Keine Leistungserhöhung durch die steuerliche Hintertür: Die Karlsruher Richter sehen die Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV als verfassungsgemäß.
Das Kindergeld darf auch in Zukunft in voller Höhe auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden. Diese Praxis verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. In dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 3163/09) heißt es, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder sicherten deren Existenzminimum. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei folglich bei der vollständigen Verrechnung des Kindergelds nicht verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV ist verfassungsgemäß. (© Foto: AP)
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Das Grundgesetz verlange keine Sozialleistungen, die den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf in gleichem Maße berücksichtigten wie das Steuerrecht. Die zuständige Kammer des Gerichts verwies in ihrem einstimmigen Beschluss auf das Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010. Damals hatte der Erste Senat zwar die ungenaue Berechnung, nicht aber die Höhe des Sozialgeldes beanstandet.
Die volle Anrechnung des Kindergeldes wahre auch den Gleichheitssatz, heißt es weiter in der Begründung des jetzt veröffentlichten Beschlusses. Eltern mit steuerpflichtigem Einkommen erhielten zwar steuerrechtliche Vergünstigungen in Form von Kinderfreibeträgen. Der Gesetzgeber sei aber nicht verpflichtet, diese auch in Form von Sozialleistungen Personen zu gewähren, die kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen.
Mit dem Beschluss wurde die Verfassungsbeschwerde von Hartz-IV-Empfängern mit einem heute 15-jährigen Sohn mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Für den Sohn hatten die Eltern im Jahr 2008 ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld II erhalten. Auf den damaligen Regelsatz in Höhe von 208 Euro monatlich wurde das Kindergeld von seinerzeit 154 Euro in voller Höhe angerechnet, wie es das Gesetz vorsieht. Die Eltern machten im Namen ihres Kindes geltend, dass nur die Hälfte des staatlichen Kindergeldes dem Existenzminimum diene. Die andere Hälfte sei für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf.
Deshalb dürfe auch nur das halbe Kindergeld auf das Sozialgeld angerechnet werden. Mit ihrer Klage verlangten sie eine Nachzahlung von insgesamt 462 Euro. Bereits die Sozialgerichte hatten die Klagen jedoch abgewiesen. Auch die Verfassungsbeschwerde blieb nun ohne Erfolg.
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(APN/dgr/lala)
@ El Poste
Das haben Sie von RTL? - Wundert mich nicht, ist ja schließlich so was wie die Bl. öd-Zeitung in Bildern.
Glauben Sie alles, was diese volksverdum.menden Sender Ihnen so auftischen?
Mann, die üben das alles vorher mit den Darstellern ein!
Unglaublich aber wahr: 700 Euro mehr vom Staat - damit wir wunderbar klar kommen." Der Schmarotzer-Traum des Berliner Faulpelzes Timo Gruner. Ich hoffe, dass viele Scheinheilige, die Westerwelle und Sarrazin verteufeln, am 12. April Sendung Extra auf RTL gesehen haben. Da geht jedem Steuerzahler das Messer in der Hosentasche auf! Stinkfaul, fett, schmuddelig, dumm wie Stroh und dann noch sauer auf den Staat, weil der es ihm nicht ermöglicht, dass er leistungslos ein noch schöneres Leben haben kann. Timo Gruner, arbeitsloser Maurer und seine Frau leben mit 4 Kindern in einer 98 qm Wohnung, die er zu klein findet. Dazu braucht man in dieser Einkommensklasse natürlich zwei Schlangen, einen Hund und drei Meerschweinchen und der neue Computer mit Flachbildschirm darf nicht fehlen. Auch mit Zigaretten sind Timo Gruner und seine Frau scheinbar bestens versorgt.
Der deutsche Steuerzahler bezahlt Herrn Gruner im Monat 2.271 Euro. Der gnädige und hochqualifizierte Herr würde nur für mindestens acht Euro pro Stunde arbeiten gehen. Dann bekommt er obwohl er sich höchst dämlich anstellt tatsächlich auch noch ein Jobangebot und lässt es sausen! Dieser Typ ist ein Schlag ins Gesicht aller, die für kleines Geld arbeiten.
Es bleibt zu hoffen, dass die für Herrn Gruner zuständige Arbeitsagentur reagiert und dieser Made den Speck wegnimmt!
@Der weiße Wal
Oh Mann ! Sozialleistungen werden doch nicht nach Wertschätzung verteilt, auch nicht nach dem Leistungsprinzip ... sondern nach Bedarf !
Echt? Na, dann frage ich mich, warum diejenigen, die gar keinen Bedarf haben, in vielen Bereichen trotzdem Anspruch darauf haben und andere, bei denen er dringend vorhanden ist, sich bis zur Aufgabe ihrer Würde rechtfertigen und erniedrigen lassen müssen. Gehen Sie mal zur ARGE oder in ein Sozialamt und schauen Sie sich an, was da abgeht an Menschunwürdigem! Da werden Sie schnell erkennen, dass das Ganze sehr wohl was mit Wertschätzung - oder solle es nicht eher Unwertschätzung heißen? - zu tun hat.
@Jan_Kowalsk
"Die Grenze wird mit Äquivalezprinzip begründet. Zudem begrenzt die Bemessungsgrenze auch die Anspüruche an die Krankenversicherung. Oder wollen Sie mir Ihren Beitrag das Krankengeld des Herrn Josef Ackermann bezahlen. Ich nicht!
Lieber Herr Kowalski, das ist doch Augenwischerei und die entsprechenden Argumente sind vorgeschoben. Wenn der Herr Ackermann einen seinem Einkommen entsprechenden Krankenversicherungsbeitrag zahlte und der wäre Monat für Monat schwindelerregend hoch - so wäre es sicherlich auch kein Problem, ihm bei Notwendigkeit Krankengeld zu geben. Und daran beteilige ich mich dann doch mit Freude!
Und was das Äquivalenzprinzip anlangt: Eine zum Schlagwort verkommene, überarbeitungsbedürftige Lächerlichkeit und dringend zu diskutieren.
@Ankur: Weil sich das Elterngeld genau wie Arbeitslosengeld am vorherigen Einkommen orientiert.
Was ist denn das für eine Begründung?! Kommt mir so ähnlich vor, wie die von Angela Merkel, als sie gefragt wurde, warum sie ausgerechnet den vertrauensunwürdigen Schäuble zum Finanzminister gemacht hat, die antwortete: Weil ich ihm vertraue.
Nein, dass das Elterngeld sein Vorgänger war ja nicht an das vorherige Einkommen gekoppelt - so unterschiedlich gestaffelt ist, liegt daran, dass die Elite vor lauter Karriere- und Bequemlichkeitsdenken einfach kaum noch Nachwuchs bekam und andere vllt. auch einfach keine Kinder in diese außerordentlich gefährdete Zukunft setzten wollen. Die sozial ungerechte Neuregelung ist ein Zuckerl für die Frauen mit den guten Genen, eine Art Belohnungsgeld für die Bereitschaft diese an die Gesellschaft weiterzugeben und große Schande die Sozialdemokratin Renate Schmidt war es, die das andachte und vorbereitete, was Zensursula schließlich umsetzte. - Leider darf ich nicht laut sagen, woran mich das erinnert .
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