:Verfassungsgericht soll bei Hartz IV eingreifen

Nach geplatzten Gesprächen erwägen Sozialgerichte, Karlsruhe anzurufen. Sachsen-Anhalt will im Bundesrat nicht für die Hartz-IV-Reform stimmen.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich möglicherweise schon bald erneut mit Hartz IV befassen müssen. Nach dem vorläufigen Scheitern der Verhandlungen über die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist nach Einschätzung von Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hessen, die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Sozialgerichte das Bundesverfassungsgericht anrufen. In der Nacht zu Mittwoch waren Regierung und Opposition ohne Einigung auseinandergegangen und hatten sich anschließend gegenseitig die Schuld für das Scheitern gegeben.

Borchert weist darauf hin, dass wegen des Karlsruher Hartz-IV-Urteils vom Februar 2010, das eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis Ende 2010 gefordert hatte, nach wie vor kein verfassungsgemäßer Zustand herrsche. "Wenn ein Betroffener sein Existenzminimum einklagt, müsste nach meiner Überzeugung jedes Sozialgericht wegen der Regelbedarfe den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen", sagte Borchert der Süddeutschen Zeitung.

Das Existenzminimum, wie es nach dem vorerst weiter geltenden Gesetz gewährt werde, entspreche nicht den Vorgaben des Grundgesetzes. "Das Bundesverfassungsgericht könnte diesen Schwebezustand mit einer einstweiligen Anordnung beenden." Aus Borcherts Senat stammte einer jener Fälle, die zum Hartz-IV-Urteil führten.

Nach dem Scheitern ihres Vorschlags in den Gesprächen mit der Opposition hat sich die Regierung entschieden, mit ihrem eigenen Angebot in die Abstimmung im Bundesrat zu gehen. Dazu nutzte sie am Mittwoch ihre rechnerische Mehrheit im Vermittlungsausschuss zu einem sogenannten unechten Vermittlungsergebnis, über das die Länderkammer nun am Freitag abstimmen wird.

Von der Leyen betonte, die im Gesamtpaket zugesagten Entlastungen für die Kommunen seien historisch einmalig. Deshalb setze sie "auf die Mehrheit der Vernunft". Zu den Vorschlägen der Regierung gehört eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von 359 auf 364 Euro, ein Bildungspaket für Kinder aus bedürftigen Familien im Gesamtwert von 1,2 Milliarden Euro und das Angebot an die Kommunen, sie bei der Alters-Grundsicherung in den nächsten vier Jahren um gut zwölf Milliarden Euro zu entlasten.

Sozialdemokraten und Grüne lehnen das Paket ab und beklagten am Mittwoch, dass die Regierung zuletzt gar nicht mehr wirklich verhandelt habe. Außerdem befürchten sie neue verfassungsrechtliche Probleme. Besonders harsche Kritik kam von der Linkspartei, die an den nächtlichen Verhandlungen nicht beteiligt worden war. Fraktionschef Gregor Gysi nannte dies in einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verfassungswidrig.

Die Aussichten, dass die Regierung am Freitag eine Mehrheit in der Länderkammer bekommt, sind gering. Kein SPD-Minister will für das Gesetz stimmen. Auch Saarlands Grünen-Chef Hubert Ulrich und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) kündigten an, nicht für das Paket zu stimmen. Böhmer, der in Magdeburg mit der SPD regiert, sagte der SZ, das Angebot sei zwar "verlockend für Länder und Kommunen". Doch werde er sich nicht über Absprachen mit der SPD hinweg setzen. Wer "gemeinsam Verantwortung trägt, muss auch gegenseitig berechenbar bleiben".

Von Stefan Braun, Susanne Höll und Wolfgang Janisch

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